Neuer Kindergarten - Standorte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2017 beschlossen, dass auf Grund des enorm gestiegenen Bedarfes bereits 2018/2019 ein weiterer 3-gruppiger Kindergarten (mit Erweiterungsmöglichkeit) neu errichtet werden soll.

Die Verwaltung sollte hierzu geeignete Grundstücksoptionen prüfen.


Standort A – Im Bereich des Caritas Altenheimes

Derzeit bestehen seitens der Caritas keine konkreten Planungen für Erweiterungsbaumaßnahmen. Ein eigenständiger Kindergarten auf dem Grundstück würde zukünftige bauliche Erweiterungen stark einschränken.

Die angrenzenden städtischen Grundstücke bei der Stadthalle (mit den FlNr. 177 und 600) sind von der Fläche her nicht geeignet (ungünstig geschnitten, flächenmäßig zu klein, schränken Parkplatzfläche der Stadthalle ein) und intensiv mit Bäumen begrünt.

Da keine geeignete zeitnahe Bebauungsmöglichkeit besteht wurde der Standort nicht weiter untersucht.


Standort B – Färberanger Flurstücknr. 255 und 255/11

Die Grundstücke sind in städtischem Besitz. Es besteht ein Bebauungsplan, der als Nutzungsart SO - Sondergebietvorsieht.

Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ zentrale, innerstädtische Lage
+ Parkplätze bereits vorhanden
+ gute Anfahr- und Erreichbarkeit

- derzeit ist die Notwendigkeit von weiteren
  Parkplätzen auf dem Areal erkennbar
- durch eine Bebauung mit ca. 3.500 qm
  entfällt dauerhaft die mögliche  Bereit-
  stellung von ca. 150 bis 170 Parkplätzen
- die Entwicklung des Areals als  Kultur-
   zentrum wird beeinträchtigt
- neue Baugebiete sind nicht in der Nähe
   des Areals
- die Umgebung ist geprägt durch die
   Parkplätze
- eine großzügige Flächenzuordnung für
  ausreichende Möglichkeiten zur
  Kindergartenerweiterung ist nicht gegeben



Standort C – Nördlich Bebauungsplans Burger Feld

Das Grundstück ist in städtischem Besitz und frei von Lasten. Das Grundstück mit der Flurstücksnr. 726/12 hat eine Gesamtfläche von 12.087 qm.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ angrenzend zum neuen Baugebiet Burger
   Feld
+ günstige Ausrichtung
+ günstige Topographie
+ gute Anfahrbarkeit
+ lastenfrei
+ Erschließung (Straße, Sparten) einfach
   möglich
+ sehr gute Erweiterbarkeit

- am Ortsrand
- eine Kindergarteneinrichtung besteht bereits
  in fußläufiger Entfernung
- ausreichend Parkplätze müssen geschaffen
  werden
- günstige fußläufige Erreichbarkeit nur für
  das Baugebiet Burger Feld gegeben


Fazit:

Ein optimal passendes Grundstück ist derzeit nicht in städtischem Besitz. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile erscheint der Standort C – insbesondere durch die gute Möglichkeit der Erweiterbarkeit - die meisten Vorteile auf sich zu vereinen.


Kindergarten St. Elisabeth

Durch die intensiven und weitreichenden Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuungs-einrichtungen sind die schon länger anstehenden Arbeiten am Bestandskindergarten St. Elisabeth etwas aus dem Fokus gerückt. Bei der Planung des genauen Ablaufs sollte sowohl zeitlich wie auch organisatorisch diese anstehende Baumaßnahme beachtet werden.


Planungsschritte

Bei der neuen Kindertagesstätte in Achldorf hat sich die vorgeschaltete Durchführung einer Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie bewährt und sollte wieder Anwendung finden. Da es sich um einen Neubau handelt ist als Grundlage der Planungen wieder die Errichtung im Passivhausstandard umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Die Ausführung des neuen Kindergartens sollte unabhängig vom Standort zweigeschossig erfolgen, um auf dem Gelände Platz einzusparen.

Es wurde kein Vorschlag im Gremium als perfekt gesehen. Eine Vertagung der Entscheidung wurde angeregt um noch weitere Möglichkeiten zu prüfen. In der nächsten Stadtratssitzung 17.07.2017 muss aber die Entscheidung fallen, um die Planung und Bebauung im vorgegebenen Zeitfenster umzusetzen.

Im nicht-öffentlichen Teil werden mögliche Privateigentümer durch das Gre mium vorgeschlagen. 

Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr