Neuer Kindergarten - Suche nach einem möglichen Träger
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 21.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern (Art. 3 Abs. 3 BayKiBiG) betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Art. 4 Abs. 4 BayKiBiG
Die Stadtverwaltung Vilsbiburg wird somit mit freigemeinnützigen Trägern Verhandlungen über eine mögliche Trägerschaft des neuen Kindergarten aufnehmen.
Diskussionsverlauf
Die Kostensituation zwischen eigener Trägerschaft und externen Trägern soll für die Entscheidung dargestellt werden.
Beschluss
Die Stadtverwaltung Vilsbiburg wird ermächtigt, mit freigemeinnützigen Trägern Verhandlungen über eine mögliche Trägerschaft des neuen Kindergartens aufzunehmen und dem Haupt- und Finanzausschuss die Ergebnisse vorzustellen. Die Entscheidung ob der Kindergarten durch die Stadt Vilsbiburg oder einen anderen Träger geführt wird, wird im Haupt- und Finanzausschuss gefällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr