Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gem. Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden.

Die n eue Bundeswahlordnung (Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung) sieht eine Differenzierung zwischen den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstände vor. Den Vorsitzenden sollten ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 35,00 € und den übrigen Mitgliedern in Höhe von je 25,00 € gewährt werden.

Beschluss

Es wird vorgeschlagen, bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 keine Differenzierung in den Wahlvorständen vorzunehmen und einheitlich 35,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr