Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "An der Schlossstraße" in Haarbach - Anpassung des Geltungsbereiches und Aufstellungsbeschluss zur Änderung des FNP mit Deckblatt Nr. 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für den Bereich existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ vom 18.06.2012.
Um diesen Aufstellungsbeschluss in seinem Geltungsbereich anzupassen (entsprechend dem Beschluss des BUA vom 05.10.2016) wurde vom Antragsteller in der Bau- und Umweltausschuss sitzung am 08.05.2017 eine neue Variante zur Bebauung des Grundstücks FlNr. 1823 (Tfl.) vorgestellt.

Folgender Beschluss wurde gefasst: „Mit der vorgestellten Planung besteht seitens des Bau- und Umweltausschusses Einverständnis. Weiterhin wird dem Stadtrat vorberatend empfohlen, den bestehenden Beschluss vom 18.06.2012 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss über den neuen Geltungsbereich zu fassen.“        

Der neue Geltungsbereich umfasst nun die Flur-Nrn. 1823/10 und 1823/11 (geplantes Regenrückhaltebecken) der Gemarkung Haarbach.

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg zu ändern. Dieser sieht für diesen Bereich noch landwirtschaftliche Nutzfläche vor.

Diskussionsverlauf

Die Berechnung der Größe des Rückhaltebeckens wurde durch ein Ingenieurbüro vorgenommen und durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft. Daneben müssen die einzelnen Grundstücke eine eigene Regenrückhaltung vornehmen. Es handelt sich bei dem Kanal um ein Trennsystem, damit kein Oberflächenwasser in den Kanal läuft. Es wurden Bedenken bzgl. dem Kanal geäußert, diese sollten überprüft werden.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 18.06.2012 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „An der Schlossstraße“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1823/10 und 1823/11 der Gemarkung Haarbach. Als Verfahren wird das Regelverfahren festgesetzt.

Gleichzeitig ist der Flächennutzungs-/ Landschaftsplan mit dem Deckblatt Nr. 14 entsprechend zu ändern.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr