Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Freiung" - Anpassung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.12.2016 wurde über einen Antrag auf Vorbescheid in der Freiung 5 – 11, FlNrn. 83, 84, 86/2 und 86, Gem. Vilsbiburg, entschieden (siehe beigefügter Beschlussbuchauszug).

Da es sich bei der Freiung um einen Bereich handelt, den die Stadt Vilsbiburg gerne mittels eines Bauleitverfahrens entwickeln möchte, hat der Bau – und Umweltausschuss das Einvernehmen verweigert und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung des Baugesuches beantragt.

Mit Schreiben vom 12.01.2017 hat das Landratsamt dem Antrag stattgegeben und den Vorbescheid vorläufig zurückgestellt.

Eine genaue Planung liegt noch nicht vor. Bisher wurde nur der Aufstellungsbeschluss für den künftigen Bebauungsplan „Freiung“ in der Stadtratssitzung am 20.02.2017 gefasst. Mit der zukünftigen Planung wurde das Architekturbüro HoeWi – Architekten GmbH und das Planer Büro Linke + Kerling Landschaftsarchitekten BDLA beauftragt.

Im Diskussionsverlauf und Beschluss der Stadtratssitzung vom 20.02.2017 wurde beschlossen, den Geltungsbereich um die Fläche vor der Bäckerei Feß zu erweitern.

Diskussionsverlauf

Die konkreten Überlegungen zur Gestaltung des öffentlichen Platzes werden in der Bau- und Umweltausschuss im Verfahren besprochen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Freiung“ für die o.g. Flurnummern und den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich anzupassen.

Im Übrigen ist der Beschluss vom 20.02.2017 weiterhin wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2017 09:38 Uhr