Grundsatzentscheidung - Einfriedungen im Bebauungsplangebiet "Grub Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Folgende Regelung ist im Bebauungsplan enthalten:


Die Verwaltung schlägt vor, die Regelungen hinsichtlich der Höhe und des Sockels beizubehalten, allerdings sollte man eine Einfriedung auch mit zeitgenössischen Materialien zulassen (nicht nur Holzzäune). Hier vorstellbar wäre neben Holz auch die Doppelstabmatte oder ein schmiedeeiserner Zaun (Änderung zu 4.1).
Die Abweichung von der Regelung hinsichtlich der Einfriedung muss in jedem Fall weiterhin mit einer isolierten Befreiung vom Bauherren beantragt werden. Die Festsetzung des Bebauungsplanes gilt auch trotz des Beschlusses weiterhin, da der Beschluss die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ändert. Allerdings werden durch diesen Grundsatzbeschluss die kommenden isolierten Befreiungen nicht mehr im Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion im Gremium einigte man sich darauf, die Höhen gemäß den Regelungen im Bebauungsplan zu belassen. Ausgeschlossen sollen bleiben Gabionen, Mauern und Zäune aus Kunststoff (ebenso Sichtschutz aus Kunststoff).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die festgelegte Zaunhöhe von 80 -110 cm beibehalten wird, als Material ist Holz und Metall zulässig. Ausgeschlossen werden Zäune aus Kunststoffelementen als Wind- und Sichtschutz, Gabionen und Mauern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 09:12 Uhr