Finanzplanung 2020 bis 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan zu erstellen und zu beschließen. Ausgehend vom Basisjahr (2020) beinhaltet der Finanzplan das eigentliche Planungsjahr (Haushaltsjahr 2021) sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2022 bis 2024.
Der Finanzplan ist eingeteilt (genauso wie der Haushaltsplan) jeweils in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts.

Der Finanzplan soll einer Gemeinde als Anhalt für ihre weiteren Planungen dienen. Er ist nicht rechtsverbindlich, hat keine Außenwirkung und kann (bzw. soll auch) bei gegebenem Anlass aktualisiert und damit verändert werden.

Im Einzelnen:

Verwaltungshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 1)
       insbesondere:
  • Die Steuereinnahmen (Schl.Nr. 01 - 05) sind auf Grund der letzten Steuerschätzung hochgerechnet.
  • Zinseinnahmen (Schl.Nr. 17) nur noch in geringer Höhe vorhanden.
  • Die übrigen Einnahmen werden nahezu unverändert fortgeschrieben.

Verwaltungshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 3)
       insbesondere:
  • Die Personalausgaben (Schl.Nr. 37) sind pauschal mit einer angenommenen Steigerung von jährlich 2 % veranschlagt.
  • Für die Sachausgaben (Schl.Nr. 38) wurden ab dem Jahr 2022 die letzten Ist-Zahlen aus dem Jahr 2019 zugrunde gelegt.
  • Für die Kreisumlage (Schl.Nr. 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 47,5 % angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.


Vermögenshaushalt – Einnahmen (Finanzplan Seite 2)
       insbesondere:
  • Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schl.Nr. 22) muss dem jeweiligen Betrag von Schl.Nr. 55 entsprechen.
  • Die Rücklagen reichen noch bis in das Jahr 2023 und sind dann bis auf den vorgeschriebenen Mindestbestand aufgebraucht. Entnahme (Schl.Nr. 23) wird zum teilweisen Ausgleich des Vermögenshaushalts verwendet.
  • Einnahmen aus Veräußerung von Anlagevermögen (Schl.Nr. 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schl.Nr. 25) werden durch den Verkauf der erschlossenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
  • Einnahmen aus staatlicher Förderung, insbes. Städtebaufördermittel (Schl.Nr. 27) beziehen sich auf die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsplan (dort Anlage 2). Bauliche Investitionen ohne staatliche Fördermittel sollte sich die Stadt nicht leisten.
  • Die Ausgaben im Vermögenshaushalt (nachfolgender Abschnitt) sind in den Planjahren höher als die Einnahmen. Der abschließende Ausgleich auf der Einnahmenseite erfolgt im Jahr 2024 durch eine Kreditaufnahme (Schl.Nr. 33).

Vermögenshaushalt – Ausgaben (Finanzplan Seite 4)
       insbesondere:
  • Grunderwerbskosten (Schl.Nr. 63) sind aktuell nur als Pauschalbeträge angesetzt.
  • Der Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Schl.Nr. 64) ist aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Kosten der Baumaßnahmen (Schl.Nr. 65) sind ebenfalls aus dem Investitionsplan übernommen.
  • Die Rückzahlung der vorhandenen Kredite (Schl.Nr. 72) erfolgt nach den vorliegenden Tilgungsplänen. Die neuen Kredite werden im Planzeitraum noch nicht zur Rückzahlung fällig werden.


Der zugehörige Investitionsplan beinhaltet nur die investiven Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan mit ein (siehe oben, Ausgaben VMH).
Die Investitionsplanung beinhaltet auch eine Vorschau um weitere drei Jahre (2025 – 2027). Ein eigenständiger Beschluss über den Investitionsplan ist nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Florian Anzeneder wollte wissen, ob es sinnvoll ist für den Breitbandausbau zusätzliche Mittel anzumelden. Stadtkämmerer Günter Felkel sagte, dass man hier in den nächsten Haushaltsaufstellungen reagieren kann.

Stadtrat Josef Sterr verwies auf die Notwendigkeit von Finanzmitteln für die Sanierung des Stadtbads.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2021 09:24 Uhr