Die Rektorin der Grundschule Vilsbiburg, Frau Alexandra Priller, hat am 04.02.2021 an Frau Soller von der Verwaltung folgenden Antrag per E-Mail gestellt:
Liebe Andrea,
wie eben am Telefon gerade besprochen, im Anhang die Schreiben bezügl. der Förderfähigkeit von Lüftungsgeräten.
Da das infektionsschutzgerechte Lüften wahrscheinlich weiterhin über dieses Schuljahr hinaus ein Thema bleiben wird, müsste dies bitte für die Grundschule abgeklärt werden.
Neben den ab Schj. 2021/2022 19 Klassenzimmern wären
4 WG – Räume (UG),
1 Busaufsichts- und 1 Soz.-Päd.- Zimmer im EG,
1 Lehrerzimmer, 1 Sekretariat (Rektorat und Konrektorat?), 1 Förderzimmer (17a) und 1 Lernwerkstatt (16a) im 1.OG
und
1 Förderzimmer (Zi. 26) und Musiksaal (28b) im 2. OG zu bestücken.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg
Tel.:08741/6555 Fax:3201
Am 08.02.2021 hat Frau Priller Ihren oben beschriebenen Antrag ergänzt:
Liebe Andrea,
nach einem erneuten Gespräch mit meiner Sicherheitsbeauftragten bezügl. der Luftreinigungsgeräte, bitte ich folgenden Antrag weiterzuleiten:
Hiermit beantrage ich die Geräte für die bereits aufgelisteten Räume aus folgenden Gründen:
- In den südseitigen Klassenzimmern ist gerade in den Sommermonaten ein Luftaustausch nur noch schwer möglich; die aufgeheizte Luft „steht“ in den Klassenzimmern und Gängen (Corona wird uns noch weiter begleiten)
- Außerdem ist bei permanenter Lüftung die Lärmbelästigung durch den Verkehr immens und ein Unterrichten schwer möglich
- Nicht nur wegen Corona, sondern auch im Hinblick auf andere Krankheitswellen, wie Influenza etc., werden wir von dieser Anschaffung längerfristig profitieren.
- Da die Förderfähigkeit nun erweitert wurde, würde der Träger und die Schulfamilie hier zeigen, dass die größtmöglichen Vorkehrungen für ein sicheres Unterrichten getroffen wurden
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit der Bitte um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg
Tel.:08741/6555 Fax:3201
Fachliche Prüfung Herr Sarcher, Bauverwaltung Stadt Vilsbiburg
Seitens der Staatsregierung wurde ein Förderprogramm aufgelegt, um Luftreinigungsgeräte an Schulen anschaffen zu können. Die Lüftungsgeräte sind nun in nahezu allen Zimmern förderfähig. Im ersten Durchgang des Förderprogrammes waren sie nur in Räumen ohne Lüftungsanlage oder ohne Fenster förderfähig.
Die Förderung ist mit bis zu 50% der jeweiligen Geräteinvestitionskosten, max. jedoch mit 1.750 € je Gerät beziffert.
Das 2. Förderprogramm wurde im sog. „Windhundverfahren“ aufgelegt. Das bedeutet, die Förderanträge werden der Reihe nach behandelt. Wenn die Haushaltsmittel erschöpft sind, endet auch das Förderprogramm.
Ein halbwegs vernünftig einsetzbares Luftreinigungsgerät kostet ca. 3.900 € in der Beschaffung zuzüglich ca. 200 € in der jährlichen Wartung.
Beantragt ist eine Beschaffung von 31 Geräten (alle Klassenzimmer und Fachräume). Dies löst Investitionskosten in Höhe von ca. 121.000 € aus.
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 54.250 €.
Die Stadt Vilsbiburg müsste (im günstigsten Fall) mindestens 66.750 € der Investitionskosten tragen.
Hinzu kommen dann noch jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 6.000 €.
Schon im Dezember wurden alle Räume der Grundschule mit CO2-Sensoren ausgestattet, damit die Lüftungsmaßnahmen regelmäßig und rechtzeitig erfolgen. Das Lüften ist auch im Hygieneplan der Schule verankert.
Aussagen Umweltbundesamt
Von Seiten des Umweltbundesamtes wird die Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen folgendermaßen gesehen:
Schulen ohne Raumlufttechnische Anlage sollen intervallartig über weit geöffnete Fenster lüften. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
Wenn sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen und damit keine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall).
Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2 Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene ist in Ihrer Stellungnahme zum selben Schluss gekommen und die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert.
Nach Abstimmung mit dem Bauamt und der Ersten Bürgermeisterin werden bis auf weiteres keine Luftreinigungsgeräte für die Grundschule beschafft.
Informationen zu Luftreinigungsgeräten und deren Einsatz:
Umweltbundesamt
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Das offizielle Stadtportal der Stadt München