Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Carport - Am Wiesengrund 14, FlNr. 545/25, Gem. Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Beantragt im Rahmen des Bauantrages ist die Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe, der Geländegestaltung und der festgesetzten Lage des Stellplatzes.

Das Baugebiet Grub Süd bedarf auf Grund der Verhältnisse einer ordentlichen Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes mit einem Geländeaufmaß durch den Planer. Die dem Baugebiet zugrunde gelegte Wandhöhe ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf 6m definiert. Diese ist talseitig zu messen anhand der natürlichen Geländehöhe. Im Bebauungsplan wurde kein einzelner Höhenbezugspunkt definiert, wie es bei neueren Bebauungsplänen der Fall ist. Zwar wurde das natürliche Gelände in den Parzellen selbst nicht merklich verändert, aber teilweise wurde die Straße „ins Gelände“ gesetzt. Dadurch entsteht bei Einzelfällen eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe.

Die Einhaltung der Wandhöhe kann bei entsprechender Planung des Gebäudes in die jeweiligen Gegebenheiten zwar gewährleistet werden, aber wird das „Hinabfahren“ ins Grundstück nicht gewünscht. Das Gebäude könnte weiter „eingegraben“ werden.

Die Verwaltung hat sich hier intern abgesprochen und ist der Meinung, dass in zu prüfenden Einzelfällen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange und der städtebaulichen Grundzüge auch geringe Überschreitungen der Wandhöhe zugelassen werden können.

Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann hier einer Überschreitung der Wandhöhe von max. 0,50m zugestimmt werden. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke sind auch  nicht zu erwarten.

Das Vorhaben bedarf auch einer Befreiung von den Festsetzungen der Geländegestaltung. Statt einer maximalen Aufschüttung von 0,80m soll im Westen um 1,25m aufgeschüttet werden.
Begründet wird dies folgendermaßen:
„Die Empfehlungen zur Geländegestaltung wurden bzw. konnten durch den Höhenverlauf der Straße und die dadurch entstandene Böschung bei der Erschließung bereits nicht eingehalten werden. Trotz neuer Lage des Hauses und der Garage im Grundstück, sowie höhenmäßig guter Einbindung ins vorhandene Gelände, wird die max. zulässige Aufschüttung zum Teil etwas überschritten."

Anstelle der Verwirklichung des Stellplatzes im Gebäude soll eine Garage angebaut werden. Dieses liegt im geplanten Bereich der Zufahrt.










Eine anthrazitfarbene Dacheindeckung ist ebenfalls geplant. Eine Befreiung ist hierfür ebenfalls erforderlich (Bebauungsplan: naturrot). Ein Grundsatzbeschluss in dem einer anthrazitfarbenen Eindeckung zugestimmt wurde ist vorhanden (19.05.2020).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 15:41 Uhr