Diskussion über die Vorschläge für den Kriterienkatalog über die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 01.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 15.12.2020 wurde in der Sitzung über einzelne Punkte des Kriterienkataloges diskutiert, nachdem den Fraktionen das Grundlagenpapier samt Stellungnahmen der Fraktionen zugesendet wurde.
Nach einer kurzen Diskussion kam man zu der Entscheidung, dass die durch das Regionalmanagement erarbeiteten Kompromissvorschläge den Fraktionen nochmals zu Beratung überlassen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde somit bis zu dieser Sitzung zurückgestellt.
Die Stadtverwaltung hat die eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen in einer Diskussionsgrundlage nochmals zusammengefasst und diesen zur internen Diskussion übermittelt.
Weiter wurde dem Ausschuss eine Stellungnahme des Runden Tisches der Klimakommune Vilsbiburg als Anlage überlassen.
Es wird versucht, einen gemeinsamen Kompromiss für den Katalog zu finden.
Diskussionsverlauf
Die einzelnen Punkte des Kriterienkatalogs wurden nochmals besprochen. Im Anschluss an die Sitzung wird der überarbeitete Kriterienkatalog dem Ausschuss umgehend zur Verfügung gestellt und es besteht die Möglichkeit bis zum 15.03.2021 hier nochmals eine Stellungnahme abzugeben.
Über Punkt 3 „Landwirtschaftliche Qualität der Böden“ wurde eingehend diskutiert. Da hier nicht eine Lösung in der Diskussion möglich war, hat das Gremium zwei Abstimmungen zu diesem Punkt vorgenommen. Es wurde in Frage gestellt, ob der Punkt nicht ganz gestrichen werden sollte und wie die Abgrenzungskriterien anzupassen sind.
Beschluss 1
Der Punkt 3 „Landwirtschaftliche Qualität der Böden“ wird beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
Beschluss 2
Die Abgrenzungskriterien der Bonität unter Punkt 3 werden folgendermaßen festgelegt:
- Auf landwirtschaftlichen Flächen, die in den digitalen Bodenschätzkarten (Reichsbodenschätzung) zum hochwertigsten Viertel der Ackerböden des Stadtgebietes gehören, sollten Photovoltaik-Anlagen vermieden werden. Die Ackerzahl 61 ist die Abgrenzung dazu.
- Liegen die Böden in der höherwertigen Hälfte des Stadtgebietes, ist eine Abwägung
vorzunehmen. Bekannt ist hierzu der Durchschnittswert des Stadtgebietes – diese sogenannte „Ackerzahl“ liegt derzeit bei 53.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
Beschluss 3
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Stadtrat, den vorgestellten und besprochenen Kriterienkatalog über die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen zu verabschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2021 09:42 Uhr