Information - Stadtwerke bieten künftig Direktvermarktung von EEG-Anlagen nach Marktprämienmodell an
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 15.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Direktvermarktungspflicht bei EEG-Anlagen ist in der jeweiligen Fassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG verankert und hängt von der Anlagen Leistung ab. PV-Anlagen zum Beispiel mit einer Leistung von größer 100 kW installierter Leistung müssen nach dem Marktprämienmodell direkt vermarktet werden.
Gemeinsam mit einem Partner bieten die Stadtwerke Vilsbiburg diese Leistung an und treten somit gegenüber den Kunden, die auch eine Erzeugungsanlage betreiben, als Komplettanbieter an. Die Direktvermarktung ist nicht vom Strombezug der Kunden abhängig. Die Erschließung eines neuen Kundenkreises mit langfristiger Bindung ist somit möglich.
Die Marktprämie teilen sich i.d.R. der Dienstleister für das Erbringen der Dienstleistung mit dem Anlagenbetreiber und wird individuell ausgehandelt.
Datenstand vom 30.03.2021 15:23 Uhr