Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Floßgasse, rückwärtiger Teil - Stadtplatz 18, FlNr. 17, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Eine innerstädtische Bebauung entlang der Floßgasse ist auf Grundlage des Leitbildes für die räumliche Entwicklung der Ortsmitte vorstellbar und auch gewünscht.

Die Gebäudedichte dieses zusätzlichen Angebotes für eine Bebauung an der Floßgasse ist parzellenübergreifend zu klären und innerhalb des neu zu erstellenden Bebauungsplanes Innenstadt festzulegen. Als Grundlage zur Abwägung wird die Erstellung eines Massenmodelles empfohlen.

Der in Aufstellung befindliche „Bebauungsplan Innenstadt“ sieht als Gebietsart ein Mischgebiet vor. Ohne Bebauungsplan sind die Abstandsflächen einzuhalten.

Als städtebauliche Ziele für den „Bebauungsplan Innenstadt“ wären zu benennen:
  • Verlagerung von Baumasse aus den Innenhöfen an die Parzellenränder zum Stadtplatz und zur Floßgasse zugunsten attraktiver Innenhöfe
  • Vernetzung der Innenhöfe
  • Durchlässigkeit des Quartiers
  • der „äußere Ring“ soll der Bebauung am Stadtplatz untergeordnet bleiben
  • Bebauung an der Floßgasse und Färberanger unter Bezugnahme zur ehemaligen hufeisenförmigen Umwehrung
  • die Dachformen sind auf die unmittelbare Nachbarbebauung abzustimmen
  • Fahrzeuge nicht in den Innenhöfen, sondern in Tiefgaragen oder an den Außenrand unter aufgeständerte Gebäudeteile anordnen

Um vor der Erstellung der städtebaulichen und räumlichen Grundlagen für den Bebauungsplan Innenstadt bereits Aussagen zum Antrag auf Vorbescheid tätigen zu können kann folgende Einschätzung getroffen werden.
  • Auf Grundlage der bestehenden Umgebungsbebauung kann eine 2-geschossige Bebauung als verträglich angesehen werden.
  • Eine neue Bebauung an der Floßgasse soll deutlich untergeordnet zu den Baukörpern am Stadtplatz ausgeführt werden.
  • Die genauen zulässigen Wandhöhen und, ob darüber ein weiteres Geschoss oder ein Dachgeschoss ermöglicht werden kann, ist auf Grundlage eines Massenmodells und der Erstellung eines Quartierskonzeptes zu erarbeiten.
  • Eine einseitige Grenzbebauung (nordwestlich oder südöstlich) ist vorstellbar. Eine beidseitige Grenzbebauung ist bei der Erstellung des Quartierskonzeptes zu prüfen.
  • Die dargestellte Gebäudetiefe ist vorstellbar.
  • Die Innenhöfe sollten möglichst Kfz-frei gestaltet sein.
  • Die Dachformen sind auf die unmittelbare Nachbarbebauung in der Floßgasse abzustimmen.
  • Zur Floßgasse wird im Bebauungsplan Innenstadt eine Baulinie festgesetzt werden, die einen Bezug zur ehemaligen Umwehrung herstellen soll. Wie weit diese Baulinie parallel zur  Floßgasse festgesetzt wird ist zu prüfen.
  • Ziel des Bebauungsplanes Innenstadt ist es beruhigte Innenhöfe zu schaffen. Diese könnten als Wohninnenhöfe oder für eine gastronomische Außenbestuhlung genutzt werden.       


Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur vorgelegten Bebauung an der Floßgasse mit EG + OG + DG kann zugestimmt werden unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es kann eine Bebauung mit EG + OG + DG erfolgen.
  • Das DG kann ausgebaut werden, jedoch nicht in Form eines eigenen Vollgeschosses.
  • Die maximale Wandhöhe an der Traufe wird auf 6,25 m festgesetzt.
  • Derzeit befindet sich der Bebauungsplan Innenstadt in Aufstellung. Im Zuge des Antrages auf Baugenehmigung ist von der Antragstellerin verbindlich eine städtebauliche Beratung durch die Stadt Vilsbiburg vorzunehmen, um die Ziele des Sanierungsgebietes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Innenstadt einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.04.2021 15:47 Uhr