Widmung einer Ortsstraße an der inneren Frauensattlinger Straße (Buja Straße) und Teilaufstufung des beschränkt-öffentlichen Weges Schandlweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Jahre 2008 stellte das Bauunternehmen Georg Wimmer aus Bodenkirchen eine Bauanfrage auf Bebauung und Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 571 Gemarkung Vilsbiburg. Mit Errichtung von 10 Wohnhäusern einschließlich Zufahrtsstraße Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg wurde 2009 die Straßenbezeichnung „Buja Straße“ vergeben. Die Übernahme der Straße und Kanal erfolgte im Jahre 2012. Die Widmung dieser Straße zur Ortsstraße ist noch nachzuholen. Von dem seit 1962 bestehenden Schul- und Kirchenweg Schandlweg wird die östliche Teilstrecke Weg Fl.Nr. 190/5 Gemarkung Vilsbiburg als Teil der neuen Ortsstraße aufgestuft.
Beschluss
a. Die fertiggestellte ca. 125m lange Erschließungsstraße Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg, ab der Abzweigung von der Kr LA 5 (bei Frauensattlinger Straße 15) bis Nordende Weg Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße „Buja Straße“ gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche hierfür gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
b. Die Teilstrecke des beschränkt-öffentl. Weges Schandlweg mit Weg Fl.Nr. 190/5 Gemarkung Vilsbiburg wird, entsprechend der Verkehrsbedeutung als nunmehr unselbständiger Gehweg in diesem Bereich, als Teil der Ortsstraße „Buja Straße“ aufgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 15:25 Uhr