Der städtische Haushalt und ebenso die Finanzplanung müssen jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Landshut, zur Überprüfung vorgelegt werden.
2023 wurde die städtische Finanzplanung, auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes, erstmalig automatisiert, im Finanzbuchhaltungsverfahren CIP Kommunal erstellt. Der Finanzplan muss wie der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Bei der detaillierten Überprüfung stellte das Landratsamt Landshut eine Differenz im Bereich der Löhne zum Haushaltsplan 2023 fest.
Nach intensiver Suche konnte die Differenz ermittelt werden. Zum einen lag es an einer Rundungseinstellung (im Finanzplan arithmetisch und im Haushaltsplan aufrunden), zum anderen wird im automatisiert erstellten Finanzplan die gesetzlich vorgeschriebene Gruppierungsübersicht abgebildet. Im Vergleich zum Haushaltsplan der Stadt Vilsbiburg wurde nach Vorgabe der Personalverwaltung eine spezielle Untergruppierung bebucht (speziell, Löhne der geringfügig Beschäftigten), die im Finanzplan nicht abgebildet wurden. Dies zog sich dann entsprechend in den Jahren 2024, 2025 und 2026 fort.
Zur Veranschaulichung:
Finanzplan Gruppierung 4180
Haushaltsplan Gruppierung 4160
Die Differenzen wurden inzwischen beseitigt und der Finanzplan neu aufgestellt.
Des Weiteren wurde die Anregung aus der Stadtratssitzung vom 30.01.2023 aufgegriffen, eine nachvollziehbarere Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Unter der Anlage „Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 – 2026“ kann, verglichen mit dem Haushaltsplan, gegliedert in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, jede Haushaltsstelle detailliert eingesehen werden.
Aufgrund der geänderten Zahlen muss der Rechtsaufsichtsbehörde eine erneute Beschlussfassung über den Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 vorgelegt werden.