Ortsschild Rieder im Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 10.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 10.02.2025 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Vorgang: ASM-Sitzung vom 22.04.2024, TOP 4;

In der ASM-Sitzung vom 22.04.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob das Ortsschild direkt nach dem Kreisverkehr aufgestellt werden kann.

Das Z 310/310 (Ortsschild) darf nur aufgestellt werden, wenn eine geschlossene Ortslage beginnt. Eine geschlossene Ortslage beginnt dann, wenn über diese Straße einzelne Grundstücke erschlossen werden. Hier zählt nicht eine oder mehrere Straßen, sondern die direkt an der Straße liegenden Grundstücke. Die Zufahrt zur ansässigen Bäckerei sowie zum Großparkplatz wird nicht als Erschließung einzelner bebauter Grundstücke gesehen, sondern als Straßen zu den Grundstücken.
Aus diesem Grund ist es rechtlich nicht zulässig, das Ortsschild direkt nach dem Kreisverkehr aufzustellen.

Datenstand vom 24.02.2025 15:45 Uhr