Abbruchmaßnahmen am ABV-Gelände Bauabschnitt 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Das Bauamt Vilsbiburg hat den Abbruch von drei Bestandsgebäuden am „Haslbeck-Gelände“ als vorbereitende Maßnahmen für das geplante Projekt „Kulturhaus mit Veranstaltungssaal“ beim Landratsamt Landshut beantragt.


Im Rahmen des Antrages wurde vom Landratsamt die Prüfung der naturschutzfachlichen Belange gefordert. Die Stadt Vilsbiburg hat dazu das Umwelt-Planungsbüro Alexander Scholz aus Wurmsham mit einer faunistischen Bestandserfassung beauftragt. 

Von Herrn Scholz wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Vorgesehen ist eine Bestandserfassung der Vögel und der Fledermäuse an den drei durch Rückbau betroffenen Gebäuden. Die Bestandserfassung der Vögel (Gebäudebrüter) erfolgt durch vier Begehungen im Zeitraum April 2025 bis Mitte Juni 2025. Die Fledermäuse werden durch zwei Schwärmbeobachtungen zur Wochenstubenzeit im Zeitraum Mai bis August erfasst. Bei entsprechender Relevanz wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und / oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erstellt.

Die Untere Naturschutzbehörde vom Landratsamt Landshut hat seine Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise gegeben. Der Abbruch der drei leerstehenden Bestandsgebäude kann daher voraussichtlich ab Oktober 2025 erfolgen. 

Für einen Teilbereich des „Haslbeck-Geländes“ sind bodenarchäologische Grabungen durch den Kreisarchäologen, Herrn Dr. Richter, geplant. Die terminliche Abstimmung dazu erfolgt im April 2025.  

Die Sperrung der Durchfahrt am Löchl für den PKW-Verkehr und von Teilbereichen der Kiesparkplatzfläche am „Haslbeck-Gelände“ kann nach dem Abstimmungstermin mit der Bodenarchäologie terminiert werden und wird dem Stadtrat in der nächsten Sitzung mitgeteilt.  

Die Zeitschiene für das Projekt „Kulturhaus mit Veranstaltungssaal“, mit Baubeginn Frühjahr 2026, ist von den zuvor genannten Maßnahmen nicht betroffen.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr kritisierte diese naturschutzrechtlichen Belange, die einen weiteren bürokratischen Aufwand hervorrufen. StR Florian Anzender sagte, dass hier formelle Beschwerde eingelegt werden sollte. Dies sollte nach Aussage der Ersten Bürgermeisterin aber durch die Kommunalpolitik und nicht durch die Verwaltung erfolgen.

Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass die bodenarchäologischen Arbeiten nicht wie ursprünglich geplant in zwei Abschnitten auf dem Gelände erfolgen. Sondern über die Sommermonate in einem Abschnitt erfolgt. Es kommt somit zu keinem Verzug des Baubeginns. 

Datenstand vom 11.04.2025 11:17 Uhr