Notariatsurkunden für Grundstücksverkäufe im Baugebiet "Burger Feld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 10.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.10.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der erfolgten Vermessung des Baugebiets „Burger Feld“ kann nun mit dem Verkauf begonnen werden. Jeder einzelne von den maximal ca. 50 Kaufverträgen ist notariell zu beurkunden. Mit Notar Dr. König ist die mögliche Vorgehensweise mit Sammelbeurkundungen bereits besprochen worden.
Alle Urkunden sind danach durch das entsprechende Beschlussorgan der Stadt Vilsbiburg zu genehmigen. Zuständig ist nach der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss.

Erst wenn eine Notariatsurkunde förmlich genehmigt ist, kann der Notar die nächsten Schritte veranlassen. Dazu gehört u.a. die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, darauf aufbauend mögliche Finanzierungsgrundschulden und letztendlich die Kaufpreiszahlung. Zwischen Beurkundung beim Notar und Genehmigung im Haupt- und Finanzausschuss können durchaus mehrere Wochen oder sogar bis zu über zwei Monaten liegen. Dies ist weder im Sinne der Stadt, noch im Sinne der Grundstückserwerber.
Notar Dr. König hat deshalb empfohlen eine pauschale Genehmigung der Grundstücksverkäufe im Baugebiet Burger Feld durch das zuständige Beschlussorgan beschließen zu lassen. Die Kaufverträge sind dem Grunde nach alle gleich, so dass diese Vorgehensweise durchgeführt werden könnte. Formulierung laut Beschlussvorschlag.

Aus Sicht der Verwaltung wäre dies eine flexible Lösung, die den Grundstückskäufern sehr entgegen kommen würde. Die entsprechenden Pauschalgenehmigungen, bzw. die Namen der jeweiligen Käufer könnten dann in der jeweils nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung bekanntgegeben werden.“

Nach Versand der Vorlage kam vom Notariat noch ein Änderungsvorschlag für den Beschluss. Der Beschlussvorschlag wurde dem entsprechend abgeändert. Die Stadträte haben den neuen Beschlussvorschlag als Tischvorlage erhalten.

Diskussionsverlauf

FBL Felkel erläuterte die beabsichtigte Vorgehensweise.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den ersten Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt zur Genehmigung der notariellen Kaufvertragsurkunden für Grundstücksverkäufe von Bauparzellen im Baugebiet „Burger Feld“ an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses.
Zum Vollzug der Kaufverträge wird der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt auch ermächtigt, Mitwirkungshandlungen der Stadt Vilsbiburg zur Finanzierung der nach dem jeweiligen Kaufvertrag geschuldeten Beträge im Rahmen des § 3 Nr. 4 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens und aller notwendigen Rangbeschaffungserklärungen für etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte eines Käufers abzugeben sowie die jeweilige Bauparzelle der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zu unterwerfen (§ 800 ZPO). Allen vorbezeichneten Rechtsgeschäften wird bereits heute zugestimmt.

Diese Ermächtigung ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Der Haupt- und Finanzausschuss ist über die erfolgten Genehmigungen in der jeweils nächsten Sitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 13:37 Uhr