Die Gebühren
wurden zuletzt im Jahr 2017 erhöht. Die Verwaltung stellt pflichtgemäß zur Diskussion, ob ab dem Abrechnungsjahr 2020/2021 eine Anpassung der Gebühren erfolgen soll.
Nach Art. 19 Nr 5 BayKiBiG ist bei den Elternbeiträgen eine entsprechende Staffelung erforderlich.
Das StMAS hat für die Steigerung eine Empfehlung herausgegeben. Danach sollte der Elternbeitrag von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie um mindestens 10 Prozent steigen.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
Kindergärten bisher künftig
4 bis 5 Stunden 70,00 € 75,00 €
5 bis 6 Stunden 75,00 € 82,00 €
6 bis 7 Stunden 80,00 € 89,00 €
7 bis 8 Stunden 85,00 € 96,00 €
8 bis 9 Stunden 95,00 € 103,00 €
9 bis 10 Stunden 100,00 € 110,00 €
Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte. Ab dem 3. Geburtstag wird der Kindergartenbeitrag erhoben.
Essengeld je Mahlzeit 2,50 € 3,00 €
Brotzeitgeld je Monat 10,00 € 12,00 € Einmal Brotzeit
15,00 € 18,00 € Zweimal Brotzeit
Kinderkrippen bisher künftig
2 bis 3 Stunden 120,00 € 125,00 €
3 bis 4 Stunden 130,00 € 138,00 €
4 bis 5 Stunden 140,00 € 150,00 € doppelte Kiga-Gebühr
5 bis 6 Stunden 150,00 € 164,00 € doppelte Kiga-Gebühr
6 bis 7 Stunden 160,00 € 178,00 € doppelte Kiga-Gebühr
7 bis 8 Stunden 170,00 € 192,00 € doppelte Kiga-Gebühr
8 bis 9 Stunden 190,00 € 206,00 € doppelte Kiga-Gebühr
9 bis 10 Stunden 200,00 € 220,00 € doppelte Kiga-Gebühr
Die Gebühren bleiben bis zum Ende des Krippenjahres bestehen, auch wenn das Kind 3 Jahre alt wird. Das gilt für Kinderkrippen und Krippengruppen in Kindergärten gleichermaßen.
Essensgeld je Mahlzeit
Inkl. Brotzeit 2,50 € 3,00 €
Kinderhort bisher künftig zzgl. Getränkegeld
2 bis 3 Stunden 70,00 € 75,00 € 78,00 €
3 bis 4 Stunden 75,00 € 82,00 € 85,00 €
4 bis 5 Stunden 85,00 € 92,00 € 95,00 €
5 bis 6 Stunden 90,00 € 99,00 € 102,00 €
Für die Ferienbetreuung
6 bis 7 Stunden 100,00 € 106,00 € 109,00 €
7 bis 8 Stunden 105,00 € 113,00 € 116,00 €
8 bis 9 Stunden 115,00 € 123,00 € 126,00 €
Essensgeld je Mahlzeit
Inkl. Brotzeit 3,50 € 4,00 €
Geschwisterermäßigung
Für das zweite Kind 50 %
Für das dritte und jedes weitere Kind 75 %
Das gilt einrichtungs- und trägerübergreifend für alle Kitas, auch wenn beim ersten Kind der Beitragszuschuss durch den Bayerischen Staat erfolgt.
Mittagsbetreuung bisher künftig
2 Stunden 33,00 € 36,00 €
3 Stunden 38,00 € 41,00 €
Mittelschule
Essensgeld je Mahlzeit 4,20 € 4,50 €