Antrag auf Vorbescheid - Maximilian Maier, Im Dorf 6, FlNr. 13, Gem. Frauensattling - Neubau einer Gaststätte mit Saal und einer Beherbergungsstätte mit Schießstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Neubau einer Gaststätte mit Saal, einer Beherbergungsstätte und eines Schießstandes.

Die Stellplatzprüfung ist nicht Bestandteil des Antrages auf Vorbescheid und soll im Rahmen des Bauantrages geprüft und nachgewiesen werden (siehe Anschreiben vom 19.03.2020).

Bauplanungsrechtlich ist hier über die Art der baulichen Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der GRZ und Anzahl der Vollgeschosse zu entscheiden (sog. Einfügungsgebot).

Art der baulichen Nutzung:

Geplant:
  • Gaststätte mit Saal
  • Beherbergungsstätte
  • Schießstand

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich gem. §34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung lässt sich als ein Dorfgebiet (§5 BauNVO) beurteilen. Die Fläche ist auch im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet bestätigt.
Zulässig in diesem Gebiet ist die Errichtung von Schank- und Speisewirtschaften, die Errichtung eines Beherbergungsbetriebes (§5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO) und die Errichtung von Anlagen für sportliche Zwecke (Schießstätte, §5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO).

Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist das Vorhaben genehmigungsfähig.

Maß der baulichen Nutzung:

Im Rahmen des Vorbescheides kann die mögliche überbaubare Grundfläche nicht abschließend beurteilt werden, da u.a. die endgültigen Flächen der Stellplätze und Zufahrten noch nicht bekannt sind.
Jedoch kann mitgeteilt werden, dass das Grundstück mit einer Fläche von 5116m² mit einer Grundflächenzahl von 0,6 (plus der Überschreitung bis zu 50 v. Hundert; max. 0,8) bebaut werden kann.

Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus einer Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen. Das Vorhaben fügt sich ein, wenn auch hier zwei Vollgeschosse geplant sind. Dies ist leider nicht abschließend aus den eingereichten Unterlagen herauszulesen.


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der geplanten Art der baulichen Nutzung des Vorhabens. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, sind die Obergrenzen der BauNVO einzuhalten.
Die Stellplätze sind im Rahmen des Bauantrages vollständig nachzuweisen, da es sich um einen Neubau handelt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 08:32 Uhr