Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung gem. §4a Abs.3 BauGB - Bebauungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan DB 20
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 20 wurden in der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von den Fachstellen sind insgesamt 16 Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit waren es 8 Stellungnahmen.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gab es folgende Änderungen & Ergänzungen:
- Änderung des Höhenbezugspunktes für die Wand-, Modul- & Einfriedungshöhe.
- Ergänzung der Festsetzungen durch Text Artenliste Sträucher.
- Änderung der Festsetzungen durch Planzeichen Baubeschränkungszone & Gehölzpflanzungen.
- Ergänzung der Aussagen zum Artenschutz in der Begründung und im Umweltbericht.
- Änderung der Erläuterung Höhenentwicklung, Ergänzung der Erläuterung Einfriedung und der Aussagen Energieversorgung & Brandschutz in der Begründung.
- Ergänzung der Erläuterung grünordnerische Festsetzungen für private Grünflächen & der Aussagen zur Bereitstellung der erforderlichen Kompensationsflächen in der Begründung.
- Änderung der Aussagen zum Landschaftsbild in der Musterabfrage Kriterienkatalog.
- Änderung der textlichen Festsetzung zu Einfriedungen und Ergänzung Planzeichen Sichtschutz, Planung (Höhe 2,5 m)
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblatt des Flächennutzungsplans gab es folgende Änderungen & Ergänzungen:
- Ergänzung der Aussagen zu Artenschutz & Monitoring in Begründung und Umweltbericht.
- Ergänzung der Aussagen zu Energieversorgung, Brandschutz & Monitoring in der Begründung.
Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Entwürfen jeweils mit blauer Schrift dargestellt.
Diese Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erfordern eine weitere öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen gem. §4a Abs. 3 BauGB.
Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.
Am 15.09.2022 und 19.09.2022 wurden per E-Mail noch Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Bauleitplanverfahren an die Verwaltung übersendet. Nach Abstimmung mit dem Ersteller des Blendgutachtens wird der Blendschutz zusätzlich zur bisherigen Planung mit einer Höhe von 2,50 Metern bis zur Nordgrenze des Plangebiets verlängert. Die Stellungnahmen gingen verspätet und außerhalb der Beteiligungsfrist für die Bauleitplanungen ein.
Die Anlagen „BBP PV Karwill Plan EW II“ und „Abwägung BBP“ wurden am 19.09.2022 aufgrund der obigen Stellungnahmen noch überarbeitet und ausgetauscht.
Stand im Verfahren:
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle trug Auszüge aus einer E-Mail vor, in welcher unter anderem die Behauptung aufgestellt wird, einzelne Gremiumsmitglieder würden sich nicht ausreichend informiert fühlen. Sie stellte den Mitgliedern konkret die Frage, wer sich zu dem Sachverhalt nicht ausreichend informiert fühlt, oder ob jemand noch zusätzliche Informationen benötigt oder es unbeantwortete Frage aus dem Gremium gibt.
Weiter trug die Erste Bürgermeisterin Auszüge aus einer E-Mail an den Landrat des Landkreises Landshut, Herrn Peter Dreier, vor in welcher diverse Unregelmäßigkeiten im Verfahren bzw. in der Stadtverwaltung Vilsbiburg moniert wurden. Die Mail wird ebenfalls als Anhang beigefügt. Die Behauptungen aus der Mail konnten in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Landrat, Mitarbeitern des Landratsamtes, der Ersten Bürgermeisterin und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Vilsbiburg aus dem Weg geräumt werden.
Weiter verdeutlichte die Erste Bürgermeisterin ihren Standpunkt, wonach Sie am Anfang gegen die Planungen für den Solarpark gewesen sein. Nachdem aber ein neuer Investor das Projekt übernommen habe und es dann zu Nachbesserungen zum Schutz der Nachbarschaft gekommen ist, könne Sie den Planungen jetzt zustimmen. Weiter stellte Frau Entwistle nochmals klar, dass es keine baurechtlichen Zusammenhänge zwischen dem geplanten Solarpark und dem geplanten Wellnes- und Erlebnisressort gibt.
Im Gremium entstand eine Diskussion über die vorgetragenen E-Mails, fraktionsübergreifend distanzierte man sich gegenüber den Behauptungen und einer möglichen Einflussnahme von außen.
StR Josef Sterr erklärte das Abwägungsgebot nochmals ausführlich und nahm zu einzelnen negativen Abwägungen Stellung.
StR Rudolf Lehner kritisierte, dass die vielen Einwendungen aus Seyboldsdorf nicht berücksichtigt werden und das Verfahren trotzdem weitergeführt wird. StR Wolfgang Schwimmer sagte in diesem Zusammenhang, dass die Stellungnahmen bereits im Gremium ausführlich diskutiert wurden und es zu damals einen neuen Planungstand gibt. Weiter merkte er an, dass es auch viele positive Stellungnahmen von Fachstellen gibt.
StR Werner Neumeier wollte wissen, ob an der Behauptung des Investors für das Wellness- und Erlebnisressort etwas dran ist, dass der B-Plan für den Solarpark juristisch nicht in Ordnung ist. Frau Huber vom Planungsbüro Komplan und Herr Stadtbaumeister Binner erklärte, dass es im Moment keine Anhaltspunkte gibt, wonach im formellen Ablauf des Verfahrens Fehler erkennbar wären. Es handelt sich um eine rein politische Entscheidung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20 wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat billigt die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans „Solarpark Karwill“ und des Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen nach § 4a Abs. 3 BauGB für einen verkürzten Zeitraum von 14 Tagen durchzuführen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10
Datenstand vom 27.09.2022 14:12 Uhr