Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV V Thalham" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bürgersolarfreiflächenanlage zwischen Veldener Straße und Thalham wurde in bisher drei Abschnitten errichtet (Die Bezeichnung SO steht für Sondergebiet):
- SO Photovoltaik I im Jahr 2012 auf Fl.St. 342 und 357 mit 3.366 Kilowatt peak (kWp) Leistung
SO Photovoltaik II im Jahr 2013 auf Fl.St. 358 mit 1.358,28 kWp
SO Photovoltaik III im Jahr 2019 auf Fl.St. 313 mit 1.108,80 kWp
Summe Bestand: 5.833,08 kWp
Nun kann die Anlage erweitert werden, wegen des kürzlich ausgedehnten Korridors von Seiten des Erneuerbaren Energien Gesetzes, bezüglich dessen Einspeisevergütung:
- SO Photovoltaik V zwischen Thalham und Eibelswimm, auf FlSt. 367 mit circa 4.500 kWp, als eine Neuanlage in einem 200-m-Korridor zur Bahnlinie.
Diese Erweiterung der Anlage bringt einen Zuwachs an erneuerbarem Strom von ca. 5 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr, das entspricht einem Anteil von weiteren 8 % am Gesamtbedarf der Stadt Vilsbiburg.
Die Einsparung an klimawirksamen Gasen (CO2) beträgt weitere 3.150 Tonnen im Jahr.
Zudem soll auch diese Anlage wieder von Bürgern mitfinanziert werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO PV V Thalham“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 26“.
Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 367 der Gemarkung Wolferding.
Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2021 13:48 Uhr