Vorstellung der aktuellen Planungen für die Kläranlage Vilsbiburg durch das Büro GFM Bau- und Umweltingenieure
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Kläranlage Vilsbiburg besteht eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (Gültigkeitsdauer ist 20 Jahre). Diese endet am 31.12.2021.
Das Büro GFM Bau- und Umweltingenieure aus München wurde von der Stadt Vilsbiburg mit der Erstellung der Unterlagen für eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beauftragt.
Auf Grund der vorliegenden Werte der Kläranlage Vilsbiburg ist erkennbar, dass aktuell bereits eine sehr hohe Auslastung besteht bzw. einige Werte zeitweise über den Grenzwerten lagen.
Im Rahmen der Antragstellung wurden mit der genehmigenden Behörde (Landratsamt Landshut, Abteilung Wasserrecht) Abstimmungsgespräche geführt.
Seitens der genehmigenden Behörde wurde mitgeteilt, dass nur einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis bis zum 31.12.2024 zugestimmt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Planungen für eine Erweiterung zu erstellen und vorzulegen.
Herr Mitsdoerffer vom Büro GFM Bau- und Umweltingenieure stellt in der Sitzung die aktuellen Daten zur Kläranlage Vilsbiburg und eine erste Bedarfsermittlung für die Kläranlage bis ins Jahr 2040 vor.
Diskussionsverlauf
Im Vorfeld zur Sitzung hatte das Gremium zweimal die Möglichkeit, die Kläranlage zu besichtigen. Dafür bedankte sich die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle bei Herrn Reinhard Franke und seinem Team.
Herr Mitsdoerffer vom Büro GFM Bau- und Umweltingenieure hat die unterschiedlichen Planungsvarianten vorgestellt. Zusammenfassend wurde folgende Beurteilung durch das Büro abgegeben:
- Die Überrechnung der Kläranlage zeigt eine nahezu vollständige Auslastung mit einer Reserve bzgl. Abwasserreinigung von bis zu 5 Prozent.
- Eine Überschreitung der Grenzwerte ist derzeit nur selten festzustellen.
- Eine mittelfristige Kläranlagenerweiterung ist hinsichtlich der geplanten Stadtentwicklung unumgänglich.
- Für ein neues großes Wasserrechtsverfahren ist eine Entwurfsplanung zur Anlagenerweiterung erforderlich.
- Die Projektkosten für eine Erweiterung sind je nach Verfahren mit ca. 3,5 bis 4,5 Mio. € (brutto inkl. BNK) anzusetzen.
- Die Variantenauswahl durch die Stadt Vilsbiburg sollte erst mit dem Vorentwurf im 2. Quartal 2022 erfolgen.
In den Ausführungen wies Herr Mitsdoerffer darauf hin, dass hinsichtlich einer Erweiterung auf der bestehenden Fläche zu beachten ist, dass eine zukünftige vierte Reinigungsstufe (z.B. für Medikamentenrückstände) auch noch auf dem Gelände zu realisieren sein muss. Die Erweiterung um 6.000 Einwohnerwerte (EW) wurden durch das Büro als zukunftsfähig aber nicht überdimensioniert bezeichnet. Auf Nachfrage von StR. Veronika Ritt erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die umliegenden Felder im Wasserschutzgebiet liegen und somit für eine Erweiterung nicht in Frage kommen.
StR Florian Anzeneder verwies auf eine Studie zur Kapazitätserhöhung der TU Wien – Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement, welche beachtet werden sollte. Herr Mitsdoerffer erklärte dazu, dass die Anlage bereits im Jahr 1998 optimiert wurde und sich alle weitere Schritte zur Optimierung negativ auf die Energiekosten auswirken werden. Außerdem muss bei der Erweiterung auch der nötige Personalaufwand mit beachtet werden.
StR Josef Sterr bezeichnete die Grüngutentsorgung auf den städtischen Erweiterungsflächen der Kläranlage als eine wichtige Einrichtung und stellte in Frage, ob man hier ohne weiteres Einschränkungen vornehmen sollte.
StR Josef Samhuber verwies auf die Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit der Anlage während der Umbauphase. Hier erklärte das Büro GFM, dass dies bei allen Varianten gegeben sei.
StR Dr. Manfred v. Dewitz brachte eine zweite LKW-Einfahrt am Rande der bestehenden Anlage als Vorschlag, um die beengte Situation auf dem Gelände zu entschärfen. Hier ist aber ein Höhenversatz von ca. vier Metern baulich nur schwer zu überwinden.
StR Hermann Bauer wollte wissen, warum Haarbach mit 480 EW in der neuen Berechung vorkommt, wo doch der Ortsteil eine eigene Anlage hat. Dies ist laut dem Büro von Hr. Mitsdoerffer als Vorsichtsmaßnahme anzusehen, denn sollten die Grenzwerte in Haarbach überschritten werden, hat der Anschluss an die Anlage in Vilsbiburg zu erfolgen.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Bedarfsplanung für die Kläranlage Vilsbiburg zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen für eine vertiefende Planung zur eventuellen Erweiterung oder Optimierung der Kläranlage Vilsbiburg einzuleiten, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Mittel in die entsprechenden Haushalte einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2021 13:48 Uhr