Verabschiedung einer Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung für die Stadt Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 21.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt sowohl eine Sicherheitsverordnung als auch eine Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung zu verabschieden. Die Stadt Vilsbiburg besitzt bereits eine Hauslärmverordnung sowie eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Da diese überarbeitet werden müssen, wurde geprüft ob diese zusammengefasst und ergänzt werden können. Im Stadtrat wurde auch schon des Öfteren die Möglichkeit eines Anleinzwangs in bestimmten Bereichen der Stadt Vilsbiburg angesprochen. In diesem Zusammenhang sollen die kommunalen Grundstücke in einer Satzung geregelt werden. Das Gremium wurde in der letzten Sitzung über die einzelnen Festlegungen informiert und gebeten Änderungswünsche mitzuteilen. Vorab wurde bereits der Jugendpfleger, die Polizei, der Bauhof und das Landratsamt Landshut eingebunden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität war vorberatend tätig und empfiehlt die Verabschiedung der in der Anlage als Entwurf beigefügten Satzung und der Verordnung. Zusätzlich wird dem Gremium eine Übersicht der Änderungen zur Verfügung gestellt
Diskussionsverlauf
StR Christian Frankowski plädierte dafür, den Tierlärm in der Nacht einzuschränken und somit Tiere schon ab 19 Uhr in geschlossenen Räumen zu halten.
Stellv. Geschäftsleiter Tizian Riedl erklärte, dass man hier eine analoge Regelung zur Benutzung von Musikinstrumenten angewendet habe.
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Sicherheitsverordnung der Stadt Vilsbiburg. Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre. Gleichzeitig wird die Hauslärmverordnung der Stadt Vilsbiburg vom 21.11.2002, sowie die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 12.03.2010 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2022 09:12 Uhr