Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 24.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 24.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass an folgenden Sonntagen: Sonntag, den 20. März 2022 anlässlich des Mittefastenmarktes,
Sonntag, den 04. September 2022 anlässlich eines Foodtruckmarktes,
Sonntag, den 09. Oktober 2022 anlässlich des Dionysimarktes,

im Jahr 2022 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Die Termine wurden mit dem Förder- und Werbeverein abgesprochen. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie kann sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen auswirken.

Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zu den vorgeschlagenen Terminen nicht mehr geäußert.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass der für den 20.05. geplante Blumen- und Gartenmarkt  nach Mitteilung des Förder- und Werbevereins entfällt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2022.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2022 17:22 Uhr