Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ortsteil Haarbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist die Fläche südlich der Schlossstraße in Haarbach als WA (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. Sie würde sich daher mit einer gezielten städtebaulichen Entwicklung mittels Bebauungsplanes eignen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen.


Der Umgriff des geplanten Bebauungsplanes soll die Flur-Nrn. 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach umfassen. 

Die Flurnummern 1863/17 TF und 1814/4 befinden sich nicht im Eigentum der Stadt, müssen aber nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut zwingend mit überplant werden. Die Flurnummer 1814 muss nicht überplant werden, da es sich hier bereits um unbebauten Innenbereich handelt. 





Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha. Entlang des Haarbachs handelt es sich um einen festgesesetzten Überschwemmungsbereich. Hier könnte ein Teil des erforderlichen Ausgleichs mitsamt Ortsrandeingrünung festgesetzt werden. 











 

Diskussionsverlauf

StR Hermann Bauer erklärte, dass an die Eigentümer an der Schlossstraße herangetreten werden soll, evtl. besteht der Wunsch eine Fläche an den bestehen Grundstücken zu erwerben. 
Auf die Frage von StRin Michaela Feß nach den Kriterien für das neue Baugebiet erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die Stadtverwaltung zusammen mit einem Planungsbüro einen Entwurf ausarbeiten wird. Sollte es von Seiten der Fraktionen bereits Wünsche dazu geben, sollten diese bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Man wird im Zuge des Bauleitverfahrens dann über die Vorschläge der Fraktionen beraten. 
StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf die Häuser an der Schlossstraße, hier erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die bestehende Bebauung einen Bestandsschutz hat. 

StR Florian Anzeneder wollte wissen, wie es mit dem B-Plan in Achldorf weiter geht. Hierzu sagte Frau Bürgermeisterin Entwistle, dass das Gremium in eine der nächsten Sitzungen darüber beraten wird. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Am Haarbach“ mit einer Fläche von ca. 4,2ha mit der Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ aufzustellen. 
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1863/5, 1836/6, 1863/3, 1863/2, 1863/12, 1863/17 TF und 1814/4 der Gemarkung Haarbach.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. 

Die Verwaltung wird beauftragt ins Verfahren einzusteigen. 



 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2024 15:57 Uhr