Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Doppelhaushälfte mit Fertiggarage & Carport (Haus A) - Am Sonnenhang 8; Fl.Nr. 1433/76, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub“ aus dem Jahr 1989. Die Grundstückseigentümer wurden im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt als Eigentümer einer klassischen Baulücke angeschrieben. Als Ergebnis der Kontaktaufnahme wurde nun der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.


Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grub“ werden beantragt:
  • Überschreitung der Grundflächenzahl. Zulässig sind 0,25 mit 50% Zuschlag für Nebenanlagen (= 0,375), beantragt wird 0,58. Das Wohnhaus hält die GRZ von 0,25 ein.
  • Überschreitung der Geschossflächenzahl. Zulässig ist 0,4, beantragt wird 0,47. Die Geschossflächenzahl ist im Bebauungsplan mit 0,4 sehr niedrig angesetzt. Lt. Baunutzungsverordnung beträgt der Orientierungswert für die Obergrenze der GFZ in allgemeinen Wohngebieten 1,2. Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes beträgt die GFZ 0,6 bzw. 0,8.
  • Unterschreitung der zulässigen Dachneigung. Zulässig sind 25°-38°, beantragt werden 18° am Wohnhaus und 10° bei der Garage.
  • Abweichung von der zulässigen Farbe der Dacheindeckung. Zulässig sind rote Tönungen beantragt wird anthrazit am Wohnhaus und grau auf der Garage.
  • Keine Anpassung an erstgebaute Nachbargarage. Grundsätzlich sind zusammengebaute Garagen in der Höhe an die erstgebaute Nachbargarage anzugleichen. Der Antragsteller plant aber die Anpassung der Garage an das Wohnhaus und nicht an die Garage des Nachbarn. Damit wird die Dachhöhe der Garage verringert. Die Nachbargarage hat eine Firsthöhe von 5,36 Meter, die beantragte Garage nur 3,81 Meter.
  • Überschreitung der Traufhöhe mit der Garage ohne Grenzabstand. Ab einer Traufhöhe von 2,75 Meter ist lt. Bebauungsplan ein Grenzabstand anzuordnen. Wie Traufhöhe beträgt 2,91 Meter. Lt. der Bayerischen Bauordnung sind grenzständige Garagen sogar bis zu einer Wandhöhe von 3,00 Metern zulässig. Die Traufhöhe von 2,91 Meter ergibt sich lt. Antragsteller aus der erforderlichen Einfahrtshöhe in die Garage.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die Antragsteller begründen die Befreiungen (GRZ & GFZ) mit der von der Stadt gewünschten Nachverdichtung, einer Verringerung der Gebäudehöhe durch eine geringere Dachneigung am Wohnhaus, einer ansprechenderen Optik durch die Dachfarben anthrazit und grau, der Schaffung von hochwertigem Wohnraum im Obergeschoss (als Vollgeschoss), einer Verringerung der Dachhöhe der Garage durch die Anpassung an das Wohngebäude und nicht an die Nachbargarage und mit der erforderlichen Einfahrtshöhe in die Garage.

Zudem nimmt der Antragsteller die im Bebauungsplan vorgesehene Möglichkeit in Anspruch aus dem festgesetzten E+D (Erdgeschoss & Dachgeschoss) ein E+1 (Erdgeschoss & ein weiteres Vollgeschoss) zu machen (Ziffer 2.2 des Bebauungsplanes).

Von Seiten der Verwaltung werden die Befreiungen als unproblematisch gesehen. Das beantragte Vorhaben auf einer langjährig unbebauten klassischen Baulücke entspricht einer zeitgemäßen Bebauung ohne Beeinträchtigung der angrenzenden Nachbarn.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Bauvorhaben den Zielen des Flächenmanagements entspricht und eine unbebaute klassische Baulücke nach langer Zeit nun endlich schließe.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Überschreitung der GRZ,
  • Überschreitung der GFZ,
  • Unterschreitung der Dachneigung,
  • Abweichung von der Farbe der Dacheindeckung,
  • Keine Anpassung an Nachbargarage,
  • Überschreitung der Traufhöhe mit einer Garage ohne Grenzabstand
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr