Antrag auf isolierte Befreiung - Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen - Ludwig-Anzengruber-Weg 2a, FlNr. 684/17, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.08.2024 wurde der Bauherr vom Landratsamt Landshut angeschrieben, weil die Einfriedung seines Grundstücks nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurde.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ aus dem Jahr 1968. Straßenseitige Einfriedungen sind entsprechend den Festsetzungen als Holzlattenzaun mit einer Höhe von 1,00 Meter ab Straßenoberkante bzw. 0,85 Meter ab Gehsteigoberkante erlaubt.
Hier wurde ein Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenem Kunststoff mit Sockel in einer Gesamthöhe von 1,33 Meter auf eine Länge von ca. 17,5 Meter errichtet.
Der Bauherr begründet seinen Antrag wie folgt:
Fotos des Antragstellers:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Von einem Grundstück liegen keine Unterschriften der Eigentümer vor.
Aus städtebaulicher Sicht werden die eingeflochtenen Kunststoffelemente des beantragten Zaunes kritisch gesehen. Hierdurch entsteht eine wandartige Wirkung. Durch die Hinterpflanzung des Doppelstabmattenzaunes mit einer Hecke sind die Kunststoffelemente zudem funktionslos. Die Höhe von 1,33 Meter überschreitet die zulässige Höhe von 1,00 Meter in nicht erheblichem Maße und wird von Seiten der Verwaltung als unkritisch gesehen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schachten zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Leitlinie für Einfriedungen in Bezug auf Höhe, Materialität und Ausführung der Materialität zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2024 11:47 Uhr