Bauliche Unterhaltsmaßnahmen für das Jugendzentrum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauliche Unterhaltsmaßnahmen für das Jugendzentrum

Nachdem der Stadtrat von Vilsbiburg entschieden hat, die Grundschule nicht auf dem Areal des bestehenden des Jugendzentrums zu erweitern, kann die Einrichtung in den nächsten Jahren dort erhalten bleiben.

Dazu wurde mit dem Leiter des Jugendzentrums eine Ortsbegehung durchgeführt und der bauliche Unterhalt für die nächsten Jahre gemeinsam festgelegt.

2025 (Haushaltsmittel wurden hierfür bereits eingestellt)
  • Ein Wasserschaden neben dem Haupteingang ist abzudichten.
  • Im August dieses Jahres sind bereits Malerarbeiten für die Außenhülle geplant. Die Schadstellen am Außenputz sind vorher auszubessern.  Im Anschluss daran soll mit einem Grafitikünstler eine Seite wieder gestaltet werden.
  • Die beiden Seiteneingangstüren sind neu zu verputzen bzw. zu überprüfen, ob diese nicht komplett erneuert werden sollten.

2026
  • Im kompletten Innenbereich (außer im großen Raum – hier gibt es bereits einen einheitlichen Boden) ist ein neuer pflegeleichter Bodenbelag einzubauen.
  • An den Decken im Innenbereich ist ein neuer Schallschutz anzubringen. 
  • Die beiden Türen in den Gang und die Türe in den Vorraum zum Büro sind zu erneuern.
  • Die Küche ist mit einer neuen Küchenzeile einzurichten, welche sich auf einer angemessenen Arbeitshöhe befindet.
  • Sämtliche Schadstellen der Wände sind im Innenbereich auszubessern, der Innenbereich ist dann komplett neu zu streichen.  
  • Es ist zu überprüfen, ob das JUZ in die zentrale Schließanlage der Stadt integriert wird.

2027
  • Der Sanitärbereich ist mit Warmwasser nachzurüsten und neu aufzuteilen.
  • Der Eingangsbereich ist mit Sitzbänken und Fahrradständern auszustatten. 

Diskussionsverlauf

StRin Feß erkundigt sich aus welchem Grund die Unterhaltsmaßnahmen zeitlich so gestreckt ausgeführt werden und StRin Koj ob man sich nicht Kosten sparen würde, läge man mehrere Arbeiten zusammen. Stadtbaumeister Binner begründet die Zeitschiene mit dem laufenden Betrieb des Jugendzentrums. Zudem wurden Arbeiten die zusammen ausgeführt werden können bereits zusammengelegt. Bei den übrigen Arbeiten gibt es keine sinnvollen Einsparmöglichkeiten mehr. StRin Geilersdorfer erkundigt sich zum Thema Heizung nach in Kraft treten des Gebäudeenergiegesetzes. Stadtbaumeister Binner zeigt die Möglichkeit des Anschlusses an eine bestehende Fernwärmeleitung in einer Entfernung von ca. 15 Metern zum Jugendzentrum auf. Aktuell laute die Empfehlung, aufgrund der hohen Vorlauftemperatur für das Jugendzentrum, nicht umzusteigen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Unterhaltskosten für die Jahre 2026 und 2027 zu ermitteln und in die jeweiligen Haushalte einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr