Auf dem Grundstück beim Baugebiet Burger Feld wird derzeit eine Kindertagesstätte mit
- 3 Kindergartengruppen plus
- 2 Krippengruppen
errichtet. Die Fertigstellung ist bis August 2020 eingeplant.
Die in der Stadtratssitzung am 20.01.2020 vorgestellte Standortanalyse schlägt eine Bebauung mit einer weiteren Kindertagesstätte vor mit
- 2 Kindergartengruppen plus
- 2 Krippengruppen
Der Beschluss des Stadtrates sieht vor, das Grundstück auf die maximal verträgliche Gruppenzahl zu überprüfen.
Beauftragung Planungsbüro
Bei der Beauftragung der Planungsbüros gilt es Wertgrenzen zu beachten. Mit der Regierung von Niederbayern, Herrn Pehl, wurde abgeklärt was aktuell bei der Auswahl der Planer für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte zu beachten ist. Herr Pehl hat sich hierzu an das StMB gewendet und deren Meinung eingeholt.
Bei der Beauftragung der Planungsbüros ist die Wertgrenze von netto 214.000 maßgeblich. Überschreitet das (geschätzte) Planungshonorar diese Wertgrenze ist ein sog. VgV-Verfahren nach genauen Formvorschriften durchzuführen. Hierzu wird ein externer Betreuer benötigt. Die Zeitschiene ist mit mindestens 6 Monaten einzukalkulieren.
Eine Kindertagesstätte mit 3 Kindergartengruppen plus 2 Krippengruppen unterschreitet noch die Wertgrenze bei den Architektenleistungen. Eine größere Baumaßnahme erfordert ein VgV-Verfahren.
Grundstückstopographie und Kanalanschlüsse
Das städtische Grundstück beim Burger Feld war vor der Bebauung unerschlossen. Für den derzeit im Bau befindlichen neuen Kindergarten wurden gesonderte Kanalleitungen als Anschluss zum Kanalsystem am Burger Feld erforderlich.
Im Nordosten des Grundstücks (stadtauswärts bei der Seyboldsdorfer Straße) liegt der topographische Tiefpunkt des Grundstückes der im Freilauf nicht entwässert werden kann. Bei einer Bebauung dieses Bereichs wären Hebeanlagen erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist zu empfehlen dort aktuell möglichst keine Bebauung vorzusehen.
Zu beachten gilt auch der ruhende Verkehr für Personal und Eltern. Eine Erweiterung der Parkplätze von 34 auf mögliche 44 ist aktuell eingeplant.
Bei Betrachtung der Grundstückstopographie, des Kanalsystems und der oben benannten Wertgrenze ist ein Erweiterungsbau mit max. 3 Kindergartengruppen plus 2 Krippengruppen als baulich verträglich anzusehen.
Dies ergäbe an einem Standort in Summe 6 Kindergartengruppen plus 4 Krippengruppen, somit 10 Gruppen. Ob dies eingeschossig oder zweigeschossig baulich gelöst werden kann sollte planerisch ermittelt werden.
Es wird vorgeschlagen bei drei Architekturbüros ein Honorarangebot mit Planungsvorschlägen einzuholen.