Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 02.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg plant den Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Bodenkirchen für den Ortsteil Oberbach 32. Eine FttB-Miterschließung (FttB: Fiber to the Building, Glasfaser bis ins Gebäude) durch die Gemeinde Bodenkirchen über Prölling ist wesentlich günstiger als eine Erschließung durch die Stadt Vilsbiburg über Frauensattling.
Kosten: Der Ausbau wird staatlich gefördert (Fördersatz 90 v. H.).
Ein Entwurf der Zweckvereinbarung mit eingearbeiteten Änderungs-/Ergänzungsvorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landshut liegt bei (Aktenzeichen 0474.03).
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr fragte in diesem Zusammenhang nach, ob bereits darüber nachgedacht wurde, dass bzgl. des Ausbaugebiets Richtung Geisenhausen Gespräche in diese Richtung geführt werden. Vielleicht können auch hier über Fremdanbieter bessere Leistungen erzielt werden. Die Anregung wird an die Verwaltung zu Klärung herangetragen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Breitbandausbau im Wege der interkommunalen Kooperation mit der Gemeinde Bodenkirchen für den Ortsteil Oberbach 32 gemäß vorgelegtem Entwurf (Aktenzeichen 0474.03) zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landshut.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.05.2022 11:08 Uhr