Datum: 04.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 15.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 15.07.2024 wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Tarifblatt Stadtbad und Kleinschwimmhalle Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Klarstellung der Definitionen im Tarifblatt für die Allgemeinen Bedingungen des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle der Stadt Vilsbiburg.
In der Vergangenheit kam es vor allem an der Kasse des Stadtbades immer wieder zu Unklarheiten bezüglich der Definition z. B. Familienkarte, aus diesem Grund wurde eine Klarstellung im Tarifblatt beigefügt.
Weiter wurden auch die notwendigen Begleitpersonen bei der Ermäßigung für Schwerbehinderte (Eintragung B oder H) in die Klarstellung mit aufgenommen.
Die reguläre Gebührenanpassung wird zum 01.04.2025 vorgenommen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Klarstellungen im Tarifblatt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Entwurf_Tarifblatt_Einzelpreise_Stadtbad_2025.pdf
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3. Sportbetriebsförderung für den Golfclub Vilsbiburg e.V., die Roten Raben Vilsbiburg e.V., den Skiclub Vilsbiburg e.V., den TSV Vilsbiburg e.V. und den TSV Haarbach e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschüsse) richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderung des Vorjahres sind angegeben:
Der Freistaat Bayern hat 2024 den Wert der Fördereinheit von 0,30 EUR auf 0,40 EUR festgesetzt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wert der Fördereinheit entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern auch auf 0,40 EUR zu erhöhen. Dementsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.
- Antrag vom 15.09.2024
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024;
Bewilligung 586,00 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg.
Die Berechnung: 1.465 ME x 0,40 EUR = 586,00 EUR
- Antrag vom 16.09.2024
Rote Raben Vilsbiburg e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024;
Bewilligung 6.148,40 EUR
Beantragt wird ein Zuschuss bei der Stadt Vilsbiburg, in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr, sowie die Anpassung der Sportförderung, wie durch den Freistaat Bayern.
Die Berechnung würde folgende Zuschussgewährung ergeben: 15.371 ME x 0,40 EUR = 6.148,40 EUR
Jedoch wurde dem Verein im Vorjahr ein Zuschuss von 7.357,73 EUR gewährt; Aufgrund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrags bei der staatlichen Förderung) es wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Ebenfalls wurde die staatliche Förderung 2024 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,30 € auf 0,40 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 33,33 % dar. Der städtische Zuschuss würde sich demnach auf
9.810,06 € erhöhen.
- Antrag vom 18.09.2024
Skiclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024;
Bewilligung 6.712,00 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 16.780 ME x 0,40 EUR = 6.712,00 EUR
- Antrag vom 14.10.2024
TSV Vilsbiburg e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024;
Bewilligung 40.384,40 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 100.961 ME x 0,40 EUR = 40.384,40 EUR
- Antrag vom 21.10.2024
TSV Haarbach e.V.
Grundlage Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 09.09.2024
Bewilligung 6.533,20 EUR
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt Vilsbiburg
Berechnung: 16.333 ME x 0,40 EUR = 6.533,00 EUR
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von StR Christian Frankowski erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl die Berechnungsgrundlage für den Verein Roten Raben Vilsbiburg e.V.
StRin Angelika Stumpf verwies darauf, dass bei den Bescheiden des Landratsamtes bei keinem Verein ein Behindertenanteil ausgewiesen sei. Die Vereine sollten sich dem Thema Inklusion stärker annehmen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2024 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung:
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 586,00 EUR
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 9.810,06 EUR
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 6.712,00 EUR
TSV Vilsbiburg e.V.: 40.384,40 EUR
TSV Haarbach e.V.: 6.533,00 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Zuschussantrag_Golfclub.pdf
Download Zuschussantrag_Rote Raben e.V..pdf
Download Vereinspauschale 2024_Skiclub Vilsbiburg e.V..pdf
Download Zuschuss Sportförderung für 2024_TSV VIB.pdf
Download Vereinspauschale 2024_TSV Haarbach e.V..pdf
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4. Investitionskostenzuschussantrag TSV Vilsbiburg Abt. Tischtennis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Die Abteilung Tischtennis stellte per 15.07.2024 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss.
Durch die Sanierung der Vilstalhalle mussten die Tischtennisspieler auf drei unterschiedliche Räumlichkeiten (Ballsporthalle, Grundschule, Gymnasium) ausweichen.
Um an allen Örtlichkeiten ausreichend Tische zur Verfügung zu haben, müssen vier neue (zusätzliche) Tischtennistische angeschafft werden.
Es liegt ein Angebot der Fa. TopSpeed GmbH vor, in welchen ein Tischtennistisch mit 995,00 EUR veranschlagt ist.
Somit fallen Anschaffungskosten in Höhe von 3.980,00 EUR an.
Die Abteilung Tischtennis bittet die Stadt Vilsbiburg um den städtischen Investitionskostenzuschuss.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Anschaffung der Tischtennistische liegen vor.
Es könnten somit 895,50 EUR (Berechnung: 3.980,00 EUR * 22,5%) bezuschusst werden.
Weiter stellte der Verein einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn, dieser wurde von der Verwaltung als zuschussunschädlich eingestuft und erteilt.
Beschluss
Dem TSV Vilsbiburg e.V. (Abteilung Tischtennis) wird ein städtischer Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung von vier zusätzlichen Tischtennistischen in Höhe von max. 895,50 EUR gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024.07.15_Stadt Vilsbiburg_Zuschuss-Antrag zur Anschaffung neuer Tischtennis-Tische.pdf
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5. Investitionskostenzuschussantrag TSV Haarbach e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der TSV Haarbach e.V. stellt mit Schreiben vom 24.10.2024 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss.
Beantragt wird die Anschaffung einer neuen Boileranlage zu bezuschussen.
Die bestehende Anlage (Warmwasserboiler) im Sportheim ist seit 1996 im Einsatz, der Zustand ist dem Alter entsprechend schlecht. Um eine ausreichende Heizungs- und Wasserversorgung für die zahlreichen Kinder- und Erwachsenenmannschaften sicherzustellen, soll eine neue Anlage angeschafft werden.
Die Kosten für die Anschaffung belaufen sich auf 4.187 Euro.
Nach Prüfung des Antrags könnte eine städtische Förderung in Höhe von 942,08 EUR (4.187 EUR * 22,5%) in Aussicht gestellt werden. Die haushaltsrechtlichen Vorgaben sind erfüllt.
Beschluss
Dem TSV Haarbach e.V. wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 942,08 EUR für die Anschaffung einer neuen Boileranlage gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Angebot 20240123.pdf
Download Antrag Warmwasserboiler 2024.pdf
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6. Investitionskostenzuschussantrag Naturkindergarten Gänseblümchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.06.2024 erreichte die Verwaltung ein Investitionskostenzuschussantrag des Naturkindergarten Gänseblümchen aus Schnedenhaarbach.
Bei einer Begehung mit dem Landratsamt Landshut, im Jahr 2019, wurde eine fehlende Baugenehmigung für die Außenanlage/Spielbereich festgestellt / moniert.
Für das Nachreichen der Baugenehmigung sind dem Kindergarten Architektenleistungen in Höhe von 3.574,76 EUR angefallen.
Weiter hatte der Kindergarten Planungs- und Vermessungskosten für eine etwaige Erweiterung des Kindergartens in Höhe von 20.191,21 EUR.
Als Begründung für die Antragsstellung führt der Kindergarten einen von der Stadt Vilsbiburg gemeldeten Erweiterungsbedarf (2022) aus. Mittlerweile besteht seitens der Stadt Vilsbiburg kein Erweiterungsbedarf am Rand des Gemeindegebiets mehr.
Nach den städtischen Investitionskostenrichtlinien besteht keine Möglichkeit die Architektenleistungen und Planungskosten bezuschussen zu können.
Beschluss
Dem Naturkindergarten Gänseblümchen Schnedenhaarbach wird kein Investitionskostenzuschuss gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20231122 AV_Werkstatt_Gewächshaus_ _fehlende Genehmigung_Kiga Gänseblümchen_Vilsbiburg.pdf
Download 6002_26.pdf
Download Architekt_SR_Life Diakonie Freianlagen.pdf
Download Life-Diakonie-Rechnung_069-2024.pdf
Download Life-Diakonie-Rechnung_074-2023.pdf
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7. Antrag auf Mietkostenzuschuss DenkMalLaden e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der DenkMalLaden e.V. stellt mit Schreiben vom 12.10.2024 einen Antrag auf Mietkostenzuschuss in Höhe von 6.000 EUR für das Jahr 2025.
Der Verein hat sich seit März 2023 als offene Begegnungsstätte etabliert. Mit zahlreichen Angeboten und verschiedenen Veranstaltungen bietet der DenkMalLaden nicht nur Räumlichkeiten gegen die Einsamkeit, er trägt auch zur Belebung der Innenstadt bei.
Nach Prüfung des Antrags schlägt die Verwaltung vor, den in der Vergangenheit gewährten Mietzuschuss in Höhe von 5.000 EUR, für weitere zwei Jahre zu verlängern.
Diskussionsverlauf
StRin Angelika Stumpf plädierte für einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €. Der Verein habe dann noch immer die Nebenkosten zu tragen. Auf Nachfrage der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle nach der Höhe der Gesamtmiete, erklärte Frau Stumpf, dass diese bei 6.000,00 € liegt.
In der anschließenden Diskussion im Gremium war man sich einig, dass es sich um einen Mietzuschuss handelt. Einer Übernahme der gesamten Miete möchte man nicht nähertreten. StR Christian Frankowski befürchtet eine Konkurrenz zu einem nochmal Café und hat somit einen Mietkostenzuschuss kritisch gesehen. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass es sich bei dem DenkMalLaden nicht um ein normales Café handelt, auch im Hinblick auf das Baurecht werden hier Unterschiede zwischen einem klassischen Café- bzw. Gastrobetrieb und einer sozialen Einrichtung gemacht.
Beschluss
Dem Verein DenkMalLaden e.V. wird für die Jahre 2025 und 2026 ein Mietzuschuss in Höhe von 5.000 EUR pro Jahr gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Dokumente
Download Zuschussantrag 2025.pdf
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8. Auftrag für das Kulturfest Mitanand 2025 und 2026 - Kulturforum Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. gibt ein Angebot für die Durchführung des Kulturfestes Mitanand für die Jahre 2025 und 2026 ab (das Angebot des Kulturforums ist als Anlage beigefügt)
Es ist eine Kunstausstellung geplant, kein Künstlersymposium..
Diskussionsverlauf
StRin Veronika Ritt verwies auf das alternative Kulturprogramm am Festival, wodurch regionale Partybands nicht auftreten können. Man sollte einen Regionaltag einführen, an welchem auch regionale Bands auftreten können.
StRin Angelika Stumpf sagte, dass auch örtliche Musikgruppen wie der Musikschule oder der Musikverein auf dem Festival einen Auftritt haben.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, man werde das Feedback weitergeben.
Beschluss
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird als Veranstalter mit der Durchführung des Kulturfestes Mitanand für das Jahr 2025 / für die Jahre 2025 und 2026 beauftragt. Dafür werden die im Antrag aufgeführten Finanzmittel (45.000,-€) und Bauhofleistungen (6.000,-€) zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
Download Angebot Mitanand 2025/2026_20241021.pdf
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9. Spendeneingang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Die Verwaltung erreichte seit der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung folgender Spendeneingang, der ohne Genehmigung nicht angenommen werden darf.
- 17. – 20.06.2024 VR-Bank Isar-Vils eG - Spende (Lohnausfall) in Höhe von 1.202,93 €
Eine Beeinflussung oder Einflussnahme auf die Entscheidung der Stadt aufgrund der Spende ist nicht zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spende anzunehmen.
Beschluss
Die Spende der VR-Bank Isar-Vils eG in Höhe von 1.202,93 EUR wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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informativ
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10 |
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10.1. Kostensteigerung bei der 10-Jahres-Wartung der Drehleiter DLAK 23/12 der FF Stadt Vilsbiburg - Eilentscheidung des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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informativ
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10.1 |
Sachverhalt
Nachdem sich die Kosten für die 10-Jahres-Wartung der Drehleiter DLAK 23-12 von ursprünglich 72.486,47 um 52.500,00 € erhöhten, hat der Zweite Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO den Auftrag vergeben. Die Entscheidung des zweiten Bürgermeisters erfolgte in der Urlaubsvertretung der ersten Bürgermeisterin. Im Haushalt wurden für die Maßnahme 175.000,00 € angemeldet.
Die Entscheidung wurde per Eilentscheidung getroffen, da ansonsten von einer Schädigung gemeindlicher Interessen auszugehen ist. Die 10-Jahres-Wartung der Drehleiter ist zwingend erforderlich. Die notwendigen zusätzlichen Arbeiten durch jetzt erst festgestellte Mängel (Drehgewinde überholen, Zylinder abdichten oder teilweise erneuern) können nicht aufgeschoben werden. Die Mängel wurden erst bei der Demontage der Drehleiter ersichtlich. Die Drehleiter war bereits demontiert in der Fachwerkstatt, ein weiterer Verzug der Arbeiten hätte zu weiteren Kosten für die Stadt Vilsbiburg geführt.
Diskussionsverlauf
StR Franz Saxstetter merkte an, dass der gehört habe es bestehen nach der Wartung noch Mängel an der Drehleiter. Hier sollte nochmals nahgegangen werden.
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10.2. Information über den Rückzug als Jugendbeauftragte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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04.11.2024
|
ö
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10.2 |
Sachverhalt
Frau Doris Pollner hat ihren Rückzug als Jugendbeauftragte bekanntgegeben.
Herr Padua und Frau Schreff als weitere Jugendbeauftragte werden die Rolle weiterhin ausfüllen.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass für die Stelle bereits die Bewerbung eines Kollegen vorliegt.
Datenstand vom 11.11.2024 14:40 Uhr