Datum: 18.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.10.2024
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 23.09.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
3 Haushalt 2025 - 1. Lesung
4 Anpassung des Kriterienkataloges für Freiflächen-PV-Anlagen
5 Stadtwerke - Geschäftsbericht 2023
6 Stadtwerke - Feststellung des Jahresabschlusses 2023
7 Stadtwerke - Genehmigung der Kosten für Erweiterung Verwaltungsgebäude im Wirtschaftsplan 2025/2026
8 Gründung einer Tochtergesellschaft Ladenetz BinaVils GmbH
9 Stadtwerke Vilsbiburg – Einlage/Entnahme von Grundstücken in den Eigenbetrieb der Stadtwerke
10 Stadtwerke - Änderung Rechtsform in STADTWERKE VILSBIBURG KOMMUNALUNTERNEHMEN und Beschluss Unternehmenssatzung
11 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
11.1 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität entfällt
11.2 Annahme von PV-Modulen am Wertstoffhof - Anfrage StRin Koj
11.3 Schulungen für die neuen Defibrillatoren - Anfrage StRin Pollner

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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 28.10.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

StRin Angelika Stumpf brachte folgende Einwendung zur Niederschrift: Die Aussage des Architekten auf die Nachfrage von StRin Stumpf bezüglich einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des alten Haslbeckgasthauses und dem Kulturhaus soll mit in das Protokoll aufgenommen werden. 

Auf Nachfrage bei dem Architekten Lukas Mahlknecht hat die Verwaltung folgende Stellungnahme erhalten: „In der Entwurfsplanung LP3 ist die Untersuchung von technisch, wirtschaftlich und gestalterisch geeigneten Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen vorgesehen. Die Abwägungen dazu werden mit der Entwurfspräsentation vorgestellt. Grundsätzlich sind die Dachflächen des VA-Saales für PV-Anlagen geeignet.“

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung mit der aufgeführten Einwendung zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 23.09.2024, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 4 nö – Vergabe Festwirtsgeschäft und Stehausschank Volksfest 2025/2026

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3. Haushalt 2025 - 1. Lesung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf wurde bereits an alle Mitglieder des Stadtrates verteilt. Die Vorbesprechungen in den Fraktionen erfolgten in der Zeit vom 08.11.2024 bis 14.11.2024. 
Änderungen im Haushaltsplan, die sich bis zur heutigen Stadtratssitzung ergeben haben, sind in der beiliegenden Änderungsliste zusammengefasst. Die Folgeänderungen (Zuführungsbeträge und Rücklagenentwicklung) wurden entsprechend mit angepasst. 

Der aktuelle Stand zum Haushaltsplan 2025 ergibt folgende Daten: 

1. Haushaltssummen:

2025
Plan 2024
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
40.696.900
39.376.700

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
15.506.800
19.418.500

Gesamthaushalt:
56.203.700
58.795.200



2. Eckdaten:

2025
Plan 2024
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
825.900
2.902.900
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
2,03 %
7,37 %
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0,00
0,00
  • Kreditaufnahme
3.672.800
5.000.000
  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
5.144.500

1.689.100
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0
0

  • Schulden


  • Schuldenstand am 01.01.2024 (519 €/je Einwohner)*
(gesamte Darlehenszinsen dafür 2023: 0,00 €)

  • Schuldenstand am 31.12.2024 (438 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2025: 856.430 €)
Ist:
6.545.540

Plan: 
5.532.860

*Einwohnerstand zum 31.12.2023: 12.621

3. weitere Anmerkungen:

  1. Verwaltungshaushalt:
Im Verwaltungshaushalt findet sich vor allem der Betrieb und Unterhalt der Einrichtungen und städtischen Liegenschaften. An den Bestandsgebäuden müssen zum Teil nicht unerhebliche Ertüchtigungen vorgenommen werden, um die Gebäude im Bestand zu erhalten und weiterhin nutzen zu können. Die größte und kostenintensivste Position in Verwaltungshaushalt bilden auch 2025 die Personalausgaben. Weiter rechnet die Stadt Vilsbiburg mit steigenden Umlagen. 
Der Ansatz der Steuereinahmen wurde entsprechend den ortsbezogenen Entwicklungen und den Steuerschätzungen festgesetzt. Hier können wir wieder mit einem leicht positiven Aufwärtstrend rechnen. Die entsprechende Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt kann fast erwirtschaftet werden. 

  1. Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt ist 2025 recht schlank gehalten. 
Kostenintensivste Position ist weiterhin die Sanierung der Vilstalhalle, hier wurden knapp 5,7 Mio angesetzt. 
Für den Tiefbau werden ungefähr 770.000 EUR veranschlagt.
650.000 EUR für ein neues HLF20, 1,4 Mio für das Kulturhaus mit Veranstaltungssaal, weitere 1,07 Mio werden in die Infrastruktur investiert.
1,5 Mio für die Ertüchtigung des Dorfladens in Seyboldsdorf. 
Zur Finanzierung ist neben den zu erwartenden Zuschüssen, eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5,1 Mio und eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 3,7 Mio geplant. 

4. Stellenplan
Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 04.11.2024 behandelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stellenplan liegt dieser Vorlage bei.

Die bul/Die Grünen-Fraktion und die FW-Fraktion haben Anträge zum Haushalt gestellt, die dem Gremium über das RIS am 18.11.2024 zur Verfügung gestellt wurden. 

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerin Nadine Eggl stellte die Haushaltszahlen vor. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass der Verwaltungshaushalt stark gefordert sei. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 sind keine Kreditaufnahmen notwendig gewesen und die Pro-Kopf-Verschuldung ist weiter zurückgegangen. 

StR Christian Frankowski bedanke sich bei Frau Eggl für die konstruktiven Haushaltsgespräche. Er verwies auf die im Jahr 2024 geplanten Einsparungen von 10 Prozent und sagte, dass diese Einsparungen in diesem Jahr auch wieder von den Einrichtungen gefordert werden sollten. 

Anschließend wurde über die Haushaltsanträge der Fraktionen beraten.

Anträge der bul/Die-Grünen Fraktion:

  1. Kehrmaschine und der Kleinschlepper werden im Haushaltsjahr noch nicht beschafft

Im Gremium war man sich einig, dass die Maschinen nicht automatisch nach 10 Jahren ausgetauscht werden sollten, da teilweise die Geräte auch 15 Jahre wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Zukünftig soll bei den Beschaffungen darauf geachtet werden, ob in den letzten Jahren ein erhöhter Reparaturaufwand angefallen ist und ob ein Weiterbetrieb sinnvoll erscheint. Hier soll die Einrichtungsleitung zukünftig zur Haushaltsmittelanmeldung eine Stellungnahme abgeben, warum eine Ersatzbeschaffung notwendig ist.  

  1. Einstellung von 50.000,00 € zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Hitzeschutzkonzept

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass aus dem Jahr 2024 ein Haushaltsausgaberest von 28.000,00 € für das nächste Jahr vorgesehen ist. Weiter sind 5.000,00 € aus dem Budget des Regionalmanagements für Maßnahmen vorgesehen.
StR Michaela Feß erklärte, falls hier mehr Mittel nötig sein sollten, sollten diese vom Stadtrat beschlossen werden. 

Der Antrag hat sich erledigt.

  1. Der Ansatz für den Gebäudeunterhalt des Jugendzentrums wird von 10.000,00 € auf 50.000,00 € erhöht. 

Die Erste Bürgermeisterin fragte in diesem Zusammenhang, ob der Betrag mit konkreten Maßnahmen untermauert ist. StR Schwimmer erklärte, dass die Verwaltung zusammen mit dem Stadtjugendpfleger die notwendigen Maßnahmen festlegen soll. Man war sich im Gremium einig, notwendige Maßnahmen mit Stadtjugendpfleger Herbert Dressler zu erörtern und in einer zweiten Haushaltslesung darüber zu entscheiden. Da durch die Klärung des Grundschulstandorts langfristig kein Neubau des JUZ vorgesehen ist, sollte das aktuelle Gebäude erhalten bleiben. 

Der Antrag wird auf eine zweite Haushaltslesung verschoben. 

  1. Reduzierung der Neuanschaffungen in den Kindertagesstätten auf das unbedingt Notwendigste
Sämtliche Mittelanmeldungen im Hinblick auf Neuanschaffungen und Fortbildungskosten sollen auf die Notwendigkeit überprüft werden und dem Stadtrat dann nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden.

Der Antrag wird auf eine zweite Haushaltslesung verschoben.

Anträge der FW-Fraktion:

  1. Auf das Anbringen von Holzliegeflächen am Springerbecken ist zu verzichten.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die aufgebrachte Farbe bei Nässe sehr rutschig ist. Hier hat es schon einige Versuche gegeben, diesen Umstand zu beheben. Durch die Anschaffung von Holzliegebrettern kann man diesem Umstand beheben und die Flächen an die anderen Liegeflächen optisch angleichen. Herr Josef Sterr brachte noch den Vorschlag, einen weiteren Standort für die Ausgabe der Liegen und Sonnenschirme anzubieten. 

Der Antrag hat sich erledigt.

  1. Verzicht auf eine neue Bestuhlung für den Sitzungssaal.

Die Erste Bürgermeisterin erklärte ausführlich die Gründe für eine neue Bestuhlung. Die Gremiumsmitglieder stellen Fragen zur Benutzung des Saals und der vorgesehen Ausstattung mit Stühlen, wobei der Punkt kontrovers diskutiert wurde.

  1. Die Anschaffung eines Toilettencontainers ist zu streichen. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Stadt Vereine bei der Miete für Toilettencontainer im Stadtplatz für große Veranstaltungen unterstützt, oder über Zuschüsse querfinanziert. Dabei fallen jährliche Kosten in Höhe von ca. 7.000,00 € an. Weiter sollten die Container ziemlich bodeneben sein, und keine Treppen haben, damit diese möglichst barrierefrei sind.
Man einigte sich im Gremium, dass eine Möglichkeit für öffentliche Toiletten in der direkten Nähe des Stadtplatzes gefunden werden soll. 

  1. Entscheidung zwischen der Anschaffung der Spielelemente oder der Matschküche

Antrag hat sich wg. Antrag Nr. 4 der bul/Die Grünen Fraktion erledigt

  1. Anschaffung Kleinschlepper streichen.

Antrag hat sich wg. Antrag Nr. 1 der bul/Die Grünen Fraktion erledigt.

  1. Erhöhung des Ansatzes für Geh- und Radwege von 30.000,00 € auf 50.000,00 € für die Planung einer Verbindung unter der Bahnlinie zum neuen Grundschulstandort.

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass für den neuen Grundschulstandort bereits Planungskosten in Höhe von 120.000,00 € angemeldet wurden. 

Der Antrag hat sich erledigt. 

Beschluss 1

Zu Antrag 1 der bul/Die-Grünen Fraktion:
Die Kehrmaschine und der Kleinschlepper werden im Haushalt 2025 gestrichen, außer es gibt eine gute Begründung für eine Anschaffung im nächsten Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Zu Antrag 2 der FW-Fraktion:
Im Haushalt 2025 wird auf die Bestuhlung für den Sitzungssaal verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

Beschluss 3

Zu Antrag 3 der FW-Fraktion: 
Die Anschaffung eines Toilettencontainers wird aus dem Haushalt gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Ansatzänderungsübersicht_2024-11-18.pdf
Download Anträge HH 2025_bul die Grünen_20241118.pdf
Download Anträge HH 2025_FW_20241118.pdf
Download Rücklagenübersicht_2025.pdf
Download Schuldenübersicht_StR_HH-Plan 2025.pdf
Download Stellenplan.pdf

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4. Anpassung des Kriterienkataloges für Freiflächen-PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.05.2021 einen Kriterienkatalog für Freiflächen-PV-Anlagen beschlossen. Dieser wurde seither bei allen Bauanträgen zu PV-Freilandanlagen (vor Aufstellungsbeschluss) verwendet. Gemäß der Präambel im Kriterienkatalog soll dieser hinsichtlich des Zubaus mit PV-Freilandanlagen spätestens nach 4 Jahren oder wenn ein Zubau an Freiflächen-PV-Anlagen von insgesamt 25 Hektar erreicht ist, bewertet werden. Der Kriterienkatalog wurde in der Stadtratssitzung am 10.05.2021 beschlossen. Die Vier-Jahresfrist endet zwar erst am 10.05.2025, aber die 25-ha-Grenze ist schon jetzt erreicht.

Bis Mitte 2024 wurden folgende Freiflächen-PV-Anlagen errichtet, mit den jeweiligen Größen:
                                                                                                       Aufstellungsbeschluss
Bürger-Solar-Freiflächenpark        75.000 m²        27.06.2012
Bürger-Solar-Freiflächenpark Erweiterung Ost        29.600 m²        03.12.2012
Bürger-Solar-Freiflächenpark, Erw. Stadtbad-Thalham        29.164 m²        15.10.2018
SO PV-Freiflächenanlage Saliterweg (Stadtwerke)        12.190 m²        25.05.2021
Solarpark Karwill        37.100 m²        10.02.2020
Bürger-Solar-Freiflächenpark, Erw. 2024        61.747 m²        19.10.2021
Bürger-Solar-Freiflächenpark, Erw. 2024        50.182 m²        19.10.2021
Gesamtfläche:  294.983 m², das entspricht  29,5 Hektar

Damit wurde die Obergrenze von insgesamt 25 Hektar an Freiflächen-PV-Anlagen in diesem Jahr erreicht und es wäre jetzt erneut zu beurteilen, unter welchen Vorgaben ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen erfolgen soll. 

Weiterhin existiert eine kalenderjährliche Obergrenze von 10 Hektar.
Maßgeblich ist bisher der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und das Datum des Aufstellungsbeschlusses. In dieser jährlichen Grenze sind Anlagen, bei denen die Stadt beteiligt ist, nicht eingeschlossen, z.B. das Bürger-Solarfeld oder Anlagen der Stadtwerke. 

Bewertung aus Sicht des Klimaschutz- und Regionalmanagements:
Die benannten Obergrenzen wurden definiert, um einem Wildwuchs dieser Freilandanlagen vorzubeugen, zumal man nicht einschätzen konnte, wie sich Anzahl und Ausmaß an Bauanträgen hierfür entwickeln würde. Die obige Aufstellung zeigt die gebauten bzw. im Bau befindlichen Anlagen. 
Des Weiteren befindet sich derzeit eine Anlage in der Planungsphase: 
eine Agri-Anlage in Pfaffenbach mit 9,5 ha Fläche, auf der ca. 15 Prozent bebaut werden, also faktisch 1,4 ha; Das Jahr des Aufstellungsbeschlusses ist 2023. 
Auch hatten weitere Private angefragt und wieder abgesagt, wie beispielsweise in Hartlsöd oder bei Rieder im Feld, u.a. wegen der unsicheren Wirtschaftlichkeit im Betrieb. Diese beruhen auf Abschaltzeiten in der Mittagszeit im Sommer bzw. auf dem Leitungsnetz, das noch unzureichend ausgebaut ist. Subsumierend kann man daher davon ausgehen, dass sich der weitere Zubau in Grenzen halten wird.

Was die künftige Ausrichtung betrifft, so werden zunehmend sogenannte Agri-PV-Anlagen geplant, was auch dem Flächenverbrauch entgegenkommt, da nur ca. 15 Prozent der Fläche tatsächlich überbaut werden, die verbleibenden rund 85 Prozent (zwischen den senkrechten Modulreihen) bleiben in landwirtschaftlicher Nutzung. Der Wert von 15% ist in der fachlichen Grundlage dafür, in der DIN SPEC 91434 belegt. Bei Anpassung dieser gilt entsprechend eine für diese Kriterien. 

Aufgrund dieser Tatsache schlägt die Verwaltung vor, den Kriterienkatalog dahingehend anzupassen, in der Präambel und bei Punkt 8: Bei der Errichtung von Agri-PV-Anlagen wird nur jeweils eine Fläche von 15 Prozent auf den Flächenverbrauch angerechnet, bezüglich der benannten Obergrenzen von 10 ha im Jahr sowie von 25 ha gesamt, auf Basis dieser der Kriterienkatalog infolge wieder neu bewertet werden soll. 

Auch werden         Agri-PV-Anlagen bei Punkt 3, Landwirtschaftliche Qualität der Böden, weniger kritisch betrachtet, da nur eine Teilfläche tatsächlich für diesen Zweck genutzt wird bzw. 85% der Fläche in landwirtschaftlicher Nutzung bleiben.

Diese textlichen Anpassungen wurden im Entwurf in Anlage vorgenommen und farblich markiert. Diese Anlage wurde am 18.11.2024 ausgetauscht. Sie wurde bei den Punkten „Präambel“, bei Punkt 3 und bei Punkt 8 angepasst. Diese Anpassungen sind dort jeweils gelb markiert. 

Beschluss

Den oben benannten Änderungen im Kriterienkatalog zur Sonderstellung von Agri-PV-Anlagen bei Flächenbegrenzungen sowie bei Landwirtschaftliche Qualität der Böden wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kriterienkatalog-Freiflächen-PV_Anpassung 24_2024-10-28.pdf

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5. Stadtwerke - Geschäftsbericht 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2023 und der Bericht über die Prüfung zum Jahresabschluss 2023 wurden in das RIS eingestellt und in der Werkausschusssitzung am 23.10.2024 ausführlich behandelt. 

Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 700.553,42 EUR. 

Der Bericht weist einen Betriebsüberschuss beim E-Werk von 860.068,04 EUR, bei der Wärmeversorgung von 52.981,36 EUR und bei sonstigen Tätigkeiten von 4.082,29 EUR aus. Beim Wasserwerk weist der Bericht einen Betriebsfehlbetrag von 117.281,41 EUR, beim Glasfasernetz von 45.820,29 EUR und beim Anrufsammeltaxi von 53.476,10 EUR aus.

An die Stadt wird die Konzessionsabgabe in voller Höhe von 393.580,00 EUR, der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 93.322,48 EUR und die Gewerbesteuer in Höhe von 88.806,00 EUR, insgesamt 575.708,48 EUR abgeführt. 

Der Geschäftsbericht liegt der Ladung ebenfalls bei. 

Der Geschäftsbericht wurde vom Werkausschuss einstimmig ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen, dem Stadtrat wird dies ebenfalls vorgeschlagen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Geschäftsbericht 2023 der Stadtwerke Vilsbiburg ohne Erinnerung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Stadtwerke - Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2023 und der Bericht über die Prüfung zum Jahresabschluss 2023, der allen Stadträten über das RIS zugängig ist, wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 23.10.2024 gemäß Eigenbetriebsverordnung vorgelegt und beraten. Dieser weist bei einer Bilanzsumme von 22.066.465,44 € einen Jahresgewinn von 700.553,42 € aus.

Über den Zeitraum von August bis Oktober 2024 erfolgte die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann. Der Bericht zur Jahresabschlussprüfung wurde vorgelegt und die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 führte zu keinen Einwendungen. Für den Jahresabschluss 2023 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt und liegt vor. Änderungen gegenüber dem im Jahresbericht vorgelegten Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.

Die abschließende Feststellung ist durch den Stadtrat vorzunehmen.

Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2023 wird festgestellt.

Er weist bei einer Bilanzsumme von 22.066.465,10 € einen Jahresgewinn von 700.533,42 € aus.

Der Jahresgewinn 2023 ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 die Entlastung und stellt fest, dass die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und die Werkleitung eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Berichtserstattung betrieben haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Stadtwerke - Genehmigung der Kosten für Erweiterung Verwaltungsgebäude im Wirtschaftsplan 2025/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat in der Sitzung vom 23.11.2024 über das Konzept zur Büroflächenerweiterung beraten und sich einstimmig für den Lückenschluss zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Lagerhalle ausgesprochen. Die Werkleitung wurde beauftragt, dem Stadtrat eine detaillierte Kostenschätzung für Holzständerbauweise (Variante I) und eine in Massivbauweise (Variante II) zur Abstimmung vorzulegen.

Die folgenden Kostenberechnungen wurden auf Basis aktueller Ausschreibungsergebnisse erstellt. Kosten für einen Aufzug sind in beiden Varianten nicht enthalten, jedoch sind die Vorbereitungen für einen späteren Einbau beinhaltet. Die Kosten für die Installation einer PV-Anlage sind ebenfalls nicht enthalten, das Dach ist jedoch dafür vorbereitet. Evtl. zusätzlich entstehende Kosten für den Brandschutz sind nach aktuellem Planungsstand schwer abschätzbar.

Variante I Holzständerbauweise:

Die Baukosten in Holzbauweise (KGR 200, 300, 400, 500) betragen 1.146.844,16 € EUR netto, die Baunebenkosten (KGR 700) 177.500,00 € netto. Eine detaillierte Kostenberechnung befindet sich in der Anlage. Die kalkulierten Gesamtkosten betragen 1.324.344,16 € zzgl. MwSt.


Variante II Massivbauweise:

Die Baukosten in Massivbauweise (KGR 200, 300, 400, 500) betragen 1.111.844,37 € EUR netto, die Baunebenkosten (KGR 700) 172.500,00 € netto. Eine detaillierte Kostenberechnung befindet sich in der Anlage. Die kalkulierten Gesamtkosten betragen 1.284.344,37 € zzgl. MwSt.

Da der Baubeginn für den Herbst 2025 geplant ist, sind die Kosten in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 zu verteilen. 


Für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 9 liegt vom Architekturbüro Kirchmair und Meierhofer ein Angebot vom 04.07.2024 auf Basis der HOAI 2021, Honorarzone III, Mindestsatz, 0% Nebenkosten, 10% Umbauzuschlag und 10% Nachlass vor.

Die Stadtwerke haben sich gemäß Unternehmensleitbild dem nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet. Die Werkleitung bevorzugt die Variante I in Holzständerbauweise, trotz zusätzlicher Kosten in Höhe von 40.000,- €.

Diskussionsverlauf

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid hat das Vorhaben vorgestellt. Im Gremium wurde über die Vor- und Nachteile der beiden Bauweisen unterschiedlich diskutiert.  

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Vorhaben Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke in Variante I zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Werkleitung wird beauftragt, die Kosten in die Wirtschaftspläne 2025/2026 einzuplanen und einen Planungsauftrag mit dem Architekturbüro Kirchmair und Meierhofer nach Angebot vom 04.07.2024 zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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8. Gründung einer Tochtergesellschaft Ladenetz BinaVils GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zum Betrieb wettbewerblicher Geschäftszweige, insbesondere Ladesäulen und Batteriespeicher, ist eine Ausgründung in eine rechtlich selbständige Firma notwendig. Dazu hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf von der Kanzlei Rödl & Partner ausführlich im Werkausschuss vom 23.10.2024 informiert und die wesentlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags vorgestellt. 

Laut Unternehmenssatzung (siehe Entwurf in der Anlage) beinhaltet die Geschäftstätigkeit hauptsächlich:
  • den Bau und Betrieb von Ladesäulen
  • Bau und Betrieb von Batteriespeichern im Netz
  • Bau und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen
  • Erweiterbar auf zusätzliche Geschäftsfelder

Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal für den operativen Betrieb. Hierfür sind geeignete Dienstleistungsverträge mit den Stadtwerken Vilsbiburg oder externen Partnern abzuschließen. 

Der Namensvorschlag lautet Ladenetz BinaVils GmbH.

               


Der Beschluss des Werkausschusses wurde einstimmig gefasst und lautet:

Beschluss: 9 : 0

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Gründung der Ladenetz BinaVils GmbH zum 01.01.2025 unter der Stadt Vilsbiburg mit anschließender Überführung als Tochterunternehmen des Kommunalunternehmens Stadtwerke Vilsbiburg.
Änderungen, die sich aufgrund der Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergeben, können eingebracht werden.


Die Geschäftsleitung soll aus einem Kaufmännischen und Technischen Geschäftsführer bestehen, dabei soll ein Sprecher festgelegt werden. In nichtöffentlicher Sitzung vom 23.10.2024 hat der Werkausschuss über die Besetzung der Geschäftsführung beraten und einstimmig beschlossen:

Beschluss: 9 : 0

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Geschäftsführertätigkeit der LadeNetz Bina-Vils GmbH wie folgt aufzuteilen:
  • Kaufm. Geschäftsführer und Sprecher                 Paul Kronwinkler
  • Techn. Geschäftsführer                                Andreas Birnkammer

Die Tätigkeit soll im Rahmen der Beschäftigung bei den Stadtwerken erfolgen. Hierzu soll ein üblicher Geschäftsführeranstellungsvertrag geschlossen werden, wie im Werkausschuss am 23.10.2024 besprochen. Siehe Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung.

Der Gesellschaftsvertrag liegt zur Prüfung und Genehmigung bei der Kommunalaufsicht.

Um die Gesellschaft mit Liquidität auszustatten, wird eine Bargründung mit Sachagio vorgeschlagen. Hierbei wird neben dem Stammkapital in Höhe von 25.000,- € zusätzlich noch ein Betrag in Höhe von 50.000,- € geleistet und weiterhin werden die in der Anlage 1 genannten [Grundstücke/Anlagen] ebenfalls im Rahmen der Gründung eingebracht. Die zusätzliche Liquidität sowie der Wert der eingebrachten Sacheinlagen werden der Kapitalrücklage zugeführt.

Diskussionsverlauf

StR Karlheinz Hiller sagte, dass der Name sich nicht mit den Stadtwerken Vilsbiburg in Verbindung bringen lässt. Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid erklärte, dass dies absichtlich so gewählt ist.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt der Gründung des Unternehmens LadeNetz BinaVils GmbH zum 01.01.2025 unter der Stadt Vilsbiburg mit anschließender Überführung als Tochterunternehmen des Kommunalunternehmens Stadtwerke Vilsbiburg nach vorgelegter Satzung zu.

  1. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle wird ermächtigt und beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Gründung der LadeNetz BinaVils GmbH durchzuführen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen zu veranlassen sowie eine Bargründung mit Sachagio durchzuführen. Sie ist dabei berechtigt, die Stadt Vilsbiburg umfassend zu vertreten. 

  1. Die Gesellschaft erhält den als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag mit ggf. erforderlichen redaktionellen und (aufsichts-)rechtlichen Anpassungen.

  1. Der Stadtrat stimmt der vom Werkausschuss empfohlenen Besetzung der Geschäftsführung für die LadeNetz BinaVils GmbH mit folgender Aufteilung zu:
  • Kaufm. Geschäftsführer und Sprecher                Paul Kronwinkler
  • Techn. Geschäftsführer                            Andreas Birnkammer

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle wird ermächtigt, die Geschäftsführerverträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen.

  1. Die beiden Geschäftsführer Paul Kronwinkler und Andreas Birnkammer werden zu allen für die Gründung und die Aufnahme des Geschäftsbetriebs der LadeNetz BinaVils GmbH erforderlichen Handlungen bevollmächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gesellschaftsvertrag-LadeNetz-BinaVils-GmbH_StR_2024-11-18.pdf

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9. Stadtwerke Vilsbiburg – Einlage/Entnahme von Grundstücken in den Eigenbetrieb der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg stellt den Stadtwerken Vilsbiburg als Ihrem Eigenbetrieb Grundstücke zur Erbringung von Leistungen zur Allgemeinen Versorgung zur Verfügung. Diese werden von der Stadt Vilsbiburg als Einlage in die Stadtwerke Vilsbiburg eingebracht und sind daher wirtschaftlich dem Anlagevermögen der Stadtwerke Vilsbiburg zuzuordnen. 
Grundstücke, die zur Erbringung von Leistungen zur Allgemeinen Versorgung nicht benötigt werden, sind daher wirtschaftlich dem Anlagevermögen der Stadtwerke Vilsbiburg zu entnehmen und der Stadt zuzuordnen.

Dies muss vor Änderung der Rechtsform der Stadtwerke erfolgen.

Durch Veränderungen von Aufgaben und jeweiligen Gegebenheiten ergeben sich zum 31.12.2024 die nachfolgend aufgelisteten Einlagen und Entnahmen in das oder aus dem Anlagevermögen der Stadtwerke Vilsbiburg: 

Entnahme von Grundstücken aus dem Eigenbetrieb der Stadtwerke Vilsbiburg


Einlage von Grundstücken in den Eigenbetrieb der Stadtwerke Vilsbiburg


Diskussionsverlauf

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid erklärte, dass die Einlage und Entnahme von Grundstücken steuerlich kein Problem darstellt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gemäß obiger Auflistung der Grundstücke die Einlage in den, bzw. die Entnahme aus dem Eigenbetrieb der Stadtwerke Vilsbiburg zum 31.12.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Stadtwerke - Änderung Rechtsform in STADTWERKE VILSBIBURG KOMMUNALUNTERNEHMEN und Beschluss Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat die Unternehmenssatzung, die Geschäftsordnung des Vorstands und des Verwaltungsrats ausführlich in der Sitzung vom 23.10.2024 diskutiert. (Siehe Anlage) Der Werkausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss: 9 : 0

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen zur Satzung, zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und zur Geschäftsordnung des Vorstands zur Kenntnis und empfiehlt diese dem Stadtrat vorbehaltlich der Genehmigung des Finanzamtes und der Rechtsaufsicht. Zusätzlich sollen Investitionen bei einer noch zu bestimmenden Wertgröße und aus strategischem Wunsch vom Verwaltungsrat des KU den Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Änderungen, die sich aufgrund der Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergeben, können nachträglich durch die Werkleitung noch eingebracht werden.

Nach Rücksprache mit RA Dr. Wolf und RA Lange von der Kanzlei Rödl & Partner wurden die besprochenen Punkte in die Satzung aufgenommen (gelb markiert) bzw. erläutert.

Der Stadtrat entscheidet grundsätzlich über den Inhalt der Geschäftstätigkeit, wie z. B. die Übertragung neuer Aufgaben bzw. Geschäftsfelder auf das KU und die strategische Ausrichtung des Unternehmens, soweit dies in der Satzung geregelt ist. Änderungen oder Anpassungen der Unternehmenssatzung werden durch Beschluss vom Stadtrat vorgenommen.

Bei Entscheidungen des Verwaltungsrates über wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges des KU, insbesondere die Übernahmen von neuen Aufgaben im Rahmen der durch die Unternehmenssatzung übertragenen Aufgaben steht dem Stadtrat gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrates ein Weisungsrecht zu, d.h. er kann die Entscheidungen in seinem Sinne lenken.

Eine wesentliche Änderung des Betriebsumfanges kann dabei bei erheblichen quantitativen Änderungen des Investitionsumfangs oder bei wesentlichen qualitativen Änderungen der Investitionsstrategie vorliegen. Somit ist auch insoweit der Einfluss des Stadtrates sichergestellt. 

Die Geschäftsordnung des Vorstands erlässt sich der Vorstand zur Aufgabenteilung selbst und liegt den Unterlagen zur Information des Stadtrats bei. 

Vor Gründung ist noch gesondert über die Eröffnungsbilanz des STADTWERKE VILSBIBURG KOMMUNALUNTERNEHMEN Beschluss zu fassen. Im Zuge dessen wird auch die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid erläuterte nochmals das Vorgehen und erklärte, dass wesentliche Entscheidungen zum Kommunalunternehmen auch zukünftig durch den Stadtrat beschlossen werden. 

Auf die Frage von StRin Michaela Feß, wer entscheidet was wesentlich ist, brachte Herr Schmid das Beispiel, dass der Bau von Trafostationen nicht wesentlich ist, der Bau einen Schalthauses oder eines Windrades hingegen schon. Die Satzung wurde so gestaltet, dass die aktuelle Zusammenarbeit zwischen Werkleitung und Gremium so weitergeführt wird. Das Kommunalunternehmen soll dann planmäßig zum 01.11.2025 oder 01.12.2025 umgesetzt werden. 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Rechtsform in STADTWERKE VILSBIBURG KOMMUNALUNTERNEHMEN vorbehaltlich der Erteilung einer verbindlichen Zusage durch die Finanzbehörden zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Unternehmenssatzung und die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat werden wie vorgelegt genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Stand-241016_KuSTWVib-Geschäftsordnung-Vorstand_STR_2024-11-18.pdf
Download Stand-241110-KuSTWVib-Geschäftsordnung-Verwaltungsrat_StR_2024-11-18.pdf
Download Stand-241110-KuSTWVib-Unternehmenssatzung_StR_2024-11-18.pdf
Download Übernahme-Grundstücke-in-KU-STWVib_StR_2024-11-18.pdf

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11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö informativ 11
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11.1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität entfällt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle informierte darüber, dass die für Montag, den 25.11.2025 geplante Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität entfällt. Die nächste Sitzung findet im Februar statt. Der Terminkalender für das nächste Quartal wird zeitnah veröffentlicht. 

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11.2. Annahme von PV-Modulen am Wertstoffhof - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö informativ 11.2

Sachverhalt

StRin Christine Koj verwies auf einen Leserbrief, wonach im Wertstoffhof keine PV-Platten angeliefert werden dürfen. Die Erste Bürgermeisterin verwies auf die Zuständigkeit des Landkreises Landshut. Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid sagte, auch wenn die PV-Module in der Reststoffdeponie Spitzlberg abgegeben werden müssen, geht er davon aus, dass diese recycelt werden. Man wird die Angelegenheit an den Landkreis Landshut geben und die Bürger darüber informieren.

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11.3. Schulungen für die neuen Defibrillatoren - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 18.11.2024 ö informativ 11.3

Sachverhalt

StRin Doris Pollner sagte, dass die Stadt für die angeschafften Defibrillatoren auch Schulungen der Bevölkerung anbieten soll. Auch an Schulen sollten das Thema angesprochen werden. Frau Pollner hat hier einen Schulungsleiter. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass die VHS das Thema bereits auf dem Schirm habe. 

Datenstand vom 21.11.2024 08:42 Uhr