Datum: 02.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 18.11.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 18.11.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Haushalt 2025 - 2. Lesung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Entsprechend der 1. Lesung des Haushaltsentwurfs 2025 wurden nochmals Änderungen in den Haushaltssummen vorgenommen. Diese Änderungen sind nun eingepflegt und können der Ansatzänderungsübersicht entnommen werden. Es ergeben sich somit nachfolgende Zahlen:
1. Haushaltssummen:
|
2025
€
|
Plan 2024
€
|
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
|
40.696.900
|
39.376.700
|
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
|
14.967.900
|
19.418.500
|
Gesamthaushalt:
|
55.664.800
|
58.795.200
|
2. Eckdaten:
|
2025
€
|
Plan 2024
€
|
- Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
|
786.400
|
2.902.900
|
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
|
1,93 %
|
7,37 %
|
- Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
|
0,00
|
0,00
|
|
3.173.900
|
5.000.000
|
|
|
|
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
5.144.500
|
1.689.100
|
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
0
|
0
|
|
|
|
- Schuldenstand am 01.01.2024 (519 €/je Einwohner)*
(gesamte Darlehenszinsen dafür 2023: 0,00 €)
- Schuldenstand am 31.12.2024 (438 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2025: 856.430 €)
|
Ist:
6.545.540
Plan:
5.532.860
|
|
*Einwohnerstand zum 31.12.2023: 12.621
Verwaltungshaushalt:
Im Verwaltungshaushalt wurden im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen die Fortbildungskosten reduziert. Bei HHStelle 4643.5000 wurden 60.000 EUR an Mitteln für die Beseitigung des Wasserschadens im Kindergarten St. Martin zur Verfügung gestellt. Bisher konnten mit Herrn Dressler noch keine Rücksprache bezüglich des Jugendzentrums gehalten werden. Es wurde davon abgesehen einen Pauschalbetrag einzustellen. Nachdem die konkret benötigten Mittel ermittelt wurden, wird in den entsprechenden Gremien das weitere Vorgehen diskutiert.
Die Zuführungsbeträge wurden entsprechend angepasst.
Vermögenshaushalt:
Im Vermögenshaushalt wurde die Anschaffung der Kehrmaschine und des Kleinschleppers für 2025 gestrichen. Weiter wird auf die Anschaffung eines Toilettencontainers verzichtet sowie auf die neue Bestuhlung für den Sitzungssaal.
Zusätzliche 25.000 EUR wurden an Fördermitteln für Komplettsanierungen zur Verfügung gestellt.
Diskussionsverlauf
Bezüglich der Frage von StR Karl-Heinz Hiller nach dem geplanten Schuldenstand Ende des Jahres 2025 erklärte die Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass für das nächste Jahr eine eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.173.900 EUR geplant ist. Dieser Betrag wird aber nur ausgeschöpft, soweit er notwendig ist. In den letzten Jahren wurden die geplanten Kredite gar nicht in Anspruch genommen.
Auf die Frage von StR Wolfgang Schwimmer nach der weiteren Entwicklung des JUZ erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass man hier bei Bedarf mit einer überplanmäßigen Ausgabe arbeiten würde.
StR Christian Frankowski bittet darum, bei der Fahrzeugaufstellung des Stadtbauhofs die Daten bezüglich des Kilometerstands, der Betriebsstunden und des Anschaffungspreises zu ergänzen und die Liste dann dem Gremium zur Verfügung zu stellen. StRin Michaela Feß fragte, ob es einen Beschluss gibt, die Fahrzeuge nach 10 Jahren auszutauschen. Stadtkämmerin Nadine Eggl sagte, dass solch ein Beschluss nicht bekannt sei.
Dokumente
Download Ansatzänderungsübersicht_2024-12-02.pdf
Download Einsparungen Kinderbetreuungseinrichtungen - Fortbildungen.pdf
Download Stellungnahme Stadtbauhof - Fahrzeuganschaffungen.pdf
zum Seitenanfang
3. Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft - Frontenhausener Straße 106; Fl.Nr. 1938/4, Gemarkung Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Tagesordnungspunkt wird durch TOP 4 – Anhörung zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 4 – Umbau & Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft – Frontenhausener Straße 106; Fl.Nr. 1938/4, Gemarkung Vilsbiburg ersetzt.
zum Seitenanfang
4. Anhörung zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 4 – Umbau & Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in eine Flüchtlingsunterkunft – Frontenhausener Straße 106; Fl.Nr. 1938/4, Gemarkung Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat vom Landratsamt Landshut das in der Anlage über das RIS zur Verfügung gestellte Anhörungsschreiben vom 26.11.2024 erhalten.
Das Landratsamt beabsichtigt eine Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 4 für den Bebauungsplan Schachtengraben zuzulassen.
Aufgrund der Sonderregelungen des Baugesetzbuches für Flüchtlingsunterkünfte ist eine Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nicht erforderlich. Die Stadt ist über die Zulassung der Ausnahme von der Veränderungssperre anzuhören, diese Anhörung tritt an die Stelle des Einvernehmens.
Die Stadt hat die Möglichkeit sich bis zum 13.12.2024 zum Sachverhalt zu äußern.
Diskussionsverlauf
Die Stadtverwaltung Vilsbiburg hat heute (02.12.2024) Vormittag per E-Mail vom Landratsamt Landshut eine Ergänzung zum Schreiben vom 26.11.2024 (Anhörung zur Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre) erhalten.
In diesem Schreiben wurden wieder neue rechtliche Aspekte eröffnet, zu denen die Stadt Vilsbiburg um Stellungnahme gebeten wird.
Auf Grund des Zusammenhangs des Ergänzungsschreibens mit dem heute zu behandelnden Anhörungsschreiben ist eine getrennte Behandlung nicht zielführend.
Es werden beide Anhörungsschreiben rechtlich geprüft dann am 09.12.2024 in der BUA-Sitzung behandelt und die heutigen TOP`s 3 und 4 von der Tagesordnung genommen.
StR Florian Anzeneder hat dafür plädiert, um eine Verlängerung der Frist für die Anhörung, da das Thema in einer Stadtratssitzung behandelt werden sollte. StR Christian Frankowski erklärte, dass man jetzt sehr lange auf eine Reaktion des Landratsamtes gewartet habe, es sollte jetzt auch der Stadt Vilsbiburg genügend Zeit gegeben werden, das Thema im Stadtrat und nicht in einem Ausschuss zu behandeln.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man die gesamte Chronologie nochmals auf der Homepage darstellen werden um gegenüber den Bürgern größtmögliche Transparenz zu zeigen.
Dokumente
Download Anhörung Stadt Vilsbiburg geschwärzt 20241126.pdf
Download Antrag auf Ausnahme geschwärzt.pdf
zum Seitenanfang
5. Fortschreibung Projektliste, Stand 25.11.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 22.11.2021 wurde die Projektliste für größere Maßnahmen der Stadt Vilsbiburg vorgestellt und als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen.
Nach den Entscheidungen zu verschiedenen Maßnahmen - insbesondere der Grundschule Vilsbiburg - erfolgt nun die Fortschreibung der Projektliste. Diese wird in der Stadtratssitzung von Herrn Binner vorgestellt.
Seit der letzten Präsentation wurden folgende Maßnahmen abgeschlossen
- Neubau Kindergarten Luzia (Burger Feld II)
- Sanierung Sanitärbereich Freibad
- Neugestaltung Generationenpark Balkspitz
- Neue Brücke zum Balkspitz
- Skateranlage Dieselstraße
- Multifunktionscourt Dieselstraße
Maßnahmen bei denen Grundsatzentscheidungen erfolgten bzw. in der Leistungsphase 1 bis 3 sind
- Grundschule Vilsbiburg – Neubau an der Brückenstraße
- Kulturhaus mit Veranstaltungssaal – VgV Verfahren für Planungsleistungen durchgeführt, Leistungsphase 2 mit Kostenschätzung erstellt
- Erarbeitung eines neuen Flächennutzungsplanes
- Gastronomie mit Schaubrauerei am ABV-Gelände (neu im Aufgabenbereich des Bauamts)
- Dorfladen Seyboldsdorf (neu im Aufgabenbereich des Bauamts)
In der Projektliste sind die Planungsschritte vor Baubeginn, die Bauausführungszeit (in „orangegelb“) und der zeitliche Aufwand nach der baulichen Fertigstellung dargestellt. Die (grobe) Zeitschiene wurde je nach Komplexität des Projektes ermittelt und die derzeitigen personellen Ressourcen im Bauamt berücksichtigt.
Bei der Haushaltsaufstellung für 2024 wurde seitens der Stadträte eine einfache Übersicht gewünscht, die den derzeitigen Stand der Projekte veranschaulicht. Hierzu wurden drei weitere Spalten eingefügt mit Planungszeit / Bauausführung / Nutzungsbeginn. Die farbliche Hinterlegung in grau bedeutet, dass dieser Planungsschritt noch nicht begonnen wurde. Die farbliche Hinterlegung in hellgelb bedeutet, dass dieser Planstand begonnen wurde bzw. der Nutzungsbeginn erfolgte.
Die Projektliste bildet die Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung.
Für die derzeit erkennbaren größeren Projekte stellt es ein Arbeitspapier dar und bildet die Grundlage für eine genauere Ausarbeitung der Zeitschienen zu den jeweiligen Maßnahmen.
Diskussionsverlauf
StR Michaela Feß erkundigte sich nach dem Feuerwehrhaus Vilsbiburg. Das Thema war bis jetzt noch nicht im Stadtrat. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass der Feuerwehrbedarfsplan aktuell überarbeitet wird. Von Seiten der Verwaltung ist hier ein Defizit ersichtlich und es zeichnet sich ein Handlungsbedarf ab. Aus diesem Grund hat man von Seiten der Verwaltung das Thema auf die Projektliste gestellt.
StR Florian Anzeneder fragte nach den Projekten Kläranlage, Stadtbad und Brücken. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Kläranlage dem Tiefbau zugeordnet wird. Man könnte das Projekt aber der Hochbauliste zu führen. Beim Stadtbad wird auf eine Fördermöglichkeit gewartet, dann erst kann das Projekt zeitlich eingeordnet werden, sagte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer. Das Projekt sollte als Platzhalter in der Liste stehen. Die Erste Bürgermeisterin erörterte, dass die Brücken dem Tiefbau zugeordnet werden. In dem Bereich ist eine langfristige Projektliste schwierig darzustellen, da sich hier die Priorität auch kurzfristig oft ändert. Man wird aber eine extra Projektliste für den Tiefbau erarbeiten.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Projektliste mit den vorhandenen finanziellen und personellen Kapazitäten abgestimmt ist. Der Kindergarten St. Elisabeth wurde geschoben, ist aber langfristig wg. der Bausubstanz dringend umzusetzen. Die Erste Bürgermeisterin ergänzte dazu, dass aber weitere Projekte nicht mehr möglich sind. Sie bedankte sich bei der Bauabteilung für die geleistete Arbeit.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Projektliste mit Zeitschiene, Stand 25.11.2024, Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Liste als Basis der weiteren Überlegungen anzuwenden und fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Projektliste gesamt_Stand 25-11-2024.pdf
zum Seitenanfang
6. Sanierungsgebiet "Innenstadt" - Abrechnung der Ausgleichsbeträge des umfassenden Sanierungsverfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Im Jahr 1998 hat die Stadt Vilsbiburg erstmals ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet „Innenstadt“ festgelegt. Bei Sanierungsgebieten haben die Kommunen die Wahl zwischen dem vereinfachten und dem umfassenden Sanierungsverfahren. Damals wurde das vereinfachte Verfahren gewählt.
Bei der Neuauflage der Satzung zum Sanierungsgebiet im Jahr 2021 erfolgte versehentlich ein Wechsel zum umfassenden Sanierungsverfahren. Bei der Erweiterung des Sanierungsgebietes im Jahr 2023 ist dieser Umstand aufgefallen und es erfolgte wieder der Wechsel zum vereinfachten Verfahren.
In der Folge bestand im Zeitraum von Oktober 2021 bis zum 20.10.2023 ein umfassendes Sanierungsverfahren in Vilsbiburg. Nach den Regelungen aus dem Baugesetzbuch ist die Stadt Vilsbiburg verpflichtet nach Abschluss eines umfassenden Sanierungsverfahrens eine Abrechnung von Ausgleichsbeträgen vorzunehmen.
Mit dem in der Anlage beigefügten Gutachten wurde jedoch festgestellt, dass es zu keiner Bodenwerterhöhung aufgrund von Sanierungsmaßnahmen während des umfassenden Sanierungsverfahrens gekommen ist. Die Ausgleichsbeträge müssten daher für ca. 400 Grundstücke im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes mit 0 € abgerechnet werden.
Bei einer solchen Konstellation ermöglicht das Baugesetzbuch von der Erhebung des Ausgleichsbetrages abzusehen.
Diese Vorgehensweise wurde vorab mit der Regierung von Niederbayern und der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut abgestimmt.
Beschluss
Da im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ während des umfassenden Sanierungsverfahrens keine Bodenwerterhöhung ermittelt worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrages in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht, nimmt die Stadt Vilsbiburg die Regelung des § 155 Absatz 3 Baugesetzbuch in Anspruch und sieht von einer Abrechnung der Ausgleichsbeträge ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Gutachten zur Bodenwerterhöhung 20241113.pdf
zum Seitenanfang
7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
informativ
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Bundespreis Stadtgrün 2024 für das Balkspitz-Areal
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
informativ
|
7.1 |
Sachverhalt
Bundespreis Stadtgrün 2024 – Bewegung und Gesundheit für das Balkspitz-Areal
Anerkennung in der Kategorie Bauliche Maßnahme
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Bundespreis Stadtgrün ausgelobt, der 2024 zum dritten Mal durchgeführt wurde. Unter 213 eingereichten Beiträgen wurden vier Preise und sechs Anerkennungen vergeben.
Der Preis würdigt vorbildliche Praxisbeispiele, die zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün einsetzen können, um Bewohnerinnen und Bewohner zu mehr Bewegung anzuregen und die gesundheitlichen Auswirkungen des zunehmenden Bewegungsmangels zu reduzieren. Ausgezeichnet wurden sowohl baulich realisierte Projekte der Grün- und Freiraumgestaltung (Grünanlagen, Plätze etc. und deren Ausstattung) sowie Programme und Aktionen, die zur Belebung und Qualifizierung der Räume beitragen.
Gesucht wurden bewegungsfördernde und zugleich multitalentierte Freiräume, die öffentlich zugänglich sind und unterschiedlichen Ansprüchen wie Naherholung, sozialer Begegnung, Sport, Spiel- und Freizeitnutzung sowie klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und möglichst viele Bevölkerungsgruppen ansprechen und integrieren.
Zum Vortrag Transferwerkstatt am 06.11.2024:
Die Stadt Vilsbiburg wurde angefragt, im Rahmen einer digitalen Online-Veranstaltung (Transferwerkstatt) die Baumaßnahme „Generationenpark Balkspitz“ vorzustellen.
Die Transferwerkstatt fand am 06.11.2024 statt. Dabei haben fünf ausgewählte Kommunen ihre Projekte vorgestellt, die ihre Erfahrungen bei einer klimawandelangepassten Freiraumentwicklung präsentieren konnten.
Ziel der Transferwerkstatt ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen Akteuren aus der Praxis zur Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ in den Programmkommunen anzuregen.
Bei der Veranstaltung waren deutschlandweit über 250 Online-Teilnehmer registriert, die aus Bürgermeistern, Verwaltungsmitarbeitern von interessierten Kommunen, aus Planungsbüros und Vertretern der Förderstellen und Ministerien bestanden.
Die Städtebauförderung der Regierung von Niederbayern war ebenso Online -Teilnehmer.
Der Vortrag der Stadt Vilsbiburg hat bei der Städtebauförderung der Regierung von Niederbayern zu einer positiven Erwähnung geführt.
Die Power Point Präsentation des Vortrages wird als Anlage zur Niederschrift der Stadtratssitzung beigelegt.
Dokumente
Download Bundespreis Stadtgrün 2024_Jurybewertung.pdf
Download Wettbewerbsbeitrag_2024-02-16_finale Version.pdf
Download Präsentation Transferwerkstatt - Balkspitz_4_mit Quellen.pdf
zum Seitenanfang
7.2. Seyboldsdorf - Tiefbauarbeiten Graf-Ludwig-Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
Sachverhalt
Wie bekannt wurden 2024 in der Graf-Ludwig-Straße in Seyboldsdorf verschiedene Tiefbauarbeiten ausgeführt:
- Straßen-/Kanalbauarbeiten – Tiefbauabteilung der Stadt Vilsbiburg
- Wasserleitungsbau und Glasfaseranschlüsse – Stadtwerke Vilsbiburg
- Straßenbeleuchtung und Erdverkabelung der bestehenden Stromversorgung – Bayernwerk
Zwischenzeitlich sind die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt worden und somit bis auf kleinere Restarbeiten die Tiefbaumaßnahme abgeschlossen.
zum Seitenanfang
7.3. Busse auf dem Parkplatz an der Stadthalle - Anfrage StR Lehner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
02.12.2024
|
ö
|
informativ
|
7.3 |
Sachverhalt
StR Rudolf Lehner sagte, dass am Stadthallenparkplatz vermehrt Busse abgestellt werden. Vor allem wenn in der Halle eine Veranstaltung ist, wird der Parkplatz anderweitig benöitgt.
StR Karlheinz Hiller ergänzte, dass auch oft Fahrzeuge von Bauunternehmen dort geparkt werden. Es macht den Eindruck, als ob manche Unternehmen den Parkplatz regelmäßig nutzen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sollte sich mit dem Thema befassen, evtl. ist eine Parkraumbewirtschaftung dort zielführend.
Datenstand vom 05.12.2024 13:52 Uhr