Datum: 07.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.02.2025 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o.g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 24. Februar 2025 eine Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg beschlossen. Diese Erhöhung muss nun in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg verankert werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Gebührensatzung mit Logobalken_Kinderbetreuungseinrichtungen Sept2025_20250305.pdf
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3. Beschluss des Klimaschutzkonzeptes 2.0
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das „Klimaschutzkonzept 2.0“ wurde kürzlich fertig gestellt, einschließlich einem Aktions- bzw. Maßnahmenplan für die kommenden Jahre, und es wurde dem Gremium in der Sitzung vom 24.02.25 vorgestellt und beraten.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr verwies auf das Stichwort „Energie am Fluss“ und sagte, die Vils sei aufgrund der geringen Strömung nicht geeignet hier Maßnahmen zu ergreifen. Das Thema „Biogas“ sollte konkretisiert werden.
Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Strasser erklärte, dass bei der Nutzung der Vils nicht die Fließenergie, sondern Wärmepumpen gemeint sind. Bzgl. dem Thema „Biogas“ ist man schon in Kontakt mit den Betreibern. Hier besteht eine gute Bereitschaft etwas zu tun. Das Thema ist aber noch nicht konkret fassbar, darum ist die Formulierung im Konzept auch allgemein gehalten.
StR Florian Anzeneder brachte den Vorschlag, den Beschluss um den Satz „alle genannten Maßnahmen werden gesondert im Gremium vorgestellt und dann in die Haushaltsplanungen mit aufgenommen.“ zu ergänzen. Teilweise sind die Maßnahmen mit Summen und Fördertöpfen kombiniert, welche noch detailliert besprochen werden müssen. StR Wolfgang Schwimmer erklärte dazu, dass durch den Beschluss nicht die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen beschlossen werden. Das Konzept kann sich auch die nächsten Jahre immer wieder ändern. Weiter erklärte Hr. Schwimmer, dass aber dringend eine personelle Verstärkung erfolgen sollte.
StRin Martina Strohhofer plädierte für eine Projektübersicht, damit die einzelnen Maßnahmen übersichtlich dargestellt werden können. Georg Strasser sagte, dass dies über das notwendige Monitoring passieren kann. Eine Übersicht soll aber erarbeitet werden.
Beschluss
Das „Klimaschutzkonzept 2.0“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Alle genannten Maßnahmen werden gesondert im Gremium vorgestellt und dann in die Haushaltsplanungen mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Klimaschutzkonzept_2_0_Vilsbiburg_20250313.pdf
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4. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Solarpark "SO PV VI Thalham" mit Deckblatt Nr. 30 zum Flächennutzungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 23.01.2025 wurde ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von 17,2 ha auf den Flur-Nrn. 301/0 und 370/0, beide Gemarkung Wolferding, gestellt. Der zwischen den beiden Ackerflächen verlaufende öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg würde im Rahmen einer Bauleitplanung informativ mit aufgenommen.
Die geplante Lage und die Nähe zur Bahnlinie sind zwar recht gut, allerdings verteilen sich die Flächen wie folgt auf die Ackerzahlen:
62 2,89 ha (hochwertigstes Viertel)
59-54 11,03 ha (höherwertige Hälfte)
53 oder niedriger 3,03 ha
Der Antragsteller bzw. sein Planer stellen dem Gremium das geplante Vorhaben vor.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Diskussion verwies die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle auf einen zweiten Antrag für einen Solarpark, der in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Eine Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt ist somit heute noch nicht nötig.
Herr Johannes Hinz von OneSolar stellte das Projekt dem Gremium ausführlich vor. Im Gremium wurde auf die hohe Ackerzahl verwiesen und es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie das Projekt trotzdem umgesetzt werden kann. Unter anderem mit der Option mit Agri-PV-Anlagen oder einer Kombination aus verschiedenen Anlagenformen. Herr Hinz zeigte sich allen Optionen aufgeschlossen, verwies aber auf die Fixkosten für den Netzanschluss, es sollte somit eine Lösung gefunden, dass damit die Anlage auch rentabel betrieben werden kann. StR Florian Anzeneder sagte, dass die hohe Ackerzahl kritisch zu bewerten ist, da die Fläche auch für die Landwirtschaft wertvoll ist. Bei der Diskussion um die Ackerzahlen kritisierte StRin Feß, dass diese bei einer Ausweisung von Gewerbegebieten auch nicht berücksichtig werden. Die vorgestellte Anlage könnte aber nach der Nutzungsdauer wieder rückgebaut werden und kann dann wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.
Auch die hohe Auslastung des Stromnetzes zu Spitzenzeiten wurde diskutiert. Hier verwies StR Josef Sterr auf die Möglichkeit, dass die Anlage dann immer wieder abgeschaltet werden wird.
Auf Nachfrage von StR Karlheinz Hiller erklärte Hr. Hinz, dass die Einspeisezusage noch einige Monate bestand hat, wenn dann aber keine konkrete Projektschritte erkennbar sind, verfällt diese Zusage.
Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid ging auf die Frage ein, wie die Strommenge genutzt werden kann. Er erklärte, dass die Stadtwerke so große Mengen nicht auf einmal aufnehmen können. Aber die Abnahme von Teilmengen für den VIB-Regio-Stromtarif sind durchaus vorstellbar. Das Projekt stellt sich als plausibel dar und die Stadtwerke stehen einer Zusammenarbeit aufgeschlossen gegenüber. In diesem Zusammenhang verwies StR Florian Anzeneder auch auf die Nutzung von Wasserstoff.
StR Hermann Bauer verwies auf die unterschiedlichen Möglichkeiten für Agri-PV und erklärte, dass der angrenzende Grundstückseigentümer auch bereit wäre bei dem Projekt mitzumachen.
Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Straßer erklärte, dass weitere Punkte des Kriterienkataloges dem Projekt nicht entgegenstehen, insbesondere auch nicht Punkt 1, Sichtbarkeit Landschaftsbild, was ein Ausschlusskriterium wäre.
Hierzu merkte StRin Feß an, dass die Sicht von der Bergkirche her geprüft werden sollte. Gegebenenfalls wäre eine Agri-PV-Anlage auf der Hochebene besser geeignet.
Man war sich im Gremium einig, die Entscheidung zurückzustellen.
Dokumente
Download Flächenbilanz, Modulflächen, Zusatzangaben geschwärzt.pdf
Download Kriterienkatalog Anlage Thalham geschwärzt 20250325.pdf
Download Lageplan Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss.pdf
Download Schutzgüter-Auswertung Fl. Nr. 301 & 370, Gemarkung Wolferding.pdf
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5. Aufstellungsbeschluss - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Braunsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund einer privaten Initiative wurde in den Jahren 2011 und 2012 der Bebauungsplan Braunsberg aufgestellt und in Kraft gesetzt. Von den 13 damals geschaffenen Parzellen sind inzwischen 8 bebaut. Für die noch unbebauten Parzellen sieht der gültige Bebauungsplan eine Bebauung mit Einzelhäusern bzw. Einzel- oder Doppelhäusern vor.
Die Grundstückseigentümer haben nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt um statt einer Einzel-/Doppelhausbebauung einen Geschosswohnungsbau zu realisieren und um die ursprünglich vorgesehene Wendemöglichkeit zu ändern.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Wendemöglichkeit konnte nicht realisiert werden. Die privaten Eigentümer des Nachbargrundstücks sind trotz einer mündlichen Zusage aus dem Jahr 2011 nach wie vor nicht zu einem Verkauf der Teilfläche bereit. Daher streben die Antragsteller mit der Änderung des Bebauungsplanes auch die Festsetzung einer neuen Wendemöglichkeit (ausschließlich auf ihren eigenen Grundstücken) an.
Von Seiten der Verwaltung wird der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes positiv bewertet. Durch eine verdichtete Bauweise wird ein weiterer Beitrag zum Flächensparen geleistet. Zudem sind in unmittelbarer Nähe und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Braunsberg bereits Geschosswohnungsbauten vorhanden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes könnten zudem die bestehenden Festsetzungen für die übrigen Parzellen überarbeitet werden. Hier gibt es aktuell eine Unstimmigkeit zwischen den textlichen Festsetzungen und den Planzeichen. Die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt von den Änderungen unberührt und der Gebietscharakter damit erhalten.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr plädierte für bezahlbaren Wohnraum. Es sollte versucht werden, hier auch einen Anteil von 30 bis 40 Prozent an Sozialwohnungen zu realisieren.
StRin Michaela Feß schloss sich dem Vorschlag an und sagte, ein Anteil an Sozialwohnungen sollten zur Bedingung für einen Aufstellungsbeschluss gemacht werden.
StRin Claudia Geilersdorf verwies auf die Höhe des Geschosswohnungsbaus am Ortsrand hier sollte eine verträgliche Abrundung geschaffen werden.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle fasste zusammen, dass das Gremium sich einen Geschosswohnungsbau vorstellen kann. Man wird aber mit der Forderung nach Sozialwohnungen an den Investor herantreten. Der Beschluss wird zurückgestellt.
Dokumente
Download Bebauungsplan Braunsberg.pdf
Download Fotos vom 20230901.pdf
Download Luftbild Aufstellungsbeschluss.pdf
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6. Überplanmäßige Ausgabe für den Umbau der Kinderkrippe Michael Jäger in einen Kindergarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Die AWO Landshut hat die Trägerschaft für die Kinderkrippe Michael Jäger zum 31. August 2025 gekündigt. Grund dafür sind Personalprobleme. Außerdem ist die eingruppige Einrichtung immer defizitär.
Die AWO Landshut hat aber angeboten, die Einrichtung als Kindergartengruppe, die logistisch und personell der Kinderkrippe St. Marien (zwei Häuser unter einer Leitung) zugeordnet ist, weiter zu betreiben.
Das würde für alle Beteiligten Vorteile bringen. Die AWO hätte somit wie die meisten anderen Betreuungseinrichtungen auch, zwei Altersstufen (Krippe und Kindergarten) im Angebot, Eltern könnten Geschwisterkinder in unmittelbarer Nähe bei einem Träger unterbringen und die Stadt Vilsbiburg hätte einen weiteren Innenstadtkindergarten, der für Bürger ohne Auto gut zu erreichen ist.
Dafür sind ein paar Anpassungen am Gebäude und der Ausstattung nötig:
Der Gartenzaun muss auf 1,50 Meter erhöht werden, der Sanitärbereich muss umgebaut werden, kleinere Elektroarbeiten und die Garderoben müssen umgebaut werden (dafür werden vorhandene Garderoben aus dem St. Johanneshaus umgebaut). Außerdem wird Mobiliar und Spielmaterial für Kinder von 3 bis 6 Jahren benötigt.
Insgesamt handelt es sich dabei um eine überplanmäßige Ausgabe von 35.000,00€
Der Garten kann nach Rücksprache mit dem Jugendamt und der Kämmerei erst einmal so belassen werden und sollte im täglichen Gebrauch nach Rücksprache mit dem neuen Kindergarten-Team im nächsten Jahr angepasst werden.
Diskussionsverlauf
Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller hat den Sachverhalt kurz vorgestellt und erklärte, dass der Umbau auch bereits mit dem Fördergeber abgestimmt wurde.
StR Josef Sterr verwies auf den kleinen Garten, ob hier dann noch zusätzliche Kosten auf die Stadt zukommen werden. Frau Soller erklärte, dass man eine Genehmigung für 25 Kindergartenkinder in Aussicht gestellt bekommen hat. Den Garten möchte man aktuell nicht umbauen, sondern man wird bei Bedarf auf den Garten am St. Johannes Haus ausweichen. StRin Pollner verwies auf den großzügigen Innenbereich der Einrichtung, welcher den etwas kleinen Garten kompensiert.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe von 35.000,00 € für den Umbau der Kinderkrippe Michael Jäger zu einer Kindergartengruppe zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Stadtwerke - Beteiligung an der Genossenschaft BürgerEnergie Niederbayern e.G.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Stadtwerke möchten die Zusammenarbeit mit der Genossenschaft BürgerEnergie Niederbayern e.G. auf dem Gebiet des Energieeinkaufs aus regionaler Erzeugung und des Stromvertriebs ausbauen. Zur Bekräftigung einer langfristigen Partnerschaft streben die Stadtwerke eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft an.
Der Werkausschuss hat in der Sitzung vom 24.03.2025 über eine Beteiligung in Höhe von
T€ 10 an der BürgerEnergie Niederbayern e.G. beraten und folgenden Beschluss gefasst.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Genossenschaftsanteile der BürgerEnergie Niederbayern e.G. in Höhe von T€ 10 durch die Stadtwerke Vilsbiburg zu erwerben.
Abstimmergebnis: 8 : 0
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einer Beteiligung der Stadtwerke an der BürgerEnergie Niederbayern e.G. in Höhe von T€ 10 zu und ermächtigt die Werkleitung, die Verträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Vilsbiburger Kommunalunternehmen - Satzungsänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Mit Errichtung der Ballsporthalle 2011 wurde auch das Vilsbiburger Kommunalunternehmen „VibKo“ gegründet. Gegenstand der Unternehmenssatzung ist „der Erwerb von Grundstücken und die Durchführung kommunaler Baumaßnahmen sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung der eigenen Immobilien der Stadt Vilsbiburg“.
Ziel des Kommunalunternehmens war zum damaligen Zeitpunkt die Stadt Vilsbiburg in ihre Entwicklung zu unterstützen und den kommunalen Haushalt zu entlasten.
Ein Kommunalunternehmen ist grundsätzlich sparsam und wirtschaftlich zu führen. Dies bedeutet, dass nur solche Aufgaben in das Kommunalunternehmen übertragen werden dürfen, die dazu geeignet sind, mindestens kostendeckend erfüllt zu werden.
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.07.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die geplante Errichtung des Gasthauses mit Schaubrauerei durch das Kommunalunternehmen zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund wurde dann ebenfalls die Möglichkeit der Errichtung des Dorfladens Seyboldsdorf im Kommunalunternehmen untersucht. Mit der Möglichkeit die beiden Projekte „Dorfladen Seyboldsdorf“ und „Gasthaus mit Schaubrauerei“ in das Kommunalunternehmen auszulagern, kann das ursprüngliche Unternehmensziel, die Stadt Vilsbiburg in ihrer Entwicklung zu unterstützen und den kommunalen Haushalt zu entlasten, weiterverfolgt werden.
Die Steuerkanzlei Popp stand der Verwaltung bei den angestrebten Überlegungen beratend zur Seite. Es wurde eine entsprechende Satzungsänderung ausgearbeitet, um die beiden Projekte Gasthaus mit Schaubrauerei und Dorfladen Seyboldsdorf ins Kommunalunternehmen überführen zu können.
Analog zum Kommunalunternehmen Stadtwerke Vilsbiburg sollte der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens VibKo nur noch mit Stadtratsmitgliedern besetzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats wird analog zu den weiteren Ausschüssen der Stadt Vilsbiburg auf neun Personen festgelegt.
Die Vorstandsarbeit teilen sich Frau Nadine Eggl und Herr Sebastian Stelzer.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass in der letzten Aufsichtsratssitzung die externen Partner bereits verabschiedet wurden. Weiter ging Frau Entwistle auf die Aufgabenteilung der beiden Vorstände ein. Nadine Eggl wird weiterhin die Finanzen betreuen. Sebastian Stelzer übernimmt das operative Geschäft und wird die Geschäftsfelder extern und innerhalb der Verwaltung koordinieren.
Auf die Frage von StR Josef Sterr, warum die Satzung sehr allgemein gehalten wurde erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass man dann bei neuen Aufgaben für das Kommunalunternehmen die Satzung nicht extra ändern muss. StR Karlheinz Hiller wollte wissen, wie dem Kommunalunternehmen dann neue Aufgaben übertragen werden können. Hier erklärte Frau Entwistle, dass dies wie hier auch per Beschluss durch den Stadtrat erfolgt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Projekte Gasthaus mit Schaubrauerei und Dorfladen Seyboldsdorf in das Kommunalunternehmen VibKo auszulagern. Die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Unternehmenssatzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 489744 - Satzungsänderung.pdf
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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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informativ
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9 |
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9.1. Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit in Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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informativ
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9.1 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 30.01.2023 wurde die Verwaltung darum gebeten, regelmäßig bzgl. der Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit zu informieren und bei den Trägern nachzufragen, wann diese in Vilsbiburg wieder öffnen können. In der Sitzung vom 25.07.2023 wurde der Stadtrat informiert, dass man weiterhin im Austausch mit dem zuständigen Landkreisjobcenter in Landshut steht, sich die Situation noch nicht verändert hat und die Mitarbeiter des Jobcenters und der Agentur für Arbeit weiterhin dringend in Landshut gebraucht werden. Grund hierfür ist die stockende Bearbeitung der Bürgergeldanträge und die immer noch anhaltende Ukraineflüchtlingssituation.
Auch im Jahr 2024 und 2025 wurde mehrmals Kontakt mit den zuständigen Trägern aufgenommen. Die Situation bleibt laut den Trägern unverändert und die Stellen in Vilsbiburg bleiben voraussichtlich auch die nächsten Jahre zu. Eine generelle Schließung steht aber nicht im Raum.
Die Arbeitsagentur und das Jobcenter wiesen erneut darauf hin, dass den Betroffenen für offizielle Termine die Reisekosten erstattet werden und aufgrund der Bündelung der Fachkräfte in Landshut, die Beratung derzeit effektiver und umfangreicher als in Vilsbiburg ist. Was auch Vilsbiburger Bürgern zugutekommt.
Diskussionsverlauf
StRin Michaela Feß verwies auf den Umzug des Jobcenters in das neue Landratsamt in Essenbach. Dadurch ist die Einrichtung schwer zu erreichen. Es sollte weiterhin versucht werden, eine Möglichkeit der Beratung in Vilsbiburg vorzuhalten.
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9.2. Breitbandausbau: Beteiligung am Lückenschluss-Pilotprogramm des Bundes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
07.04.2025
|
ö
|
informativ
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9.2 |
Sachverhalt
Die Stadt hat sich am Lückenschluss-Pilotprogramm des Bundes beteiligt. Es werden aus Bayern nur die ersten 80 Anträge berücksichtigt (Windhundverfahren). Der Antragseingang der Stadt wurde vom Projektträger PWC bestätigt. Das Antragsportal ist wieder geschlossen. Rahmendaten: Gesamtkosten 1.000.000 €, Förderung Bund 50 %, Förderung Land 40 %. Zusätzlich wurde die Förderung von Beratungskosten in Höhe von 50.000 € beantragt. Als vorläufiges Erschließungsgebiet wurde 123 Adressen im Norden Vilsbiburgs definiert. Die Entscheidung des Projektträgers steht aus.
„Was ist das Lückenschluss-Pilotprogramm?
Mit dem Lückenschluss-Pilotprogramm wurde die Möglichkeit eröffnet, für förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden/wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden, einen Förderantrag außerhalb des ansonsten geltenden Rankingmechanismus und unabhängig von den Landesobergrenzen zu stellen. Ziel des Programms ist es, dass Synergiepotenziale aus bereits errichteten bzw. gerade in Erstellung oder in Planung befindlichen Infrastrukturen genutzt werden.
Da das Lückenschluss-Pilotprogramm eine Ergänzung zum gigabitfähigen Vollausbau darstellt, ist eine Antragstellung nur möglich, wenn der Ausbau auf Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch im jeweiligen Hauptgebiet verbindlich zugesichert (z. B. im Branchendialog) oder ein Gigabitausbau bereits erfolgt ist.
Das Lückenschluss-Pilotprogramm bietet aufgrund der geringen Projektgrößen die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“
Diskussionsverlauf
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer bedankten sich bei den Stadtwerken für den Hinweis auf das Projekt. Sobald eine Aussage des Projektträgers PWC vorliegt, wird das Projekt im Stadtrat zur Abstimmung gestellt.
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9.3. Abbruchmaßnahmen am ABV-Gelände Bauabschnitt 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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informativ
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9.3 |
Sachverhalt
Das Bauamt Vilsbiburg hat den Abbruch von drei Bestandsgebäuden am „Haslbeck-Gelände“ als vorbereitende Maßnahmen für das geplante Projekt „Kulturhaus mit Veranstaltungssaal“ beim Landratsamt Landshut beantragt.
Im Rahmen des Antrages wurde vom Landratsamt die Prüfung der naturschutzfachlichen Belange gefordert. Die Stadt Vilsbiburg hat dazu das Umwelt-Planungsbüro Alexander Scholz aus Wurmsham mit einer faunistischen Bestandserfassung beauftragt.
Von Herrn Scholz wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Vorgesehen ist eine Bestandserfassung der Vögel und der Fledermäuse an den drei durch Rückbau betroffenen Gebäuden. Die Bestandserfassung der Vögel (Gebäudebrüter) erfolgt durch vier Begehungen im Zeitraum April 2025 bis Mitte Juni 2025. Die Fledermäuse werden durch zwei Schwärmbeobachtungen zur Wochenstubenzeit im Zeitraum Mai bis August erfasst. Bei entsprechender Relevanz wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und / oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erstellt.
Die Untere Naturschutzbehörde vom Landratsamt Landshut hat seine Zustimmung zur vorgeschlagenen Vorgehensweise gegeben. Der Abbruch der drei leerstehenden Bestandsgebäude kann daher voraussichtlich ab Oktober 2025 erfolgen.
Für einen Teilbereich des „Haslbeck-Geländes“ sind bodenarchäologische Grabungen durch den Kreisarchäologen, Herrn Dr. Richter, geplant. Die terminliche Abstimmung dazu erfolgt im April 2025.
Die Sperrung der Durchfahrt am Löchl für den PKW-Verkehr und von Teilbereichen der Kiesparkplatzfläche am „Haslbeck-Gelände“ kann nach dem Abstimmungstermin mit der Bodenarchäologie terminiert werden und wird dem Stadtrat in der nächsten Sitzung mitgeteilt.
Die Zeitschiene für das Projekt „Kulturhaus mit Veranstaltungssaal“, mit Baubeginn Frühjahr 2026, ist von den zuvor genannten Maßnahmen nicht betroffen.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr kritisierte diese naturschutzrechtlichen Belange, die einen weiteren bürokratischen Aufwand hervorrufen. StR Florian Anzender sagte, dass hier formelle Beschwerde eingelegt werden sollte. Dies sollte nach Aussage der Ersten Bürgermeisterin aber durch die Kommunalpolitik und nicht durch die Verwaltung erfolgen.
Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass die bodenarchäologischen Arbeiten nicht wie ursprünglich geplant in zwei Abschnitten auf dem Gelände erfolgen. Sondern über die Sommermonate in einem Abschnitt erfolgt. Es kommt somit zu keinem Verzug des Baubeginns.
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9.4. Kindergarten St. Martin - Sanierung Wasserschaden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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|
9.4 |
Sachverhalt
Die Sanierungsarbeiten im Kindergarten St. Martin sind soweit abgeschlossen. Aktuell werden noch die Küchenzeilen elektrisch und sanitärtechnisch angeschlossen.
Der Umzug ist für die erste Osterferienwoche geplant und wird vom Bauhof zusammen mit dem Team des Kindergartens organisiert.
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9.5. Möglichkeit einer Videoüberwachung am Kirchenvorplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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informativ
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9.5 |
Sachverhalt
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer berichtet von den aktuellen Überlegungen zu einer Videoüberwachung am Kirchenvorplatz. Aktuell stehen noch datenschutzrechtliche Belange entgegen, um die Erlaubnis für eine rechtssichere Überwachung zu erhalten. Man arbeitet aber mit der Kirchenverwaltung an eine Lösung.
StR Christian Frankowski berichtet, dass es immer wieder Beschwerden über den Platz gibt. Grundschüler würde sich hier nicht mehr alle aufhalten wollen. Auch Abends beklagen Bürger immer wieder Vorfälle auf dem Platz. Auf den Vorschlag, dass der Stadtjugendpfleger Herbert Dressler hier auch mitwirken sollte, erklärte die Erste Bürgermeisterin, Herr Dressler ist hier regelmäßig vor Ort. Er kann aber neben seiner Tätigkeit im Juz nicht auch permanent am Kirchenvorplatz sein.
StR Wolfgang Schwimmer wollte eine Aufstellung über die Vorfälle. Seiner Meinung nach brauchen die Jugendlichen einen Platz wo sie sich aufhalten können. Dafür ist der Kirchenplatz geeignet. Die Erste Bürgermeisterin sagte, dass man dem Gremium eine Aufstellung der bekannten Vorfällt dem Gremium zur Verfügung stellen wird.
StRin Doris Pollner dankte in diesem Zusammenhang einer engagierten Bürgerin, die den Platz immer wieder ehrenamtlich säubert. Auch eine Lichtinstallation mit Bewegungsmeldern würde für mehr Sicherheit auf dem Platz sorgen.
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9.6. Planung einer Fußgänger- und Radquerung über die Bahnstrecke im Rahmen der Planungen zur neuen Grundschule - Antrag der bul-Die Grünen Fraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
|
ö
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informativ
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9.6 |
Sachverhalt
Die bul-Die Grünen Fraktion hat einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung sofort mit der Planung einer Fußgänger- und Radquerung über die Bahnstrecke Vilsbiburg – Landshut an einer geeigneten Stelle beginnt. Die Erreichbarkeit der neuen Grundschule soll damit verbessert werden.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass aktuell vom Bauamt die erforderlichen Grundlagen für das VgV-Verfahren zum Neubau der Grundschule erstellt werden.
Seitens der Förderstelle – Regierung von Niederbayern – findet derzeit die Abstimmung für die neue Grundschule, mit Klärung der fördertechnischen Anforderungen, statt.
Parallel dazu werden die erforderlichen infrastrukturellen Erschließungsmaßnahmen für das unbebaute Grundstück betrachtet, wie z.B. Kanal, Wasser, Elektro, etc..
Für die Bebauung ist auch verbindlich eine Bauleitplanung erforderlich. Im Rahmen der Bauleitplanung (vor Erstellung der Genehmigungsplanung) wird insbesondere auch die Bahn als Angrenzer beteiligt.
Das Bauamt wird noch vor der formalen Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung den Kontakt mit der Bahn suchen, um die Fragestellung aus dem Antrag von „Bündnis 90 Die Grünen“ zu einer zusätzlichen Fußgänger- und Radquerung frühzeitig zu prüfen.
StR Florian Anzender wollte detailliert wissen, ob hier die Stadtverwaltung ohne einen Beschluss des Stadtrates tätig wird. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass die Abstimmungen im Vorfeld zu den Aufgaben der laufenden Verwaltung gehört und dafür kein Beschluss notwendig ist. Die Gespräche mit der Bahn bzgl. einer möglichen Querung wären von Seiten der Verwaltung auch ohne einen Antrag der bul-Die Grünen Fraktion erfolgt.
Der Antrag hat sich somit erledigt, es muss zu aktuellen Stand über das Thema nicht extra abgestimmt werden.
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9.7. Gespräche über die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Tattendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.7 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin berichtet von einem Gespräch zwischen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Tattendorf, den weiteren Bürgermeistern und Fraktionssprechern. Konkret geht es um die Zukunft der Feuerwehr.
Frau Entwistle sagte, dass man hier auf den Feuerwehrbedarfsplan warten müsste, bis eine Aussage von Seiten der Stadt getroffen werden kann.
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9.8. Zukunftskonzept der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.8 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtet, dass die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Vilsbiburg ein Zukunftskonzept der Feuerwehr in der Verwaltung vorgestellt haben. In der weiteren Entwicklung ist hier der Feuerwehrbedarfsplans zu berücksichtigen.
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9.9. Kostenloses Parken von E-Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.9 |
Sachverhalt
Nach einem Beschluss des Freistaates Bayern ist ab sofort das Parken auf öffentlichen Parkplätzen für E-Autos für zwei Stunden kostenlosen. Entsprechende Hinweise wurden auf den Parkautomaten angebracht. Es ist hierfür ein „E“-Kennzeichen sowie eine Parkscheibe notwendig.
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9.10. Beschilderung am Parkplatz Färberanger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.10 |
Sachverhalt
Die „Umbeschilderungsmaßnahmen“ am Parkplatz Färberanger wurden, wie im ASM vom 10.02.2025 beschlossen, durchgeführt. Lediglich die Wohnmobilstellplätze sind noch nicht verlegt. Hier soll der Sommer abgewartet werden. Ferner ist noch der neue Standort festzulegen.
Durch die Beschilderung „nur PKW“ für den Färberanger (der Kiesparkplatz am Haslbeckgelände ist davon nicht betroffen) wird nur für PKW bis 3,5 t das Parken erlaubt, somit keine Anhänger, Motorräder, LKW.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird zeitnah mit der Überwachung beginnen.
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9.11. Warnbacken an der Bahnunterführung in Herrnfelden - Anfrage StR Hiller
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.11 |
Sachverhalt
Auf die Frage warum Warnbacken an der Bahnunterführung in Herrnfelden aufgestellt wurden, erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass es hier einen Wasserrohrbruch in der Straße gegeben hat. Die Backen werden entfernt, sobald die Asphaltdecksicht wieder komplett geschlossen ist.
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9.12. Warteraum am Bahnhof - Anfrage StRin Feß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.12 |
Sachverhalt
StRin Michaela Feß wollten den aktuellen Stand zum Warteraum am Bahnhof wissen. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass hier das Gremium informiert wird, sobald finale Erkenntnisse vorliegen.
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9.13. Fahrradschutzstreifen - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.13 |
Sachverhalt
StR Florian Anzeneder machte auf die möglichen Gefahren der Fahrradschutzstreifen aufmerksam. Die Schutzstreifen werden von Fahrradfahrern teilweise in entgegengesetzter Richtung benutzt, was im Straßenverkehr gefährlich ist. Auch signalisieren die Schutzstreifen eine teilweise trügerische Sicherheit, was bei Vorfahrtssituation zu gefährlichen Situationen führen kann.
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9.14. Querungshilfe in der Seyboldsdorfer Straße - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.14 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer verwies auf die Möglichkeit einer Querungshilfe in der Seyboldsdorfer Straße. Das Thema wurde bereits auch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität behandelt. StR Schwimmer kritisierte deutlich, dass auch nach wiederholten Anfragen an die Verwaltung die aktuelle Stellungnahme des Landratsamtes nicht an ihn weitergeleitet wurde.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man sich in der Verwaltung nochmals mit dem Sachverhalt beschäftigen wird und die Informationen dann nachgereicht werden.
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9.15. Frösche in der Grünen Mitte in Haarbach - Anfrage StR Bauer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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07.04.2025
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ö
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informativ
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9.15 |
Sachverhalt
StR Hermann Bauer wollten den aktuellen Sachstand wissen. Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass der Antrag von Seiten der Stadt Vilsbiburg bei der Naturschutzbehörde gestellt wurde. Der Antragseingang wurde auch bestätigt. Man kann aber erst eine Entscheidung treffen, wenn die Froschpopulation wieder aktiv wird.
Datenstand vom 11.04.2025 11:17 Uhr