Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Freiflächen PV-Anlage Gundihausen" mit integriertem Grünordnungsplan – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung einer erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 6

Sachverhalt

Nach Abwägung der vorgebrachten Einwände und Anregungen aus der zweiten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung wurde der Bebauungsplan „SO Freiflächen PV Anlage Gundihausen“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen, kam aber bisher nicht zur Ausfertigung, da nach Mitteilung der Abwägungsergebnisse, vom Fachbereich Naturschutz des Landratsamtes vorgebracht wurde, dass der eingebrachte Einwand bezüglich eines festgestellten Kiebitzvorkommens auf den direkt angrenzenden Ackerflächen nicht „weggewogen“ werden kann. Die Regelungen des besonderen Artenschutzrechts sind entsprechend den Verbotstatbeständen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 bis 47 BNatSchG) in der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie abwägungsfest. Der Bebauungsplan musste deshalb vom Planungsbüro in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Umplanung des Ausgleichs und der Aufnahme einer Bauzeitenregelung angepasst werden und bedarf einer erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.
In der Plananpassung musste ferner berücksichtigt werden, dass die vom Gemeinderat in der Vorentwurfsphase geforderte sichthemmende Heckenstruktur nicht mehr verwirklicht werden darf, da der Kiebitz in der Regel stark auf Kulissen reagiert, weil hierin Prädatoren Ansitzmöglichkeit finden könnten. Trotz einer nunmehr positiven rechtlichen Einschätzung, wird der Standort der PV-Anlage von der Unteren Naturschutzbehörde aber weiterhin als kritisch erachtet, da er Lebensraum für den Kiebitz darstellt.
Zu den durch das Kiebitzvorkommen erforderlichen naturschutzrechtlichen Anpassungen in Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht wurden vom Planungsbüro noch folgende Änderungen veranlasst:
  • Die Art der baulichen Nutzung (Planliche Festsetzungen Punkt 2.1) und die Zweckbestimmung (Textliche Festsetzungen Punkt 0.1.1.1) wurden um die Zulässigkeit „sonstiger baulicher Anlagen zur Speicherung regenerativer Energien mit den dazugehörigen technischen Nebenanlagen“ ergänzt, entsprechend einer Standardformulierung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) in aktueller Fassung
  • Die Rückbauverpflichtung wurde durch die Festsetzung der Folgenutzung (Textliche Festsetzungen Punkt 0.1.5.1) ersetzt

Beschluss

Beschluss 1:
Der Billigungs- und Satzungsbeschluss vom 18. Juli 2023 wird aufgehoben.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Freiflächen PV-Anlage Gundihausen“ in der Fassung vom 14.05.2024 und beschließt die erneute förmliche Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Angstl stimmte nicht mit ab, da er nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist. Gemeinderat Oberpriller erscheint zur Sitzung. (19:24 Uhr) Gemeinderat Muggenthaler verlässt die Sitzung. (19:22 Uhr) Gemeinderat Muggenthaler erscheint zur Sitzung. (19:24 Uhr)

Datenstand vom 12.06.2024 08:56 Uhr