Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 6 Reihen-Einfamilienhäusern mit 12 Stellplätzen auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim - erneute Stellungnahme zur geänderten Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antrag auf Vorbescheid war bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 30.01.2024. Da im weiteren Verfahren jedoch durch das Landratsamt keine positive Entscheidung in Aussicht gestellt werden konnte, wurde die Planung entsprechend abgeändert und liegt nun erneut zur Stellungnahme vor.
Von der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass sich das innerhalb des Zusammenhangs bebauten Ortsteils Vilsheim geplante Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und daher nach § 34 Abs. 1 BAUGB nicht zulässig ist. Die Referenzobjekte mit zwei Vollgeschossen und einer Gebäudehöhe von etwa 10 m in der näheren Umgebung weisen eine maximale Grundfläche von ca. 126 m² auf. Die beiden geplanten Reihenhausanlagen waren hingegen mit einer deutlich größeren Grundfläche (200 m² u. 219 m²) und einer Gebäudehöhe von 11,50 m geplant. Weiterhin waren die Reihenhäuser mit einer steileren Dachneigung von ca. 45° geplant (Umgebungsbebauung ca. 20°).
In der geänderten Planung ist die Gebäudehöhe auf max. 9,67 m und die Grundfläche beider Baukörper auf je 150 m² reduziert. Die Dachflächen sind nunmehr nur noch 26° geneigt.
Beschluss
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt zur entsprechend den Vorgaben des Landratsamtes abgeänderten Planung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Oberpriller erscheint zur Sitzung. (19:40 Uhr)
Datenstand vom 09.10.2024 12:32 Uhr