Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Betrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) sollte unter dem Punkt § 12 Entstehen der Gebührenschuld einen Zusatz erhalten. Folgender Satz soll mitaufgenommen werden: 
Der Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses ist der Gemeinde mitzuteilen. 

Da in Abs. 2 Satz 1 geregelt ist, dass die Niederschlagswassergebühr erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt, entsteht, ist dieser Zusatz erforderlich. Nach Aussage der Kassenverwaltung ist aktuell die Festsetzung durch die fehlende Mitteilung entsprechend schwierig. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hinsichtlich §12 Entstehen der Gebührenschuld wie vorgeschlagen zu. Die Änderung soll ab 01.01.2025 in Kraft treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2025 10:50 Uhr