Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16 – Beschlussfassung zu den im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung eingegangenen Einwände und Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö 7

Sachverhalt

1. Beteiligung der Behörden
Die förmliche Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 03.02.2023 bis 06.03.2022 statt. Insgesamt wurden am Entwurfsverfahren 25 Fachstellen beteiligt, von denen folgende eine Stellungnahme abgegeben haben:

    1. Staatliches Bauamt vom 28.02.2023
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 
Des Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan „Klostermeierhof“.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

1.2. Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde vom 06.03.2023
Keiner Äußerung.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen.

1.3 Landratsamt Landshut – Brandschutzdienststelle vom 10.02.2023
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen gegen das oben genannte Vorhaben keine Ein-wände.
Weitere Forderungen, die anhand der mir vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar sind, bleiben vorbehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen.

1.4 Landratsamt Landshut – SG44 Bauleitplanung vom 22.02.2023
Keine Äußerung.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Sachgebietes 44 -Bauleitplanung- des Landratsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen.

1.5 Regierung von Niederbayern – Raumordnung vom 02.02.2023
Die Gemeinde Vilsheim beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 16. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klostermeierhof“ erfolgt im Parallelverfahren.
Hierzu hat die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 15.11.2022 erstmals Stellung genommen. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

1.6 Zweckverband Wasserversorgung Isar-Vils, 07.02.2023
Der Zweckverband hat am 28.11.2022 bereits eine Stellungnahme abgegeben.
Die Hinweise dieser Stellungnahme bleiben weiterhin bestehen.
Wir weisen jedoch nochmals auf die AZ-Leitung im Bereich hin, welche verlegt werden muss, um einen Anschluss an die Wasserversorgung gewährleisten zu können.
Die Kosten hierfür sind vom Vorhabensträger komplett zu übernehmen.
Die Hinweise der Stellungnahme des BP können ebenfalls für den FNP übernommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Isar-Vils wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

1.7 Vodafone GmbH vom 06.03.2023
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Vodafone GmbH wird zur Kenntnis genommen.

1.8 Gemeinde Eching vom 01.02.2023
Die Gemeinde Eching nimmt die vorgelegte Bauleitplanung zur Kenntnis.
Nachdem bei der Änderung des Flächennutzungsplanes das Gemeindegebiet der Gemeinde Eching nicht tangiert wird, bestehen seitens der Gemeinde Eching keine Einwendungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Gemeinde Eching wird zur Kenntnis genommen.

1.9 Gemeinde Tiefenbach vom 23.02.2023
Vorgenannte Bauleitplanung der Gemeinde Vilsheim wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 vom Gemeinderat ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Gemeinde Tiefenbach wird zur Kenntnis genommen.

1.10 Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen vom 02.03.2023
Der Gemeinderat Baierbach hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 beschlossen, dass seitens der Gemeinde Baierbach keine Einwände gegen die Fortschreibung des FNP durch Deckblatt 16 bestehen.
Der Gemeinderat Altfraunhofen hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 15.02.2023 ebenfalls behandelt. Von Seiten der Gemeinde Altfraunhofen bestehen keine Einwände gegen die Fortschreibung des FNP durch Deckblatt 16.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen der Gemeinden Baierbach und Altfraunhofen werden zur Kenntnis genommen.

1.11 Bayernwerk Netz GmbH vom 07.02.2023
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Schreiben vom 14.11.2022 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Beschlussvorschlag:
Es ist keine Beeinträchtigung der Sicherheit und des Betriebes der Anlagen durch die Planung erkennbar.

1.12 Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 09.02.2023
Das Gebiet ist bereits mit Erdgas erschlossen. Wir beabsichtigen Grundstücke, die einer neuen Bebauung zugeführt werden, bei ausreichendem Interesse der Grundstückseigentümer mit Erdgas zu erschließen.
Zusätzlich ist zu beachten:
  • Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzungen freizuhalten.
  • Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden. Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten werden oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

1.13 Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt vom 03.02.2023
Keine Einwände.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes am Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen.

1.14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut vom 06.02.2023
Wir erhalten unsere Stellungnahme vom 07.11.2022 weiterhin aufrecht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 03.02.2023 bis 06.03.2023 statt. Dabei wurden keine Einwände und Anregungen vorgebracht.

Beschluss

Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 16 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vilsheim in der Fassung vom 13.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 14:02 Uhr