FNP Vilsheim D16 - Abwägungsbeschluss Regierung v. Ndb. Raumordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Vilsheim beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 16. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klostermeierhof“ erfolgt im Parallelverfahren.
Hierzu hat die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 15.11.2022 erstmals Stellung genommen. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.
Hinweis: Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Beschluss
Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2023 14:02 Uhr