Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von sechs Reihenhäusern auf Grundstück Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, Amselstr. 20, Vilsheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Architekt Werner Willfurth stellt mit einem Vertreter der Fa. Kuc Bau GmbH drei Entwurfsvarianten für eine künftige Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 332/15, Gemarkung Vilsheim, nach Abbruch bestehender Gebäude vor.
Die Varianten A und B sehen eine Reihenhausbebauung mit zwei Häuserzeilen zu je drei Einfamilienhäusern vor. Dimensioniert sind die Wohngebäude in Variante A mit 18,165 m und 19,91 m zu je 11,00 m, in Variante B mit 17,76 m und 19,30 m in der Länge etwas geringer, da hier seitlich jeweils noch zwei Carports angebaut werden sollen. Die erforderlichen 12 Pkw-Stellplätze werden in der Variante A zwischen den Gebäudereihen teils in Carports und offen angeordnet, in der Variante B sollen die Autos in nordöstlich und seitlich der Gebäude positionierten Carports untergebracht werden. Im Alternativentwurf zu Variante B wird das nördliche Reihenhaus durch eine Doppelhausbebauung ersetzt, wodurch sich die Gebäudebreite auf 14,635 m verringert. Bei allen Varianten wird von einer Wandhöhe von 6,00 m und einer Dachneigung von 45 Grad ausgegangen. In den Reihenhausvarianten würde sich eine Grundflächenzahl von 0,33 und eine Geschossflächenzahl von 0,65 ergeben. In der Variante mit den zwei Doppelhaushälften verringert sich die GRZ auf 0,29 und die GFZ auf 0,58.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Vilsheim“ und ist damit dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, womit sich die Zulässigkeit des Vorhabens am Einfügungsgebot orientiert.
Problematisch dürfte sich die an der südlichen Grundstücksgrenze geplante 2 m hohe Stützmauer darstellen, da nach der gemeindlichen Satzung über Stellplätze, Garagen und Einfriedungen Zaunsockel mit einer Höhe von mehr als 15 cm nur errichtet werden dürfen, wenn sie zur Stützung des dahinterliegenden Geländes erforderlich sind.
Beschluss
Ein Beschluss wird nicht heute gefasst, bis zur nächsten GR Sitzungen sollen weitere Pläne vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2023 10:15 Uhr