Bebauungsplan "Kemoden - Ost" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Unionsrechtswidrigkeit von § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) festgestellt. Damit wurde die weitere Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung und naturschutzrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen; auch für laufende und bisher nicht abgeschlossene Verfahren. Der Bundestag hat zwar im Zuge einer Änderung des BauGB eine Reparaturklausel beschlossen, die das Gesetzgebungsverfahren weitestgehend passiert hat, doch wird vom Rechtsbeistand der Gemeinde empfohlen, das Regelverfahren durchzuführen, da die Haltbarkeit der Reparaturklausel für kritisch erachtet wird. Das Bauleitplanverfahren „Kemoden – Ost“ ist deshalb in ein Regelverfahren zu überführen und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu veranlassen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 485 u. 357/1 der Gemarkung Vilsheim mit 4.523 m² und liegt nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Vilsheim – Kemoden, östlich anschließend an den Ortsteil Kemoden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kemoden – Ost“ im Regelverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 08:24 Uhr