Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 526, Gemarkung Vilsheim, Almweg 3, Kemoden


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 11.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Kemoden“ womit sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet.
Das auf dem Grundstück bestehende Wohngebäude soll samt Nebengebäude durch den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ersetzt werden. Geplant ist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen ohne Kellergeschoss und Dachgeschossausbau. Talseitig wird eine maximale Wandhöhe von 7,79 m ab natürlichem Gelände erreicht, wobei das nach Nordwesten abfallende Gelände in diesem Bereich angefüllt werden soll. Straßenseitig wird die sichtbare Wandhöhe 6,66 m erreichen.
Die Bebauung entlang des Almweges besteht durchweg aus Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss. Der Einbeziehungsteil der Ortsabrundungssatzung „Kemoden“ lässt jedoch uneingeschränkt eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zu.
Entlang der Nordwestlichen Grundstücksgrenze wird die Abstandsfläche nicht vollständig eingehalten, wofür beim Landratsamt eine Abweichung von Art. 6 der Bayerischen Bauordnung beantragt wird, da laut Begründung der Brandabstand eingehalten werden kann und an der Nordwestseite die Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen nicht beeinflusst wird.
Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 11:16 Uhr