Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage u. Carport auf Grundstück Fl.Nr. 132/1, Gemarkung Vilsheim, Veilchenweg 12, Vilsheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsheim – Nord“, Deckblatt Nr. 03.
Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Vollgeschoßen und einer von der westlichen Grundstücksgrenze anfahrbaren Garage samt angebautem Carport.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- zwei Vollgeschoße statt zulässigem Vollgeschoß mit Dachgeschoß
- Verringerung der Dachneigung auf 20° statt zulässiger 30-42°
- Platzierung von Garage u. Carport außerhalb des Baufensters
Begründet werden die Befreiungen mit der besseren räumlichen Nutzung des Obergeschoßes bei zweigeschoßiger Bebauung, der Verringerung der Firsthöhe bei geringerer Dachneigung, der rechtlich nicht möglichen ursprünglichen Grundstückszufahrt nach Bebauungsplan, wegen Privateigentums der für die Parzellen 3 und 4 vorgesehenen Zufahrt über Fl.Nr. 132/12 ohne Geh- und Fahrtrecht, und der damit erforderlichen Positionierung von Garage u. Carport außerhalb der Baugrenzen.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Deckblatt 04 Vilsheim-Nord) sind bereits zwei Wohngebäude in zweigeschoßiger Bauweise mit flacher Dachneigung realisiert, sodass von einem Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung grundsätzlich ausgegangen werden kann.
Die Nachbarzustimmungen werden vollständig nachgewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 12:32 Uhr