Frühzeitige Beteiligung FNP Deckblatt Nr. 17 - Abwägungsbeschluss Landratsamt Landshut, Untere Bauaufsicht


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 18.03.2025 ö 7.9

Sachverhalt

Stellungnahme Landratsamt Landshut, Abt. Untere Bauaufsicht vom 19.06.2024:

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Kemoden-Ost verwiesen. Die dort gemachten Ausführungen zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen gelten auch für o.g. Deckblatt.
Hier wird landwirtschaftlich genutzte Fläche in Bauland umgewandelt. Die Notwendigkeit der Umwandlung soll gem.§ 1a Abs. 2 BauGB begründet werden, wobei bei der hierzu notwendigen Ermittlung Möglichkeiten der Innenentwicklung (Nachverdichtung, Baulücken usw.) zugrunde gelegt werden sollen.

Beschluss

Bei Ziffer 3.1 Veranlassung unter Ziele und Zwecke der Planung, der Begründung wird die Planung ergänzt. 
Mit der Bauausweisung „Kemoden-Ost“ sorgt die Gemeinde Vilsheim dafür, dass sich ortsansässige Bürger ansiedeln können und ermöglicht dem Ortsteil die eigentliche Entwicklung, ohne dass Abwanderung entsteht. Im Ortsteil sind einzelne Baulücken vorhanden, die sich aber alle in Privatbesitz befinden. Eine Abgabebereitschaft besteht nicht. Aus diesem Grund ist die Gemeinde an diesen Standort gebunden, weil nur die Flächen der gegenständlichen Planung zur Verfügung stehen. Flächen innerorts stehen der Gemeinde leider nicht zur Verfügung. Die Gemeinde wird die Begründung mit entsprechenden Aussagen zu einer Bedarfsanalyse mit den von der Fachbehörde geforderten Ermittlung der Möglichkeiten der Innenentwicklung ergänzen.
Somit können entsprechend den Aussagen in der Stellungnahme der Fachbehörde diese Anforderungen abgearbeitet und das Vorhaben mit diesen fachlichen Belangen als vereinbar beurteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 11:55 Uhr