Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenhauses auf Grundstück Fl.Nr. 901, Gemarkung Münchsdorf, Gessendorf 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Vorhaben ist dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Zur Lagerung von Gartengeräten und Brennholz soll zum bestehenden Wohnhaus ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 9,00 m auf 6,00 m errichtet werden.

Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach den Maßgaben für ein „sonstiges“ Vorhaben im Außenbereich, gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

Obwohl der zu bebauende Grundstücksteil im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, dürften einer Baugenehmigung keine öffentlichen Belange entgegenstehen, da das Gartenhaus zwischen Wohnhaus und der weiteren Bebauung des Weilers Gessendorf an der Ortsstraße außenbereichsverträglich positioniert wird.

Die Nachbarzustimmungen liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und kann das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Spornraft-Penker stimmte nicht mit ab, da er nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist.

Datenstand vom 29.11.2023 08:36 Uhr