Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Gartenlagers auf Grundstück Fl.Nr. 436/1, Gemarkung Gundihausen, Vilstalstr. 9, Gundihausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben ist dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen.
Auf dem mit einem Wohnhaus bebautem Grundstück soll an einen bestehenden Geräteschuppen ein Gartenlager und ein nicht überdachter Lagerplatz mit Sichtschutz bei einer Gesamtdimensionierung von 6,25 m x 3,15 m angebaut werden.
Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt, beurteilt sich die Zulässigkeit nach den Maßgaben für ein „sonstiges“ Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Obwohl das Außenbereichsgrundstück im Flächennutzungsplan nicht für eine bauliche Entwicklung vorgesehen ist, dürften einer Baugenehmigung keine öffentlichen Belange entgegenstehen, da das Gartenlager Richtung Straße außenbereichsverträglich positioniert wird. Die im Außenbereich entlang der Staatsstraße einzuhaltende Abstandsfläche wurde vom Antragsteller mit den Staatlichen Bauamt abgesprochen und ist in der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Die Nachbarzustimmungen liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen und erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2023 10:15 Uhr