Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Vöhringen seit vielen Jahren in sehr beengten Verhältnissen in der Brucknerstraße in Vöhringen untergebracht ist und deshalb seit längerem auf der Suche nach einem neuen Standort für eine Moschee mit Nebengebäuden sei. Die von Herrn Söhner sodann mittels Beamerpräsentation vorgestellte Planung sei nach Ansicht von Herrn Bürgermeister Janson modern und ansprechend, sie füge sich auch durchaus in das Stadtbild bzw. in das Gewerbegebiet an der Adalbert-Stifter-Straße im Norden von Vöhringen ein. Der geplante Moscheebau orientiere sich architektonisch weit weniger an den Traditionen des Herkunftslandes. Allein dadurch, dass es nicht im Zentrum der Stadt situiert sei, dürfte dieses Bauvorhaben auch weniger Kontroversen auslösen.
Im Gremium wird diese Ansicht einhellig geteilt.
Lediglich das vorgesehene Minarett, welches mit 16 Metern Höhe die im Bebauungsplan vorgeschriebene Festsetzung von max. 10 Metern überschreitet, löst eine Erörterung im Gremium aus. Manche Gremiumsmitglieder sprechen sich gegen eine Befreiung aus, andere Gremiumsmitglieder sehen jedoch im Hinblick auf das strikte Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach Moscheebauten nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere vergleichbare Vorhaben und im Hinblick auf das vorbehaltslos gewährleistete Grundrecht der Religionsfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes, keine größeren Bedenken.
Ein Stadtratsmitglied hält die Anzahl der vorgesehenen 34 Stellplätze für zu gering.
Herr Schmid vom Bauamt erläutert, dass pro 30 Kirchenbesucher lediglich 1 Stellplatz
nachzuweisen sei.
Im übrigen werde diese Frage durch das Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Ein anderes Stadtratsmitglied schlägt vor, da
s Bauvorhaben weiter nach Osten zu verlegen, damit der Grundstückszuschnitt die verbleibende Restfläche als Rechteck verbleibt und
damit besser genutzt werden kann.
Hierzu wird erläutert, dass sich das östliche Grundstück nicht im Eigentum der Stadt
Vöhringen befindet. Außerdem bleibe die nördliche Fläche aus kleinklimatischen Gründen der Landwirtschaft vorbehalten.
Auf Bitte von Herrn Neher erfolgt sodann eine getrennte Abstimmung zum Bauvorhaben selbst und zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan.
Herr Bürgermeister Janson stellt sodann folgende Beschlüsse zur Abstimmung:
1. Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau einer Moschee mit Nebengebäuden, Vorbeterwohnung und Stellplätzen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 733/7 Teilfläche und Fl.Nr. 733/10 Teilfläche, Gemarkung Vöhringen, An der Adalbert-Stifter-Straße in Vöhringen, wird in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 1 angenommen
2. Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 7 angenommen
Anmerkung:
Auf Wunsch einiger Stadtratsmitglieder werden die Ansichten des Bauvorhabens dem Protokoll als Anlagen beigefügt.