Kreisstraße NU 9;
Radfahrmarkierung in der Heerstraße Illerberg;
Überprüfungsergebnis des Staatlichen Bauamtes Krumbach;
Information
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hiermit wird vorab auf TOP 2 aus der Sitzung vom 05.05.2015 verwiesen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Radwegbau in der Ortsdurchfahrt
Der Bau eines Radweges ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht ohne Grunderwerb von Anliegern möglich. Der erforderliche Grunderwerb würde zu Lasten einiger Hofzufahrten, Vorgärten und Parkbuchten gehen – zahlreiche Grundstücksbesitzer müssten Grund abtreten. Der erforderliche Grund kann nur freihändig erworben werden, d.h. es kann kein Anlieger zum Grunderwerb gezwungen werden. Aufgrund der Vielzahl an Betroffenen scheint dies unmöglich.
Des Weiteren besteht bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts die Gefahr, dass Radfahrer von aus- und zufahrenden Kraftfahrzeugen übersehen werden. Hier besteht ein nicht unerhebliches Verkehrssicherheitsrisiko, weshalb derartige Lösungen vom StBA Krumbach nicht befürwortet werden.
Radfahrschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt
Schutzstreifen haben eine Breite von mind. 1,25m. Um dem Kraftfahrzeugverkehr ein Ausweichen und Umfahren des Radfahrers zu ermöglichen, muss die Fahrbahn bei beidseitigen Schutzstreifen eine Mindestbreite von 7,50 m aufweisen. Diese Mindestbreite ist in der Ortsdurchfahrt von Illerberg über weite Strecken nicht vorhanden. Das Anlegen von Radfahrschutzstreifen ist folglich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Aus den genannten Gründen sieht das StBA Krumbach für die Ortsdurchfahrt in Illerberg derzeit keine andere Möglichkeit, als den Radfahrer wie bisher auf der Fahrbahn zu führen.
Diskussionsverlauf
Das Staatliche Bauamt Krumbach nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Radwegbau in der Ortsdurchfahrt
Der Bau eines Radweges ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht ohne Grunderwerb von Anliegern möglich. Der erforderliche Grunderwerb würde zu Lasten einiger Hofzufahrten, Vorgärten und Parkbuchten gehen – zahlreiche Grundstücksbesitzer müssten Grund abtreten. Der erforderliche Grund kann nur freihändig erworben werden, d.h. es kann kein Anlieger zum Grunderwerb gezwungen werden. Aufgrund der Vielzahl an Betroffenen scheint dies unmöglich.
Des Weiteren besteht bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts die Gefahr, dass Radfahrer von aus- und zufahrenden Kraftfahrzeugen übersehen werden. Hier besteht ein nicht unerhebliches Verkehrssicherheitsrisiko, weshalb derartige Lösungen vom StBA Krumbach nicht befürwortet werden.
Radfahrschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt
Schutzstreifen haben eine Breite von mind. 1,25m. Um dem Kraftfahrzeugverkehr ein Ausweichen und Umfahren des Radfahrers zu ermöglichen, muss die Fahrbahn bei beidseitigen Schutzstreifen eine Mindestbreite von 7,50 m aufweisen. Diese Mindestbreite ist in der Ortsdurchfahrt von Illerberg über weite Strecken nicht vorhanden. Das Anlegen von Radfahrschutzstreifen ist folglich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich.
Aus den genannten Gründen sieht das StBA Krumbach für die Ortsdurchfahrt in Illerberg derzeit keine andere Möglichkeit, als den Radfahrer wie bisher auf der Fahrbahn zu führen.
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.
Datenstand vom 17.07.2015 07:43 Uhr