1. Kindertagesstätten
Der Begriff Kindertagesstätte umfasst die Bereiche Krippe, Kindergarten und Schülerhort.
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2015/16
voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
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Platzzahl lt.
Betriebs-
erlaubnis
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Voraussichtliche
Belegung
September 2015
(Frühjahr 2016)
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Anmerkungen
Integrativ / Auswärtig
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KiTa Nord
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75
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68 (74)
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1 0
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KiTa Pusteblume
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52
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37 (44)
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0 3
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KiTa St. Martin
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75
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54 (58)
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4-5 3
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KiTa Arche
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75
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67 (67)
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4-6 3
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KiTa Rappelkiste
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50
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43 - 45
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15 6
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KiTa St. Michael
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100
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85 (90)
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3 2
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Hort St. Michael Hort – GS Nord
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50 12-13
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41 8
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-- 2 -- 0
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Krippe St. Martin
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16
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12
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1 1
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Krippe Arche
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27
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25 (26)
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0 4
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Krippe St. Michael
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30
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23 (27)
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0 5
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Die Berücksichtigung von Einzelintegrationen bedeutet für die Einrichtung im Vergleich zur Höchstgrenze der Betriebserlaubnis eine reduzierte Aufnahme von Kindern.
Die Reduzierung der Plätze ist dabei von den Einzelfällen abhängig.
Entsprechend der freien Kapazitäten können die Einrichtungen demnach auch während des laufenden Kindergartenjahres Kinder aufnehmen (z. B. Zuzüge, Erreichen der Altersgrenze
2 ½ Jahre).
Durch die Aufnahme von Einzelintegrationen einerseits und durch die gesteigerte Nachfrage von Betreuungsplätzen von Asylbewerberfamilien andererseits, stehen nach aktuellem Stand im Kernstadtbereich während des kommenden Kindergartenjahrs wohl keine weiteren Plätze im Kindergartenalter zur Verfügung.
Hier kann lediglich auf freie Plätze in der Kneipp®-KiTa in Illerzell verwiesen werden.
Nachdem in den vergangenen Jahren ausreichend Plätze auch im Kernstadtbereich zur Verfügung standen, werden die einzelnen Einrichtungen darauf hingewiesen, dass aktuell keine weiteren Gastkindaufnahmen erfolgen sollen.
Über dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auf eine Einrichtung steht die örtliche Bedarfsdeckung der Kommune.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern ist festzustellen, dass hier die
Nachfrage in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen ist und dies auch im kommenden Kindergartenjahr sich so abzeichnen wird.
Überwiegend handelt es sich dabei nicht um körperliche Behinderungen, sondern um
sozial und emotional auffällige Kinder sowie um entwicklungsverzögerte Kinder.
Dieser Bedarf kann im Rahmen der Einzelintegrationen von den einzelnen Einrichtungen nicht mehr gedeckt werden.
Die Arbeiterwohlfahrt hat sich als freigemeinnütziger Träger der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste dazu bereit erklärt diesem Bedarf mit der Erweiterung der Einrichtung um eine weitere integrative Gruppe gerecht zu werden.
Nachdem zu den Haushaltsberatungen 2015 bereits die Erweiterung dieser Einrichtung mit weiteren Funktionsräumen angedacht war, wird die Planung hinsichtlich einer weiteren Gruppe überarbeitet.
Nach Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von: (Stand nach den Aufnahmen im Frühjahr 2015)
> 0 – 3 Jahre (Krippe) 3 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt 6 - 8 freie Plätze verfügbar
> Schülerhort St. Michael 13 - 14 freie Plätze verfügbar
Die gebuchten Betreuungszeiten und die Eingruppierung der Kinder (Integrativ, Migration, unter 3 Jahre) bestimmen den Anstellungsumfang des eingesetzten Personals.
Mit der Änderung des BayKiBiG wurde auch die Gastkindregelung zum 01.09.2012 aufgehoben.
Dies bedeutet, dass demnach jede Aufenthaltsgemeinde den kommunalen Förderanteil für ihre Kinder übernimmt, unabhängig davon, wo diese betreut werden.
In diesem Fall entfällt auch die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit für die auswärtigen Plätze.
Die in der Stadtratssitzung vom 30.09.08 diskutierte präventive Maßnahme zur Vermeidung von Auffälligkeiten (Befragung der Eltern) wurde wiederum im Rahmen der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2014/2015 durch einen Fragebogen an die Eltern verwirklicht.
Für die Kinder im Kindergartenbereich (ab 2 ½ Jahre) erfolgten drei Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
> 2 Kinder: wird im familiären Umfeld betreut
Neun Kinder blieben ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.
Nach den tatsächlich vorliegenden Anmeldungen für die Krippeneinrichtungen errechnet sich für das Jahr 2015/16 ein Bedarf für Vöhringen einschl. Stadtteile von 28 % (Vorjahr: 24 %).
Zusätzlich werden im kommenden Jahr insgesamt zehn auswärtige Kinder in den einzelnen Einrichtungen betreut.
Hier handelt es sich teilweise um Kinder von Mitarbeitern der Einrichtung.
Um diesem Bedarf insgesamt gerecht zu werden startet im September 2015 die zweite Krippengruppe in der Kindertagesstätte St. Michael mit der entsprechenden Personalausstattung.
Aktuell können auch alle Anfragen für das Schuljahr 2015/16 auf einen Platz im Schülerhort berücksichtigt werden.
Für die Entwicklung Schülerhort St. Michael und Außenstelle Schülerhort Nord im
Caritas-Centrum Vöhringen können u.a. nachfolgende Schülerzahlen betrachtet werden:
Gesamtschülerzahl / Schülerentwicklung im Sprengel:
lt. Meldung der Grundschulen an das staatl. Schulamt (Oktober 2014)
Schuljahr:
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GS Nord
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GS Süd
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GS Illerberg
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2015/16
|
171
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220
|
73
|
2016/17
|
174
|
218
|
73
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2017/18
|
173
|
213
|
68
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2018/19
|
173
|
205
|
67
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2019/20
|
174
|
198
|
64
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2. Mittagsbetreuung an den Grundschulen
Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2015/16 wie folgt:
Grundschule:
|
Angemeldete Kinder für die
Betreuung
bis 14.00 Uhr / bis 16.00 Uhr
bzw. 14.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr
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Anmeldungen
Gesamt:
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Grundschule Süd
2 Gruppen
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23
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23
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Grundschule Nord
1 Gruppe
1 Gruppe verlängert
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18
13
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31
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Grundschule Illerberg
2 Gruppen verlängert
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3 / 11 + 16
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30
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Die Gesamtanmeldezahlen verteilen sich auf einzelne Wochentage.
Es sind somit nicht alle Kinder gleichzeitig auch an allen Wochentagen anwesend.
Zu einem Wochentag sind an einer Schule in der Mittagsbetreuung
mind. elf Kinder und max. fünfundzwanzig Kinder aktuell für das kommende Schuljahr angemeldet.
Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt pro Gruppe (12 Kinder) ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von:
Betreuungsform bis 14.00 Uhr (bzw. 14.30 Uhr) 3.323,00 €
Verlängerte Betreuungsform bis 16.00 Uhr 7.000,00 €
Der monatliche Elternbeitrag für diese Betreuung beträgt je nach in Anspruch genommenen Wochentagen gestaffelt:
bis 14.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
1 Wochentag 6,00 € 9,00 € 10,00 €
2 Wochentage 11,50 € 17,50 € 19,50 €
3 Wochentage 17,00 € 26,00 € 29,00 €
4 Wochentage 22,50 € 34,50 € 38,50 €
5 Wochentage 28,60 € 43,60 € 48,60 €
Ein Mittagessen wird mit 3,60 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.
Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht auch im kommenden
Schuljahr 2015/2016 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen, und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr (bzw. max. 14.30 Uhr), an der Grundschulen Nord mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 16.00 Uhr und an der Grundschule Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 17.00 Uhr.
3. Situation Kinderspielgruppen;
Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe e.V.
Der Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe Vöhringen e. V. informiert mit Schreiben vom 12.06.2015 die Stadt Vöhringen über die Auflösung der Spielgruppen zum 31.08.2015.
Zum neuen Spielgruppenjahr lagen lediglich fünf Anmeldungen vor.
Demnach hat der Vorstand des Fördervereins am 18.05.2015 einstimmig den Beschluss über die Vereinsauflösung gefasst.
Der im Haushalt 2015 eingeplante jährliche Zuschuss in Höhe von 4.500 € wird mit der Endabrechnung anteilig verrechnet.