Ausbau der Waldseestraße in Illerzell westlich des Illerkanals;
Entscheidung über die Bitte der Anlieger, die Beitragszahlung zunächst auszusetzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 23.09.2015
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
Der Bitte der Anlieger aus der Waldseestraße in Illerzell auf Aussetzung des Beitrags und der Vorauszahlung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Vöhringen kann insbesondere aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes gibt Herr Notz seine persönliche Beteiligung bekannt, da in der Waldseestraße sein Bruder und sein Neffe wohnen.
Herr Bürgermeister Janson erläutert sodann den zahlreich anwesenden Zuhörern die
aktuelle Rechtslage, wonach die Stadt Vöhringen nach Art. 5 KAG und der derzeit gültigen städtischen Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet sei, Ausbaubeiträge zu erheben.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen stehe nicht im freien Ermessen der Gemeinden, vielmehr bestehe grundsätzlich eine Erhebungspflicht, von der Gemeinden nur in ganz
bestimmten Ausnahmefällen abweichen dürfen.
Die oftmals als Beispiel für den Verzicht von Straßenausbaubeiträgen genannte Stadt München sei allein schon von der Größenordnung her nicht mit anderen Gemeinden in Bayern vergleichbar. Dies gelte vor allem auch für die Haushaltslage. Die Straßenausbaubeiträge würden dort nur einen verschwindend kleinen Anteil am Gesamthaushalt ausmachen. Diese hätten jedoch keinen signifikanten Einfluss auf die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt. Deshalb könne diese Ausnahmestellung nicht auf andere Kommunen herangezogen werden.
Ein Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wäre auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung mit anderen Straßenbaumaßnahmen, wie zuletzt in der Wannengasse oder auch beim bereits abgeschlossenen und abgerechneten 1. Bauabschnitt in der Waldseestraße nicht vertretbar.
Herr Bürgermeister Janson verweist abschließend auf die Möglichkeit, dass evtl. Härtefälle im Einzelfall durch Stundungen, Erlass, Raten- und Rentenzahlungen usw. ausgeglichen werden können. Man sei in der Vergangenheit hierbei stets großzugig verfahren.
Die Gremiumsmitglieder schließen sich diesen Ausführungen an und fassen folgenden
Beschluss
Der Bitte der Anlieger aus der Waldseestraße in Illerzell auf Aussetzung des Beitrags und der Vorauszahlung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Vöhringen kann insbesondere aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.10.2015 08:29 Uhr